DDR Führerschein verloren....Nix als Ärger ...sowas gibts wirklich

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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WKB
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Beitrag von WKB » Mi 31. Mär 2010, 17:55

Kann ja mal nach nem Datenschutzbeauftragten googln. Angeblich ist es ja ausgeschlossen das etwas verloren geht oder gegangen ist. Nix gegen die Behörden die machen schon ihren Job aber ist es wirklich ausgeschlossen? wohl doch nicht. Nur haben Sie leider den längeren Arm und sich da auf nen Streit einzulassen wird wohl immer die Konzequenz haben hinten runter zu fallen. Vorallem zieht sich sowas ja ewig hin und so viel Zeit hab ich nicht. Ich fahr schon 2 Wochen freiwillig nicht Auto obwohl ich Massen Termine habe und wen Einstellen der mich durch die Gegend fährt kann ich auch nicht. Naja versuch es morgen mal mit dem was ich habe vllt reicht es wenigstens erst mal für nen befristeten Schein obwohl ich mir nicht allzuviel davon verspreche.

max_relax
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Beitrag von max_relax » Do 1. Apr 2010, 06:17

max_relax hat geschrieben:Hier könnte evtl. eine Anfrage beim ...
Nachdem ich jetzt gelesen habe, daß die FE evtl. von einer (para)militärischen Stelle erteilt worden sein könnte, korrigiere ich mich: Hier wird eine Anfrage in Dahlwitz-Hoppegarten definitiv weiterhelfen. Schon versucht?
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Beitrag von WKB » Do 1. Apr 2010, 08:46

nein habe ich noch nicht versucht. Ich wußte gar nicht das es dafür eine Stelle gibt bzw. wo. Mir wurde ja auch nicht gesagt wo und wie ich es eventuell nachweißen kann nur das ich es selbst muss. Mir wurden nur ehmaliger Arbeitgeber, Versicherung oder Bundeswehr genannt von wo ich eine Bestätigung erhalten könnte je als Fahrer eingesetzt gewesen zu sein. naja werd heut mal mit meinem Personalblatt der Bundeswehr zur FS- Stelle. Es steht ja drauf das ich in der Verwendung auch als Kraftfahrer stand mit Ausbildungs Technischer Nachweiß Nummer und ohne FS wäre das ja schlecht möglich gewesen weil ich beim Bund Keinen FS machen musste/brauchte.

Aber danke für den Tip

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Beitrag von WKB » Di 6. Apr 2010, 17:58

hmm der Gang war umsonst ....

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Jutschi
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Beitrag von Jutschi » Mi 7. Apr 2010, 13:21

@WKB:

Bescheidene Situation... leider wüsste ich auch nicht weiter, was du sonst noch machen könntest.

Ich erinnere mich, dass wir im letzten Jahr einen ähnlichen Fall hatten, bei dem sich tortz aller bemühungen nicht aufklären ließ, ob dem Betroffenen nun tatsächlich ne DDR Fahrerlaubnis erteilt wurde. Obschon der Fall meiner Kollegin schon irgendwie seltsam vorkam....

Das Problem ist halt wirklich, dass für die Neuaustellung des Führerscheindokuments die Altdaten erforderlich sind. Aber wenn die verschütt gegangen sind...

Unter Umständen könnte dann den Führerschein komplett neu machen tatsächlich zumindest die schnellere Variante sein...

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Beitrag von WKB » Mi 7. Apr 2010, 17:31

ja zu der Erkenntnis bin ich auch schon gekommen weil ich nicht ewig die Zeit habe zum suchen oder suchen lassen. Ich muss schleunigst wieder fahren können. Nur hab ich gelesen das ein Neuantrag auch so 6-8 Wochen dauern soll?
Was ich nicht verstehe das Sachen der Bundeswehr nicht anerkannt werden. Steht ja klar bei mir drin im Personalblatt das ich noch habe das ich Kraftfahrer C-7,5 was Klasse B alt entspricht bzw. C1E Kraftfahrer war . Hab mir auch bestätigen lassen das die Bundeswehr niemand im Grundwehrdienst als Fahrer vorsieht wenn nicht schon ein zivieler FS vorhanden ist und da ich keine Dienstfahrerlaubnis gemacht habe muss ja irgendwo her kommen das mir das eingetragen wurde. Wäre ja auch nen Zufall das ausgerechnet Ich Für die Klasse vorgesehen werde die ich schon ziviel hatte.
Die Aussage der FS- Stelle.... "Die Bundeswehr trickst auch und es fahren dort Kraftfahrer die nie einen FS hatten zumindest auf dem Truppenübungsplatz" find ich schon etwas dürftig wo jeder der mal dabei war weiß das dort nix ohne Genehmigung geht. Erst hieß es ich muss nachweißen je einen FS gehabt zu haben, nun heißt es aber wieder das selbst das nicht viel helfen würde weil die Ausstellungsdaten für die Umschreibung in den neuen Kartenführerschein bekannt sein müssen.
Naja wie gesagt wird wohl neu machen das Sinnvollste sein obwohl es eigentlich irgendwo auch nicht sein kann. Ich dachte mit nem Nachweiß kann man mir wenigstens etwas entgegen kommen, ich wäre auch noch mal ne Prüfung gefahren oder hätte einen Sehtest gemacht von mir aus auch 2 Jahre Probe wenn das Ausstellungsdatum nicht bekannt ist und ein FS neu ausgestellt werden muss.

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Beitrag von corneliusrufus » Mi 7. Apr 2010, 21:47

Könntest Du nicht einmal Dein Problem dem Verteidigungsministerium schildern und um eine Kopie des Nachweises für die amtlcihe Vorlage bei der FSSt bitten?


Mir ist seinerzeit gesagt worden, eine Bundeswehr-FE könne nur drei Jahre in eine zivile FE umgeschrieben werden. Ist das so oder anders?

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von MorkvomOrk » Do 8. Apr 2010, 01:11

Vielleicht hat ja die Bundeswehr bei der Musterung etc. nähere Angaben vom vorhandenen zivilen Führerschein festgehalten, welche sie jetzt konkret bestätigen kann?
Außerdem ist ja offensichtlich ziemlich genau der Erteilungszeitraum der Klasse B bekannt. Deshalb würde ich bei der Führerscheinstelle noch einmal nachfragen, ob dort auch tatsächlich im entsprechenden Listenbuch nachgeschaut worden ist. Die Nachschau im Listenbuch ohne konkreten Erteilungstag dauert nämlich geraume Zeit und dieser Aufwand wurde evtl. gescheut. Ggf. kann man der Führerscheinstelle auch anbieten, daß man dort vor Ort selbst im entsprechenden Listenbuch nachschaut, dann fällt für die der zeitliche Aufwand weg. Ich hatte vor längerer Zeit jedenfalls mal einen Antragsteller, der mir erklärt hat, er habe selber in den Listenbüchern nachschauen müssen...

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Beitrag von WKB » Do 8. Apr 2010, 14:59

ch habe mit der Stelle wo die alten Unterlagen liegen beim Wehrersatzamt telefoniert und die haben mir telefonisch bestätigt das ich laut meinen Akten als kraftfahrer in Verwendung gestellt wurde und das ein FS vorgelegen haben muss da es unwahrscheinlich ist sonst für diese Stelle als Grundwehrdienstleistender ausgewählt worden zu sein. Aber es sind keine private Daten gespeichert sondern nur Daten der Bundeswehr und Sie könnten mir nur weiterhelfen wenn ich beim Bund noch die Fahrgenehmigung gemacht hätte welche ich leider nicht machen musste da ich 10 Monate in meiner anderen Verwendung beschäftigt wurde. Sie können mir auch nicht extra schriftlich bestätigen das ich Kraftfahrer war weil sie ..." aus Personalakten nichts kopieren oder Bestätigen dürfen".....
Listenbücher oder Akten selbst durchsehen geht leider nicht . Ich hab es mit meiner Freundin angeboten bei der FS- Stelle aber das wäre wohl nicht statthaft.
Ich habe hier den Tip bekommen es über Dahlwitz Hoppegarten zu versuchen da es möglich sein kann das dort noch Unterlagen existieren wo ich damals den FS gemacht habe. Hab es angesprochen bei der FS- Stelle aber da wurde mir gesagt das es keinen Sinn machen würde weil es wenn nur belegen würe das ich den Schein gemacht habe und wo aber die Ausstellende Behörde ja eine andere ist und deren Daten zwingend erforderlich sind wegen dem Ausstellungsdatum und der FS- Nummer. Sonnst könnt man wohl eh nicht umschreiben auf Kartenführerschein. Und wenn diese Daten nicht aufzufinden sind soll wohl jeder andere Nachweis nix bringen. So hab ich es zumindest verstanden.
Wie gesagt selbst ein beglaubigter Nachweiß der Bundeswehr das ich einen FS gehabt haben muss um in meine Akte Kraftfahrer eingetragen zu bekommen selbst wenn ich dann in einer anderen Verwendung stand würde nicht ausreichen weil ..." Die Bundeswehr trickst....".... so wörtlich. Mein Ex Chef würde mir auch bestätigen das ich bei Ihm nur fahren durfte unter Vorlage und Einsicht in meinen FS. Aber nutzen tut mir das wohl alles nix. Irgendwie werd ich jedesmal so angesehen als wolle ich die FS- Stelle bescheißen.
Wie hier schon jemand gesagt hat: Neu machen wird wohl die schnellste Variante sein . Aber was ist dann? dann habe ich FS- B neu und wenn ich meinen alten doch irgendwann wieder finden sollte werden mir dann meine alten Klassen eingetragen oder gelten die dann nicht mehr und nur noch das neue?

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Beitrag von corneliusrufus » Do 8. Apr 2010, 20:56

Äußere Dich gegenüber der FEB, dass auch die Listenbücher zum Akteneinsichtsrecht gehören. Und das nimmst Du nun umfänglich wahr. Selbst wenn Daten fehlten, ist das nicht Dein Problem, solange die Behörde diese hätte parat haben müssen.

Für mich liest sich das als mauern der Behörde.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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