Liebe Leute!
Möchte mich auch mal wieder melden.
Ich mache MPU-Beratung ja nicht gerade seit gestern, trotzdem ist mir die folgende Fragestellung das erste Mal in die Hände gefallen:
"Besteht Gefahr, auch in Zukunft verkehrsrechtlich auffällig zu werden?"
Darf diese Frage überhaupt gestellt werden? Als Psycho würde ich die immer bejahen, da hier ja auch falsch Parken und andere "Knöllchen" und so weiter mit erfasst wird!
Besteht Gefahr, auch in Zukunft verkehrsrechtlich auffällig zu werden?
- ThomasRock
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 28
- Registriert: Sa 20. Jul 2002, 21:16
- Wohnort: Herne, NRW, Deutschland
- Kontaktdaten:
Besteht Gefahr, auch in Zukunft verkehrsrechtlich auffällig zu werden?
Mit freundlichem Gruß aus Herne
Thomas Rock
Fachpsychologe für Verkehrspsychologie
Amtlich anerkannter verkehrspsychologischer Berater
Thomas Rock
Fachpsychologe für Verkehrspsychologie
Amtlich anerkannter verkehrspsychologischer Berater
- morty
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 574
- Registriert: Fr 4. Okt 2002, 10:51
- Wohnort: 48149 Münster NRW
- corneliusrufus
- Einsteiger
- Beiträge: 294
- Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
- Wohnort: Lübeck
So kenne ich die Fragestellung ebenfalls.
Allerdings: Wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßend sind auch die genannten Parkenverstöße ...
Die Frageestellung müsste daher eher lauten auf "Ist zu erwarten, dass Herr/Frau auch künftig erheblich, auch dahingehend wiederholend, gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?". Respektive "Ist zu erwarten, dass Herr/Frau auch künftig mindestens einmal erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?".
Liebe Greet-Ings Cornelius
Allerdings: Wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßend sind auch die genannten Parkenverstöße ...
Die Frageestellung müsste daher eher lauten auf "Ist zu erwarten, dass Herr/Frau auch künftig erheblich, auch dahingehend wiederholend, gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?". Respektive "Ist zu erwarten, dass Herr/Frau auch künftig mindestens einmal erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?".
Liebe Greet-Ings Cornelius
- ThomasRock
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 28
- Registriert: Sa 20. Jul 2002, 21:16
- Wohnort: Herne, NRW, Deutschland
- Kontaktdaten:
Tja, das Dumme ist halt nur, daß diese Frage so gestellt worden ist und das nächste Mal wohl wieder gestellt werden wird.
Ich werde mal versuchen, ganz vorsichtig mit dem zuständigen Behördi zu reden und ihn vor allem auf das Dilemma des zu begutachtenden Psychos aufmerksam machen, da bei jedem Verkehrsteilnehmer grundsätzlich die Gefahr besteht, daß er auffällig werden kann.
Ich werde mal versuchen, ganz vorsichtig mit dem zuständigen Behördi zu reden und ihn vor allem auf das Dilemma des zu begutachtenden Psychos aufmerksam machen, da bei jedem Verkehrsteilnehmer grundsätzlich die Gefahr besteht, daß er auffällig werden kann.
Mit freundlichem Gruß aus Herne
Thomas Rock
Fachpsychologe für Verkehrspsychologie
Amtlich anerkannter verkehrspsychologischer Berater
Thomas Rock
Fachpsychologe für Verkehrspsychologie
Amtlich anerkannter verkehrspsychologischer Berater
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste