Wiedererteilung Fahrerlaubnis

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Kiwi
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Wiedererteilung Fahrerlaubnis

Beitrag von Kiwi » Fr 26. Feb 2010, 09:33

2002 wurde mir die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt(1,4 Blutwert) mit Verkehrsunfall entzogen. Konsequenz : Geldstrafe + 12 Monate Fahrverbot+Punkte. Habe aus Kostengründen-da ich dachte müßte zur MPU- die Wiedererteilung nicht beantragt. Hatte bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Eintragungen im Verkehrregister.
Meine Frage: Höhre immer wieder von anderen- das ich die Wiedererteilung lediglich gegen bezahlen einer Verwaltungsbegühr beim STVA beantragen kann. Komme aus NRW ...

Kann mir jemand mit genaueren Informationen weiter helfen.......

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Fr 26. Feb 2010, 10:54

Die MPU ist zwingend erst ab einem ‰-Wert von 1,60 ‰ zu fordern, oder wenn mehrere Teilnahmen am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss vorliegen.

Sollte der geschilderte Fall also der einzige sein, dürfte die MPU in deinem Fall auch entbehrlich sein.

Die Neuerteilung kann dann beantragt werden. Bei Vollständigkeit aller Unterlagen könnte dann ein neuer Führerschein ausgehändigt werden. Aufgrund des Wegfalls der 2-Jahresfrist dürfte sogar auf die erneute Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung verzichtet werden.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

1705Sam
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Beitrag von 1705Sam » Fr 26. Feb 2010, 11:05

.....wobei das unterschiedlich gehandhabt wird. Hattest Du z.B. erst kurze Zeit Fahrpraxis und dann ist der Führerschein Jahre weg, könnte man mit einer neuen theoretischen und praktischen Prüfung rechnen. Die Prüfung zu fordern, liegt seit Oktober 2008 im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde. Vorher galt strikt die 2-Jahres-Frist. War der Antragsteller 2 Jahre (und länger) nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, war die Befähigungsprüfung (theoretisch und praktisch) ohne Ausnahme zu absolvieren. Viele Fahrerlaubnisbehörden verlangen nach der neuen Regelung keine neue Prüfung, egal, wie lange der Entzug zurückliegt. Erkundige Dich vorher bei Deiner zuständigen Führerscheinstelle, wie es dort gehandhabt wird.

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Kiwi
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Beitrag von Kiwi » Fr 26. Feb 2010, 12:03

Danke euch für die schnellen Informationen....
-hatte meinen Führerschein schon viele Jahre.
Wenn ich noch fragen dürfte welche Unterlagen ich brauche, wie hoch die Kosten in etwa sind und wie lange das dauern würde?

Bedanke mich schon mal im voraus........

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Fr 26. Feb 2010, 17:36

Da du den Führerschein viele Jahre hattest gehe ich nun mal davon aus, dass dir die Klasse 3 noch entzogen wurde.

Hierfür brauchst du allgemein folgende Unterlagen
- Personalausweis
- Lichtbild (aus neuester Zeit, biometrisch)
- Führungszeugnis - zur Vorlage bei einer Behörde -
- Gebühren (fragst du am besten direkt bei deiner zuständigen Stelle nach)

Im weiteren richten sich die Unterlagen nach den entsprechenden Klassen, die beantragt werden:

Fahrzeuge bis 3,5 t
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 t
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (Hausarzt)
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- "Erste Hilfe" Bescheinigung
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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aquaman4
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Beitrag von aquaman4 » Sa 20. Mär 2010, 14:02

M.Thöle hat geschrieben:Da du den Führerschein viele Jahre hattest gehe ich nun mal davon aus, dass dir die Klasse 3 noch entzogen wurde.

Hierfür brauchst du allgemein folgende Unterlagen
- Personalausweis
- Lichtbild (aus neuester Zeit, biometrisch)
- Führungszeugnis - zur Vorlage bei einer Behörde -
- Gebühren (fragst du am besten direkt bei deiner zuständigen Stelle nach)

Im weiteren richten sich die Unterlagen nach den entsprechenden Klassen, die beantragt werden:

Fahrzeuge bis 3,5 t
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 t
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (Hausarzt)
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- "Erste Hilfe" Bescheinigung
Hallo,
ich habe genau vor 3 Tagen von dieser zwei Jahres reglung erfahren und habe nun die absicht meinen Führerschein wieder zu beantragen.Hier Kurz der ablauf des Entzuges.
Im Mai 1993 wurde mir wegen einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein entzogen für 8 monate.Ich hatte knapp 1,2 Promille.Der ganze Prozess zog sich damals knapp anderthalb Jahre hin bevor überhaupt das Urteil da war.
Nach Antragstellung zur wieder erteilung kam dann die Forderung nach einer MPU, begründet damit das ich wiederholungstäter sei und 1988 schon einmal wegen Restalkohls der Führerschein in der DDR eingezogen wurde.(Hatte alle Klassen,also LKW,PKW,Motorrad).Ich meldete mich 1995 zur MPU an,bestand diese und musste wegen der zwei jahres Frist eine Praktische und Theoretische Prüfung ablegen.Danach erhielt ich meinen Führerschein wieder aber nur mit PKW, LKW bis 7,5t (vorher 40T) und Motorrad bis 125ccm (vorher offene Klasse).
Ich war erstmal zufrieden das ich überhaupt wieder fahren durfte.Hatte auch nie Punkte bekommen oder sonstiges.
2002 erfolgte dann wieder der Führerscheinentzug wegen einer Trunkenheitsfahrt,diesmal mit 1,02 Promille.Ich hatte einen anderthalb jähriges Fahrverbot erhalten,habe aber erst 2008 den Antrag auf wiedererteilung gestellt.Auch hier wieder anforderung der MPU und einer Führerscheinprüfung.Beides habe ich bestanden,lebe heute abstinent und fahre seit zwei Jahren PKW.Wiedererteilte Klassen PKW bis 3,5t sowie Moped bis 45 ccm.Meine Frage nun,kann ich dennoch jetzt die wiedererteilung meines Motoradscheins sowie meines LKW- Scheins von 1993 (bis 40t) wieder beantragen ohne das ich irgendwelche Prüfungen und MPU's machen muss?
Für eine Antwort währe ich euch dankbar.
MFG,aquaman4

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aquaman4
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Beitrag von aquaman4 » Sa 20. Mär 2010, 14:06

Was vielleicht noch wichtig wäre,ich lebe in Sachsen.

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wj
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Beitrag von wj » Sa 20. Mär 2010, 19:44

Es wird keine MPU gefordert werden. Eine Ausnahme könnte es nur geben, wenn Leistungsmängel bei der letzten MPU bekannt geworden wären, Prozentrang 33 nicht erreicht wurde. Ob in Sachsen bei derart langem Nichtbesitz einer Fahrerlaubnisklasse die Prüfungen in der beantragten Klasse gefordert werden, kann ich nicht beantworten.

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aquaman4
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Beitrag von aquaman4 » Do 25. Mär 2010, 10:22

Hallo,
habe am Montag den Antrag auf Wiedererteilung aller Klassen abgegeben.Das einzige was die FB noch fordert ist ein Gesundheitsattest und ein Sehtest vom Augenarzt wegen des LKW Führerscheins.Beides habe ich schon heute morgen abgegeben und bekomme nun gegen Gebühr von 47€ die neue Führerscheinkarte.
Euer Forum hat mir echt sehr gut geholfen.
Danke dafür und macht weiter so.
MfG,aquaman4

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