DDR Führerschein verloren....Nix als Ärger ...sowas gibts wirklich

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Benutzeravatar
MorkvomOrk
Forums-Methusalem
Beiträge: 4255
Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
Wohnort: Mainfranken, Bayern

Beitrag von MorkvomOrk » So 11. Apr 2010, 03:02

WKB hat geschrieben:Ich würd ja sogar ne praktische Prüfung fahren um wenigstens eine Sonderfahrgenemigung für wenigstens 8 Wochen zu bekommen damit ich weiter arbeiten kann.
Der fehlende Nachweis bezügl. der Berechtigung Kfz zu führen, nämlich der Führerschein, ändert nichts an der Berechtigung selbst. Das heißt, daß auch während der Überprüfung durch die Führerscheinstelle weiterhin gefahren werden darf.

Benutzeravatar
corneliusrufus
Einsteiger
Beiträge: 293
Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
Wohnort: Lübeck

Beitrag von corneliusrufus » So 11. Apr 2010, 11:28

Richtig. Wobei das Risiko verbleibt, was wäre, wenn der Nachweis der FE - gemäß Ermittlungen nach § 24 VwVfG und eigenen Anstrengungen - nicht gelänge.

Und: sobald eine Verkehrskontrolle käme, würde ein Strafverfahren wegen FoFE eingeleitet. Das wäre vielleicht nicht so schlimm, wenn schlussendlich der Nachweis gelingt. Zunächst einmal schlimmer könnte sich erweisen, dass die Fahrt mit Ladung damit beendet wäre. Sprich, die terminliche Zuverlässigkeit auf dem Spiel steht. Das kann richtig Folgeschäden auslösen, die nur unser TE abschätzen kann.


Um - auch selbst - inhaltlich weiter zu kommen, wie verhält sich ähnliches denn mit anderen amtlichen Registern? Nehmen wir das Ehestandsregister, welches auch für Haftungsfragen bsp. für Kredite interessant ist. Wird die Heiratsurkunde verloren, wird im öffentlichen Register nachgesehen. Wenn nun dort der Eintrag verschwunden ist ...? Ähnlich Handelregister und Handelsregisterauszug. - Register erfüllen die Aufgabe, dass im Rechtsverkehr darauf vertraut werden soll und darf. Im Verkehrsregister bsp. auch auf die Anmietung eines Fahrzeugs als Selbstfahrer etc.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Benutzeravatar
WKB
Aktiver Benutzer
Beiträge: 17
Registriert: Mi 24. Mär 2010, 15:38

Beitrag von WKB » So 11. Apr 2010, 12:56

MorkvomOrk hat geschrieben:Der fehlende Nachweis bezügl. der Berechtigung Kfz zu führen, nämlich der Führerschein, ändert nichts an der Berechtigung selbst. Das heißt, daß auch während der Überprüfung durch die Führerscheinstelle weiterhin gefahren werden darf.
Genau das hatte ich ja gehofft von der FSB schriftlich genehmigt zu bekommen denn einfach weiter Fahren ist mir doch etwas zu gewagt weil bei der nächsten Kontrolle eine Anzeige wegens fahren ohne Fahrerlaubnis folgen würde. Oder mal den schlimmsten Fall ein Unfall mit Todesfolge. Was wenn der Nachweiß dann nicht gelingt? Dann läge es an der Entscheidung des Gerichtes und und wie das ausgehen würde weiß wohl vorher niemand.
Nein ohne irgend einen schriftlichen Nachweiß fahre ich erst mal kein Stück mehr somal mir von der FSB gesagt wurde das ich im Moment kein Fahrzeug führen darf da ja die FSB keinen Besitz einer Fahrerlaunis bestätigen kann.
Das heißt im Moment habe ich gar nix in der Hand nicht mal ein Schreiben das nach meinen Daten gesucht wird oder ich überhaupt nen Antrag gestellt habe. Man konnte nicht mal meine Verlusstanzeige aufnehmen da im Moment ...."keinen Verlusst über etwas melden kann dessen Existenz die FSB nicht bestätigen kann".
Klar könnte ich im Fall das kein Nachweiß gefunden wird es noch über eine gerichtliche Entscheidung versuchen aber da frage ich mich ob ich mir dann am Ende nicht selber schade. Sollten Ex Arbeitgeber, Feunde, Angehörige ect. bestätigen das ich schon immer Auto fahre und das Gericht mehr in Richtung der Aussage der FSB keine Daten zu haben entscheiden und mir nicht Anerkennen den FS gehabt zu haben, wäre es dann nicht Vorsatz beim Fahren ohne Fahrerlaubnis und würde richtig teuer?
Dann würd ich lieber doch die Variante wählen den FS neu zu machen. Da bleiben wenigstens die Kosten überschaubar.

Danke hier mal für Eure Antworten.

Benutzeravatar
WKB
Aktiver Benutzer
Beiträge: 17
Registriert: Mi 24. Mär 2010, 15:38

Beitrag von WKB » Di 18. Mai 2010, 12:17

so ich schreib auch mal wieder was ins Forum, seit ich auf der Suche nach meinen Daten den Antrag auf Durchsicht der EDV- Listen gestellt habe sind nun 7 Wochen vergangen. Kann mir jemand sagen wie lange so etwas dauert? Ich habe bis jetzt weder eine Mitteilung ob oder ob nichts gefunden wurde. Ich gehe davon aus das sich gar nichts bewegt hat denn sonst hätte ich wohl schon die rechnung für die Durchsicht da ich diese ja selber zahlen muss. Ich habe auch keine Lust wieder zur FS Behörde zu fahren und wie ein Depp dort in 10 min. abgefertigt zu werden.

PS. Hab mich jetzt zur Fahrschule angemeldet weil das wohl fast der schnellere weg ist. Wenigstens konnte sich der Fahrlehrer prima amüsieren über die ganze Sache.

Benutzeravatar
corneliusrufus
Einsteiger
Beiträge: 293
Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
Wohnort: Lübeck

Beitrag von corneliusrufus » Di 18. Mai 2010, 12:35

Schreibe doch eine Erinnerung an Deinen Antrag vom __.__.2010. Es wären nunmehr 7 Wochen vergangen, ohne das Du eine Reaktion erhalten hättest. D bittest nun innerhalb von zwei Wochen um die Einsicht, da für einen so einfachen Vorgang keine spezielle Sachbearbeitung notwendig wäre und sonst eine unverhältnismäßige Verzögerung Deines Antrages erkennbar werden würde. Um eine unausweisliche Untätigkeit auszuschließen, bittest Du zugleich umgehend um die schriftliche Angabe derjenigen Sachgründe, die Deinen Antrag bisher unbearbeitet haben lassen.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Benutzeravatar
WKB
Aktiver Benutzer
Beiträge: 17
Registriert: Mi 24. Mär 2010, 15:38

Beitrag von WKB » Di 18. Mai 2010, 17:44

Würd ich gern machen wenn ich dort etwas schriftlich hätte ausgehändigt bekommen. Es hieß ja "Wenn Sie drauf bestehen können wir die EDV- Listen durchsehen aaaber das ist erheblicher Aufwand und dauert eine Weile weil die Daten nicht alphabetisch geordnet sind und eine Mittarbeiterin den ganzen Stapel mit der Hand Name für Name durchgehen muss. Und Sie müssen es selbst bezahlen pro angefangene halbe Stunde 10 EUR" (man wollt wohl gern das ich die Kosten scheue) Naja ich habe zugestimmt und meine Name, Anschrift und meine Telefonnummer wurden auf nen Blatt gepinselt mit der Aussage "Wir melden uns bei Ihnen" .... Das war der ganze Antrag. Wie ich schon mal sagte ich hätte auch selbst gesucht in den Listen in irgend einer Ecke an einem Tisch aber das ist ja nicht gestattet.
Wenigstens war meine Freundin mit die Bestätigen kann das ich den Antrag auf Suche der Daten gestellt habe.
Wie gesagt werd Fahrschule machen um erst mal wieder Mobil zu sein weil alles andere sich wohl ewig hinziehen wird aber das letzte Wort ist da für mich noch nicht gesprochen. Zwei mal war ich jetzt dort und beide male bin ich da weg wie ein dummer Grundschüler, ich hab nix schriftlich bekommen weder wurde mein Verlusst aufgenommen noch mir eine ordentliche Bestätigung für den Suchantrag ausgehändigt. Mal soll ich den Nachweiß bringen dann heißt es wieder der Nachweiß genugt nicht da das Ausstellungsdatum maßgeblich ist. Der Nachweiß bei der Bundeswehr als Kraftfahrer eingesetzt gewesen zu sein zählt nicht da.....Zitat" die Bundeswehr trickst". Komm mir etwas veralbert und langsam echt dämlich vor bei der ganzen Sache.

Benutzeravatar
mal langsam
Aktiver Benutzer
Beiträge: 89
Registriert: Sa 26. Sep 2009, 18:50

Beitrag von mal langsam » Di 18. Mai 2010, 18:12

man darf nur eine fahrerlaubnis besitzen. wenn du dir nach der fahrschule eine fe erteilen lässt, ist das doch (bis zu dem zeitpunkt, an dem sich deine daten wiederfinden) die bestätigung dessen, dass du davor keine fe hattest.

bei der verkehrskontrolle hast du somit ein "fahren ohne fahrerlaubnis" begangen. das zieht m.w. meisst eine sperrfrist nach sich - die neue fe wäre somit wertlos bzw. für eine weile entzogen werden. (???)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Benutzeravatar
WKB
Aktiver Benutzer
Beiträge: 17
Registriert: Mi 24. Mär 2010, 15:38

Beitrag von WKB » Di 18. Mai 2010, 18:27

Ja irgendwie sehe ich es ja genauso. Kann sein ich schieß mir dabei ein Eigentor. Aber mir wurde gesagt wenn keine Daten gefunden werden bleibt mir nur den FS neu zu machen. Deshalb sage ich auch die Sache ist dann für mich noch nicht vom Tisch schon weil ich mit dem neuen B Führerschein nicht mehr das fahren darf wie vorher.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 28 Gäste