Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Straftat
Verfasst: So 6. Jun 2010, 10:19
Hallo an alle,
mein Mann hat vor ca. 3 Wochen einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt und wir fragen uns, ob eventuell die Möglichkeit besteht um eine MPU herum zu kommen. Folgender Sachverhalt liegt zugrunde:
Mein Mann wurde zwischen 2001 und 2004 insgesamt vier Mal wegen Fahren ohne Führerschein verurteilt. Er hatte ursprünglich den Führerschein auf Probe und eine geforderte Nachschulung nicht gemacht. Seit der letzten Fahrt im August 2003 ist mein Mann auch nie mehr gefahren. Seine Verurteilungen standen nie im Zusammenhang mit Trunkenheit, Drogen, rücksichtlosen Fahren etc. Ferner gab es auch keine Verurteilungen aufgrund anderer Delikte. Die letzte Verhandlung endete im Sommer 2004 mit einer halbjährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Nach der Berufungsverhandlung sowie der Revision, stellten wir einen Gnadenantrag, der aufgrund vollkommen veränderter Lebensumstände im November 2005 auch positiv beschieden wurde. Unsere Lebensumstände sind stabil und haben sich seitdem auch noch weiter positiv entwickelt. Wir haben vor vier Jahren geheiratet und mein Mann hat im Alter von 45 Jahren auch noch eine Ausbildung gemacht. Er wurde direkt nach der Ausbildung übernommen und arbeitet seit Juni 2009 als Kaufmann für Spedtions- und Logistikdienstleistungen bei einer Spedition.
Bei dem Antrag auf Neuerteilung hat er das positive Gnadengesuch gar nicht erwähnt. Ihm wurde mündlich mitgeteilt, dass er eine MPU machen müsse, da bei ihm eine Straftat zugrunde liegt. Wenn ich jedoch § 11 FeV richtig lese, scheint dies doch wohl eine Ermessensentscheidung der Behörde zu sein. Macht es Sinn die Behörde noch auf die Begnadigung hinzuweisen. Kann die Führerscheinstelle im Rahmen der Amsthilfe die Entscheidung der Gnadenbehörde anfordern? Macht es Sinn Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, falls eine MPU angeordnet wird? Und gibt es Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema? Fragen über Fragen...
Würde mich über Antworten sehr freuen!
Gruß Sabine
mein Mann hat vor ca. 3 Wochen einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt und wir fragen uns, ob eventuell die Möglichkeit besteht um eine MPU herum zu kommen. Folgender Sachverhalt liegt zugrunde:
Mein Mann wurde zwischen 2001 und 2004 insgesamt vier Mal wegen Fahren ohne Führerschein verurteilt. Er hatte ursprünglich den Führerschein auf Probe und eine geforderte Nachschulung nicht gemacht. Seit der letzten Fahrt im August 2003 ist mein Mann auch nie mehr gefahren. Seine Verurteilungen standen nie im Zusammenhang mit Trunkenheit, Drogen, rücksichtlosen Fahren etc. Ferner gab es auch keine Verurteilungen aufgrund anderer Delikte. Die letzte Verhandlung endete im Sommer 2004 mit einer halbjährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Nach der Berufungsverhandlung sowie der Revision, stellten wir einen Gnadenantrag, der aufgrund vollkommen veränderter Lebensumstände im November 2005 auch positiv beschieden wurde. Unsere Lebensumstände sind stabil und haben sich seitdem auch noch weiter positiv entwickelt. Wir haben vor vier Jahren geheiratet und mein Mann hat im Alter von 45 Jahren auch noch eine Ausbildung gemacht. Er wurde direkt nach der Ausbildung übernommen und arbeitet seit Juni 2009 als Kaufmann für Spedtions- und Logistikdienstleistungen bei einer Spedition.
Bei dem Antrag auf Neuerteilung hat er das positive Gnadengesuch gar nicht erwähnt. Ihm wurde mündlich mitgeteilt, dass er eine MPU machen müsse, da bei ihm eine Straftat zugrunde liegt. Wenn ich jedoch § 11 FeV richtig lese, scheint dies doch wohl eine Ermessensentscheidung der Behörde zu sein. Macht es Sinn die Behörde noch auf die Begnadigung hinzuweisen. Kann die Führerscheinstelle im Rahmen der Amsthilfe die Entscheidung der Gnadenbehörde anfordern? Macht es Sinn Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, falls eine MPU angeordnet wird? Und gibt es Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema? Fragen über Fragen...
Würde mich über Antworten sehr freuen!
Gruß Sabine