Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Straftat

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Gundelrebe
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Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Straftat

Beitrag von Gundelrebe » So 6. Jun 2010, 10:19

Hallo an alle,

mein Mann hat vor ca. 3 Wochen einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt und wir fragen uns, ob eventuell die Möglichkeit besteht um eine MPU herum zu kommen. Folgender Sachverhalt liegt zugrunde:

Mein Mann wurde zwischen 2001 und 2004 insgesamt vier Mal wegen Fahren ohne Führerschein verurteilt. Er hatte ursprünglich den Führerschein auf Probe und eine geforderte Nachschulung nicht gemacht. Seit der letzten Fahrt im August 2003 ist mein Mann auch nie mehr gefahren. Seine Verurteilungen standen nie im Zusammenhang mit Trunkenheit, Drogen, rücksichtlosen Fahren etc. Ferner gab es auch keine Verurteilungen aufgrund anderer Delikte. Die letzte Verhandlung endete im Sommer 2004 mit einer halbjährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Nach der Berufungsverhandlung sowie der Revision, stellten wir einen Gnadenantrag, der aufgrund vollkommen veränderter Lebensumstände im November 2005 auch positiv beschieden wurde. Unsere Lebensumstände sind stabil und haben sich seitdem auch noch weiter positiv entwickelt. Wir haben vor vier Jahren geheiratet und mein Mann hat im Alter von 45 Jahren auch noch eine Ausbildung gemacht. Er wurde direkt nach der Ausbildung übernommen und arbeitet seit Juni 2009 als Kaufmann für Spedtions- und Logistikdienstleistungen bei einer Spedition.

Bei dem Antrag auf Neuerteilung hat er das positive Gnadengesuch gar nicht erwähnt. Ihm wurde mündlich mitgeteilt, dass er eine MPU machen müsse, da bei ihm eine Straftat zugrunde liegt. Wenn ich jedoch § 11 FeV richtig lese, scheint dies doch wohl eine Ermessensentscheidung der Behörde zu sein. Macht es Sinn die Behörde noch auf die Begnadigung hinzuweisen. Kann die Führerscheinstelle im Rahmen der Amsthilfe die Entscheidung der Gnadenbehörde anfordern? Macht es Sinn Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, falls eine MPU angeordnet wird? Und gibt es Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema? Fragen über Fragen...

Würde mich über Antworten sehr freuen!

Gruß Sabine

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » So 6. Jun 2010, 23:14

Zunächst: Ein (unmittelbares) Rechtsmittel gegen eine MPU-Anordnung gibt es nicht. Wenn kann nur gegen die spätere Nichterteilung (nach einer Weigerung der Beibringung der MPU) geklagt werden.

Die Handlungen der FEB sind keine Strafe. Die Anordnung einer MPU dient somit nicht als zusätzliche Strafe oder der nachträglichen Erziehung sondern dient allein zur Feststellung der Eignung; hier damit des Charakters. Folglich kann es keine Gnadenerwägungen geben. Vorhandene Gnadenbewilligungen aus dem Strafrecht sind daher nicht relevant. Alleinig relevant wären gerichtlich festgestellte Aussagen zur (wiederhergestellten) Fahrgeeignetheit.

Schon nach zwei FoFE kann die FEB Zweifel an der charakterlichen Fahrgeeignetheit erheben und im Rahmen ihres (begründeten) Ermessens überprüfen lassen. Hier sind es vier Fahrten ohne Fahrerlaubnis.

Durch die Begutachtung kann Dein Mann ja gerade nachweisen, dass sich sein Charakter geändert hat. Bei nun gewonnener Stabilität ist das gut möglich.

Er sollte sich auf die Begutachtung vorbereiten. D.h. wissen, was damals jeweils geschehen ist, warum er damals so gehandelt hat, als die äußeren und inneren Motive für die Fahrten angeben können. Weiterhin sollte er begründen können, warum er heute anders handelt und wieso er nicht in altes Verhalten zurückfallen würde.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Gundelrebe
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Beitrag von Gundelrebe » Sa 10. Jul 2010, 14:38

Hallo Cornelius,

zunächst mal danke für deine Antwort. Mein Mann hat übrigens zwischenzeitlich seinen Führerschein tatsächlich ohne MPU wieder. Er hatte dann noch mal bei der Führerscheinstelle angerufen und auch auf die Begnadigung hingewiesen. Keine Ahnung ob das mit ausschlaggebend war. Wie auch immer - diese Woche kam die Mitteilung, dass er seinen Führerschein abholen kann und ich kann jetzt mal das Gefühl als Beifahrerin genießen...

Gruß Sabine

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » So 11. Jul 2010, 20:48

Danke für deine Rückmeldung.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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