Untersuchung psychometrischer Leistungstest

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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jojo24
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Untersuchung psychometrischer Leistungstest

Beitrag von jojo24 » Fr 2. Sep 2016, 11:13

Wer kann mir mitteilen, ob für lernbehinderte Probanten Zeitverlängerung bei Ablegung des psychometrischen Leistungstests eingeräumt werden? Gibt es für lernbehinderte Führerscheinbewerber spezielle Fahrschulen?

max_relax
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Re: Untersuchung psychometrischer Leistungstest

Beitrag von max_relax » Fr 2. Sep 2016, 13:24

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Zeitverlängerungen für lernbehinderte Menschen gibt. Kannst ja mal bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung in deiner Nähe nachfragen, ein bundesweites Verzeichnis findest du hier:

http://www.bast.de/DE/Verkehrssicherhei ... ?nn=605482

Es gibt auf jeden Fall Fahrschulen für Körperbehinderte, vielleicht können die auch bei Lernschwierigkeiten weiterhelfen?
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jojo24
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Re: Untersuchung psychometrischer Leistungstest

Beitrag von jojo24 » Mo 5. Sep 2016, 08:32

Vielen Dank. Leider gibt es diese Zeitverlängerung nicht. Konkret: Ich ersuche nach einer Fahrerlaubnis für den Führerschein L, für ein öffentlich gewidmetes Gelände in dem der Bewerber seiner Arbeitstätigkeit mit dem Arbeitsgerät eines Traktors nachgehen soll. (Integration eines schwerbehinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt) Nach den Begutachtungsleitlinien ist für die Personengruppe 3.15Intellektuelle Leistungseinschränkungen u.a. eine Leistungsüberprüfung zu absolvieren. Diese Überprüfung findet am PC in einem bestimmten Zeitfenster statt und ist in diesem zu absolvieren. Wird das Zeitfenster nicht eingehalten, ist der Test nicht bestanden.
Was gibt es für Möglichkeiten?

max_relax
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Re: Untersuchung psychometrischer Leistungstest

Beitrag von max_relax » Mo 5. Sep 2016, 14:36

In der Begründung zum Abschnitt 3.15 der Begutachtungsleitlinien heißt es aber auch, dass nicht alleine das Ergebnis der Leistungstests am PC entscheiden sein soll, sondern eine ganzheitliche Betrachtung erfolgen soll:
Um so wichtiger für die Prognose des Verkehrsverhaltens istdie ganzheitliche Betrachtung der Persönlichkeit unter Einbeziehung der psychischen Leistungsfähigkeit, aber auch der affektiven, emotionalen und motivationalen Einflussgrößen.
Die Einbeziehung medizinischer, insbesondere neurologischer und psychiatrischer Befunde kann insofern beurteilungsrelevant sein, als sich aus den Entstehungsbedingungen Folgerungen für die Behandelbarkeit und damit möglicherweise für die Prognose der Beeinträchtigung der intellektuellen Leistungsfähigkeit ergeben.
Abgesehen von dem quantifizierbaren Resultat muss aus dem psychologischen Teil der Untersuchung bei Berücksichtigung aller verwertbaren Informationen ableitbar sein, dass das allgemeine Verständnis für einfache soziale, aber auch physikalische Zu-sammenhänge (z. B. die Bedeutung einer regennassen Fahrbahn) eine regelgerechte Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr ermöglicht.
Eine entsprechende verkehrsmedizinische Untersuchung ist sicher nicht ganz billig, da muss dann jeder für sich selbst entscheiden, wie wichtig einem der Führerschein Klasse L ist. Unter Umständen kommen auch noch Kosten für eine Fahrprobe dazu.
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Re: Untersuchung psychometrischer Leistungstest

Beitrag von jojo24 » Di 6. Sep 2016, 07:33

Eine verkehrsmedizinische Untersuchung kostet 800-1.000 €. Der Erwerb des Füherscheins ist unter dem Gesichtspunkt der Flexibilität am Arbeitsplatz und der universellen Einsetzung schon elementar.
Für den jetzigen Bedarf stellt sich für mich die Frage, ob die Fahrerlaubnis ggfs. mit einer Auflage für den benötigten Arbeitsbereich "gewidmetes Gelände" erteilt werden kann. Ein Gespräch mit der ausstellenden Behörde unter Abwägung des o.g. Sachverhaltes ist mM nach erst mal sinnvoll.

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Hartmut
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Re: Untersuchung psychometrischer Leistungstest

Beitrag von Hartmut » Do 8. Sep 2016, 07:00

jojo24 hat geschrieben: Für den jetzigen Bedarf stellt sich für mich die Frage, ob die Fahrerlaubnis ggfs. mit einer Auflage für den benötigten Arbeitsbereich "gewidmetes Gelände" erteilt werden kann.
Diese Frage ist nach meiner Meinung nicht zielführend. Die Frage wird sein, ob der Antragsteller generell zum Führen von Traktoren der Klasse L geeignet ist.

Ich hatte erst vor kurzem einen Fall mit einer Lernbehinderung. Es wurde ein MPU-Gutachten für erforderlich gehalten. Das Gutachten endete für den Betroffenen mit einem negativen Ergebnis, weil u.a. bei einem Intelligenztest ein IQ-Wert von unter 70 erreicht wurde (Nr. 3.15 der Begutachtungsleitlinien).

Kostet ein solches Gutachten wirklich 800 - 1000 Euro? Ich habe ca. 500 Euro im Kopf.

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Re: Untersuchung psychometrischer Leistungstest

Beitrag von wj » Mi 14. Sep 2016, 08:45

jojo24 hat geschrieben: Für den jetzigen Bedarf stellt sich für mich die Frage, ob die Fahrerlaubnis ggfs. mit einer Auflage für den benötigten Arbeitsbereich "gewidmetes Gelände" erteilt werden kann. Ein Gespräch mit der ausstellenden Behörde unter Abwägung des o.g. Sachverhaltes ist mM nach erst mal sinnvoll.
Um auf "gewidmetem" (im Sinne von privatem) Gelände fahren zu dürfen, ist eine allgemeine Fahrerlaubnis nicht erforderlich. Dort ist nur (aber sehr) wichtig, dass die Haftpflichtversicherung des Geländebesitzers vorab ihre Zustimmung erteilt.

Wird öffentlicher Verkehrsraum (mit-)genutzt, dann geht es nicht ohne allgemeine Fahrerlaubnis.

jojo24
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Re: Untersuchung psychometrischer Leistungstest

Beitrag von jojo24 » Do 15. Sep 2016, 07:13

Es betrifft ein Krankenhausgelände (öffentlich gewidmetes Gelände), mit Parkplatz und einem Park, der von Besuchern und Patienten genutzt wird. Das Außengelände wird mittels eines Traktors (Füherschein L) gemäht.
Würde es sich um ein reines Privatgelände handeln, wäre der Füherscheinerwerb nicht notwendig.

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