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Wiedererteilung FE nach erfolgreicher MPU verweigert

Verfasst: So 5. Sep 2010, 16:13
von joe-hansi
Hallo,

ich habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Mir ist 2006 die FE auf dem Verwaltungsweg entzogen worden.(Kein Alkohol, keine Drogen sondern zuviel Punkte)

Ich wurde dann in 2007 beim Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige FE erwischt und verurteilt.

Nach ablauf der Sperrfrist habe ich eine neue FE beantragt mit Auflage MPU.

MPU erfolgreich gemacht und möchte meine FE abholen, da wird mir gesagt das eine Anzeige vorliegt, ich wäre von der Polizei beobachtet worden beim fahren ohne FE (neuer Fall). Daraufhin könne man mir die FE nicht wiedererteilen. Dies ist jetzt 1 Jahr her und es rührt sich nichts, keine Anklage kein Verfahren.

Hat es Aussicht auf Erfolg Klage auf Wiedererteilung zu stellen, bis der Sachverhalt geklärt ist?

Gruß Joe-Hansi

p.s. ich hoffe alle Forenregeln richtig beachtet zu haben, bin neu hier.

Verfasst: So 12. Sep 2010, 19:57
von mal langsam
komisch, dass niemand antwortet.

der leihe (ich) würde versuchen (bei der feb) in erfahrung zu bringen, welche polizei genau die anzeige geschrieben hat bzw. bei welcher staatsanwaltschaft diese vorliegt. und dann da mal druck machen gehen.

für den anfang - bei misserfolg ggf. RA dazuschalten.

Verfasst: Mo 13. Sep 2010, 06:39
von Nordstranderin
War das Fahren ohne vor oder nach der Untersuchung?

Wenns vorher war hätte es als offenes Strafverfahren bei der Frage nach solchen angegeben werden müssen und eine positive Prognose zu diesem Zeitpunkt schon eher unwahrscheinlich gemacht.

Wars nach der MPU ist die positive Prognose der MPU erst einmal durch die neu begangene Straftat in Frage gestellt, bzw. von selbst widerlegt worden, da der Gutachter schließlich zu der Prognose gekommen war, dass weitere Verstöße gegen Verkehrsvorschriften nicht zu erwarten sind.

Deine überlegte Klage auf Wiedererteilung wird wenig Erfolg haben, da laufende Strafverfahren erst abzuwarten sind und dann über (ggf. neu zu ergreifende) Maßnahmen entschieden wird. Der Richter könnte ja auch eine neue, isolierte Sperre verhängen...
Ggf wird die FEB z. B. den Gutachter nach Abschluss des Verfahrens um eine Stellungnahme bitten, ob die Prognose bestehen bleiben kann oder den Antrag versagen.

Ich würde an Deiner Stelle der Staatsanwaltschaft mal auf die Füße treten, da es schließlich an denen liegt, die Sache zu entscheiden und dann mit dem rechtskräftigen Urteil noch einmal bei der FEB vorsprechen.