Verfasst: Mo 12. Apr 2010, 13:07
Nein. Unterlagen, die noch verwertbar sind (z.B. augenärztliches Gutachten - 2 Jahre) müssen nicht neu eingereicht werden. Diese befinden sich ja in der Akte und können dann in einem neuen Antragsverfahren wieder verwertet werden.
In den meissten Fällen muss nur das Führungszeugnis neu beantragt werden. Wie du schon ganz richtig vermutest, verwerten wir dieses max. 3 Monate.
Zu deinen Abstinenzangaben: Ich hätte dir mit den Informationen den Rat gegeben die restliche Zeit bis 10/2010 jetzt mit den neuen EtG Nachweisen zu erbringen und dann erst die erste MPU anzugehen. Das du bereits 5 Jahre abstinent lebst ist toll, leider eben nur gestützt auf deine Aussage. Du weisst es, der Mitarbeiter der FEB oder der Psychologe bei der MPU können es nicht wissen, sondern sind auf objektive Nachweise angewiesen.
Ich an deiner Stelle würde nun folgendes machen. Bevor du nun ein zweites Gutachten erstellen lässt, würde ich den laufenden Antrag auf Neuerteilung zurückziehen. So entstehen dir vorerst keine weiteren Kosten. Die verbleibenden 6 Monate bis 10/2010 solltest du nun mit den neuen EtG Nachweisen machen. Sprich dafür am besten deine BfF an und führe die Nachweise dort durch, wo du nachher auch die MPU machen möchtest. Das kann die gleiche Stelle sein, muss es aber nicht. Und ganz wichtig: Erkundige dich dort, ob die bisherigen Nachweise anhand von Leberwerten im Falle der MPU mit anerkannt werden.
In den meissten Fällen muss nur das Führungszeugnis neu beantragt werden. Wie du schon ganz richtig vermutest, verwerten wir dieses max. 3 Monate.
Zu deinen Abstinenzangaben: Ich hätte dir mit den Informationen den Rat gegeben die restliche Zeit bis 10/2010 jetzt mit den neuen EtG Nachweisen zu erbringen und dann erst die erste MPU anzugehen. Das du bereits 5 Jahre abstinent lebst ist toll, leider eben nur gestützt auf deine Aussage. Du weisst es, der Mitarbeiter der FEB oder der Psychologe bei der MPU können es nicht wissen, sondern sind auf objektive Nachweise angewiesen.
Ich an deiner Stelle würde nun folgendes machen. Bevor du nun ein zweites Gutachten erstellen lässt, würde ich den laufenden Antrag auf Neuerteilung zurückziehen. So entstehen dir vorerst keine weiteren Kosten. Die verbleibenden 6 Monate bis 10/2010 solltest du nun mit den neuen EtG Nachweisen machen. Sprich dafür am besten deine BfF an und führe die Nachweise dort durch, wo du nachher auch die MPU machen möchtest. Das kann die gleiche Stelle sein, muss es aber nicht. Und ganz wichtig: Erkundige dich dort, ob die bisherigen Nachweise anhand von Leberwerten im Falle der MPU mit anerkannt werden.