Neuerteilung der FE

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Muffibert
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Neuerteilung der FE

Beitrag von Muffibert » Do 31. Jul 2014, 12:44

Hallo zusammen,

folgende Frage ...

Mir wurde mit Bescheid vom 16.10.2013 die Fahrerlaubnis gem. § 4 Abs. 7 StVG entzogen.
Am 30.01.2014 befuhr ich trotz Entziehung der FE eine öffentliche Straße, bei der ich dann in einen Unfall verwickelt wurde. Dabei stellte die Polizei fest, das ich ja gar nicht fahren darf ... soweit so gut - Strafe hierfür habe ich bekommen !

Jetzt hat mein Anwalt der Fahrerlaubnisbehörde einen Brief bezüglich der Wiedererteilung geschrieben, diese antwortete prompt mit folgendem Schreiben :


Sehr geehrter Herr XXX,

mit Bescheid vom 16.10.2013 wurde bekanntlich Ihrem Mandanten die FE gem. § 4 Abs. 7 StVG entzogen.
Die Neuerteilung des Führerscheins kann jederzeit von Herrn XXX beantragt werden.
Hierzu übersenden wir beigefügte Antragsvordrucke, die vollständig ausgefüllt über die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung als Meldebehörde einzureichen sind.


Nun habe ich den Antrag, den Gesundheitsfragebogen, einen aktuellen Sehtest sowie ein aktuelles Lichtbild zusammen, und werde dies heute bei der VG abgeben.

Kann es sein, dass ich die neue FE nach Bearbeitung bekomme ? - Oder bekomme ich evtl. noch eine Sperrzeit mitgeteilt ?
Mein Anwalt sagt, das der Tatzeitpunkt (30.01.14) als Datum gesetzt wird, jedoch schreibt der Herr der FS-Stelle das meine FE seit dem 16.10.2013 entzogen ist. Also denke ich richtig, wenn wir dann vom 16.10.13 und nicht vom 30.01.14 ausgehen dürfen ?

Vom Gericht wurde keine Sperrzeit festgesetzt, lediglich eine Bewährungsstrafe & kleine Geldstrafe !


Für mich liest es sich so, als würde es für den Mann auf der FS-Stelle keine Rolle spielen das da mal ein Fahren ohne FE war, sondern allein die Entziehung vom 16.10.13 für Ihn maßgebend ist ?!


Über fachliche Antworten wäre ich sehr dankbar :-)


Gruß
Muffibert

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wj
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Re: Neuerteilung der FE

Beitrag von wj » Fr 1. Aug 2014, 09:49

Grundsätzlich gilt, dass die Tilgungsfrist einer Straftat mit der Rechtskraft des Urteils/des Strafbefehls beginnt. Was konkret zur Beurteilung der Eignung und/oder Befähigung herangezogen werden kann oder muß, wird von der Fahrerlaubnisbehörde an Hand der gesetzlichen Vorgaben beurteilt, wenn alle Unterlagen vorliegen.

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Re: Neuerteilung der FE

Beitrag von mal k7artext » Sa 2. Aug 2014, 02:31

bedeutet: der "gute mann" braucht (u.a.) erst ein aktuelles foto von dir, bevor er zu beurteilen imstande ist, ob die fe ohne "weiteres" erteilt werden kann - die akte, die er hat ist dafür nämlich nicht ausführlich genug.
es gibt nur eine sache, die grösser ist, als die liebe zur freiheit - der hass auf die person, die sie dir wegnimmt. (Che Guevara)

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Re: Neuerteilung der FE

Beitrag von Mr. T » Sa 2. Aug 2014, 11:10

mal k7artext hat geschrieben:die akte, die er hat ist dafür nämlich nicht ausführlich genug.
So ist es.

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Re: Neuerteilung der FE

Beitrag von mal k7artext » Sa 2. Aug 2014, 12:38

sicher - das fahren ohne fahrerlaubnis ist nämlich nur im führungszeugnis ersichtlich. ohne FZ weiss die FEB nicht das geringste darüber.
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Re: Neuerteilung der FE

Beitrag von Mr. T » So 3. Aug 2014, 11:22

Ich habe vergessen, dass du als der Fahrerlaubnisexperte den Inhalt der Akten der User hier kennst. :oops:

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Re: Neuerteilung der FE

Beitrag von mal k7artext » So 3. Aug 2014, 14:18

kann ja mal vorkommen - menschen machen eben fehler. auch übermenschen - so wie die jungs und mädels auf der feb.
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Re: Neuerteilung der FE

Beitrag von Mr. T » So 3. Aug 2014, 17:54

Das Schöne ist, dass du keine Fehler machen kannst, denn dafür hast du einfach zu wenig Ahnung. :mrgreen:

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Re: Neuerteilung der FE

Beitrag von mal k7artext » So 3. Aug 2014, 18:53

hättest du es so gemacht, wie ich - nicht eine hand- (oder gar hirn-) bewegung mehr als innerhalb der zwingend vorgeschriebenen 8 jahre hauptschule, könnte man meinen, ginge es dir jetzt - zumindest mental - besser. was jetzt nicht heissen soll, dass ich davon ausgehe, dass du gewissensbisse hast, wenn du einem empfänger des hartz2000 - je nach dem, wo du herkommst - zwischen ~ 50 und 250 euronen abverlangst, bevor du einen blick in die akte riskierst und dich zu einer konkreten, fallbezogenen antwort bemühst...

... nur um den innerhalb der jahrzehnte eingenommenen zaster tlw. mittels zwischenhändler an die finanzagentur (an entsprechender stelle standesgemäss eingetragen) weiterzureichen...

bei der sängenden sonne, bei all den sich in der sonne wälzenden mädels am strand... irgendwo, in einer fest vorgeschriebenen sektion, je nach grösse der unmittelbaren kollegiums so ca. 12-48qm gross... 8 stunden am tag, in einem grauen neubau-betonklotz. und das dann noch bei granulatkaffee, den tiefgefrorenen wiederaufbackbrötchen und dem zu wurst verarbeiteten gammelfleisch aus dem hause kaplan. :mrgreen:

abgerundet wird das ganze schon relativ bald mit schokoprodukten aus der ukraine. wobei das schon wieder mehr als ein bonus, denn zwingende notwendigkeit betrachtet werden darf - einige u.a. auch das gewissen neutralisierende weichmacher sind schon im babybrei von hipp, den ihr von kleinauf verabreicht bekommt mehr als genug drin.

ok, dafür habt ihr aber auch ahnung. nur dürft ihr sie nicht zur anwendung bringen und eure antworten so formulieren, dass derjenige, für den die behörde gemacht wurde und den, der "seine" behörde gerade braucht - Für mich liest es sich so, als würde es für den Mann auf der FS-Stelle keine Rolle spielen, dass - nicht auf den holzweg gebracht und somit auch in die irre geführt wird.

im wortlaut fest vorgeschriebene beantwortungen, sprachschablonen.
bekomme ich antrag auf das, gucke ich da rein und sage entweder dies oder das.
ist fast so, wie in der MPI-software - ist die zahl auf dem bildschirm gerade, drücke ich rot, bei ungerade - grün.
zwei kleine fehler gehen das ein oder andere mal ja auch ok,

nur bloss auf keinen fall vorher drücken!!!!11
denn dann bist du 'ne null und verlierst - nach einer anzahl von abmahnungen des vorgesetzten - inkl. deines arbeitsplatzes alles und es gewinnt die in diesem fall von der rentenversicherung verkörperte bank.

rien ne va plus.

c'est fini - c'est bon, au revoir.
8-)
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Re: Neuerteilung der FE

Beitrag von Mr. T » So 3. Aug 2014, 20:24

Was sollen denn deine herzerweichenden Worte sagen?
Dass der Sachbearbeiter seinen Job riskiert, wenn er außerhalb eines Antragsverfahrens eine Anfrage ans FAER startet oder ein Führungszeugnis einholt, ist dir nicht bekannt? Hat was mit Datenschutz zu tun, auch wenn du das nicht verstehen solltest. Aber das wäre dir wohl egal.
Da der Sachbearbeiter aber seinen Job nicht verlieren möchte, bleibt nur eine solche Aussage:
Muffibert hat geschrieben:Sehr geehrter Herr XXX,

mit Bescheid vom 16.10.2013 wurde bekanntlich Ihrem Mandanten die FE gem. § 4 Abs. 7 StVG entzogen.
Die Neuerteilung des Führerscheins kann jederzeit von Herrn XXX beantragt werden.
Hierzu übersenden wir beigefügte Antragsvordrucke, die vollständig ausgefüllt über die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung als Meldebehörde einzureichen sind.
da ohne Registerauszüge nicht beantwortet werden kann, ob im Antragsverfahren Bedenken oder Zweifel ausgeräumt werden müssen.

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