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ortskundeprüfung frist

Verfasst: Mo 27. Sep 2010, 03:53
von hasso21
habe neuerteilung des p schein nach entzug neu beantragt {entzug2000}
muss ich die ortskundeprüfung wiederholen?

Verfasst: Mo 27. Sep 2010, 06:18
von matchbox
Kommt darauf an, wie lange der P-Schein entzogen war. Liegen Tatsachen vor, die Zweifel an der bestehenden Ortskunde begründen, ist nochmal eine Ortskundeprüfung abzulegen. In deinem Fall (Entzug 2000) kann es durchaus sein, dass die Ortskunde verlangt wird.

Verfasst: Mo 27. Sep 2010, 09:43
von Holger Füglein
Rechtsgrundlage ist § 48 Abs. 9 Satz 2 FeV.

Tatsachen könnten u. a. auch sein, dass sich die Hauptziele verändert haben, neue Ort bzw. Ortsteile bzw. neue Anschriften in der Zwischenzeit dazugekommen sind.

habe ich chancen bei einer klage?

Verfasst: Mo 27. Sep 2010, 14:16
von hasso21
hat jemand einen tip was machen sollte falls die eine prüfung anordnen