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Verfasst: Fr 9. Jul 2010, 10:59
von Ferdi
Einmal hier

Kraftfahreignung nach Schlaganfall

nachschauen.

Jeder Beteiligt muss sich darüber im Klaren sein, dass solange nichts passiert keine Diskussion aufkommt. Sollte sich doch jemand total uneinsichtig zeigen, muss jeder Beteiligte sich darüber einen Kopf machen, ob er dann nicht u. U. zur Verantwortung gezogen werden kann.

Eine Entscheidung zu treffen wird vermutlich für alle Beteiligte nicht einfach sein.

Schönes Wochenende
Ferdi

Verfasst: Fr 9. Jul 2010, 23:31
von mal langsam
ich gehe davon aus, dass eine betriebsärztliche untersuchung durchgeführt wird, um sicherzustellen,dass die arbeitsnahme keine unzumutbare belastung und/oder die gefährdung der eigenen person/dritter darstellt. muss der untersuchte kein kfz in seiner tätigkeit bewegen, hat der betriebsarzt auch nicht dem arbeitgeber mitzuteilen, dass arbeitnehmer "kein auto fahren kann", denn auch das wäre die verletzung der schweigepflicht.

demzufolge - will der arbeitgeber den arbeitnehmer aus dem angestelltenverhältnis entlassen, muss es sich überlegen, ob ihm dies so wichtig ist, dass er sanktionen gegen seinen kumpel, den arzt, billigend in kauf nimmt.

zumindest nach der aktuellen interpretation von "schweigepflicht".

Verfasst: Sa 10. Jul 2010, 07:07
von Mongole
meiner Meinung nach geht es dem Arbeitgeber in erster Linie um den Versicherungsschutz. Der Arbeitnehmer ist bei der Hin und Rückfahrt zur Arbeit, vom Arbeitgeber versichert.In diesem Falle würden die Versicherungen,bei einem Unfall,die Kosten nicht tragen wollen.

Der Schutz der Allgemeinheit und des Mitarbeiters ist dem Arbeitgeber wurscht, es geht nur ums Geld.

Verfasst: Mo 12. Jul 2010, 10:16
von tebo
Das ist in diesem Fall Quatsch, dass es dem Arbeitgeber nur ums Geld geht. Nicht alle Arbeitgeber passen in diese Klischee-Schubladen.

Aus der Sicht des Arbeitgebers stellt es sich ja so dar. Er hat Kenntnis davon, dass der Arbeitnehmer möglicherweise nicht fahrtüchtig ist. Wenn der Arbeitnehmer jetzt nächste Woche in eine Menschengruppe fährt (im Straßenverkehr oder auf dem Betriebsgelände), muss der Arbeitgeber sich doch mitverantwortlich fühlen. Auf der anderen Seite will er auch nicht in das Leben des Mitarbeiters so eingreifen, dass diesem Kosten oder Entzug der Fahrerlaubnis blühen. Und der Mitarbeiter hätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln kaum Möglichkeiten, die Arbeitsstelle zu erreichen.

Das Problem ist also nicht allein rechtlicher Natur.

Verfasst: Mo 12. Jul 2010, 10:38
von charly68
tebo hat geschrieben: Aus der Sicht des Arbeitgebers stellt es sich ja so dar. Er hat Kenntnis davon, dass der Arbeitnehmer möglicherweise nicht fahrtüchtig ist.
Ohne eindeutige Beweise würde ich mich als Arbeitgeber aus der Sache raus halten, bis daß stichhaltige Beweise vorliegen um Meldung an die FEb zu machen.

Wie gesagt, man sollte den Arbeitnehmer unterstützen sich behandeln zu lassen. Gegebenenfalls evtl. sogar bis zur endgültigen Eignungswiederherstellung eine Fahrmöglichkeit mit Kollegen organisieren oder ähnliches.

Der Betroffene muß merken, daß er mit dem Problem vom Arbeitgeber nicht allein gelassen wird. Dann besteht auch die Chance, daß er sich behandeln lässt und irgendwann wieder fahrtüchtig ist.