Wie kann man sich eine Karteikartenabschrift vorstellen?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Stefan
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Wie kann man sich eine Karteikartenabschrift vorstellen?

Beitrag von Stefan » Mi 31. Jul 2002, 20:29

Hallo,

was versteht man unter einer Karteikarte bzw einer Karteikarten abschrift?
Ist diese Abschrift von dem was im Computer der jeweiligen FE-Stelle steht oder wird diese seperat geführt und gepflegt?

Gruß

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Fraggle
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Beitrag von Fraggle » Do 1. Aug 2002, 06:40

Eine sog. Karteikartenabschrift beeinhaltet normalerweise sämtliche Fahrerlaubnisklassen mit den dazugehörenden FS-Daten des jeweiligen Führerscheininhabers. Auch kann man dadurch feststellen, ob ein Ersatz- oder ein Internationaler Führerschein erteilt wurde. Auch etwaige Neuerteilungen etc. sind in der KK-Abschrift vermerkt. Ein KK-Abschrift wird bei einem Wegzug bzw. einem Umzug in eine andere Stadt oder Kreis von der dann zuständigen Behörde angefordert. Für besonders Eilige besteht die Möglichkeit diese KK-Abschrift im Vorfeld selbst anzufordern dann mit dieser bei der zuständigen Behörde vorzusprechen. um bspw. einen Ersatzführerschein zu beantragen.
:lol: Ciao

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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Do 1. Aug 2002, 07:00

Oder anders ausgedrückt ist eine Karteikartenabschrift ein Auszug aus dem örtlichen Register, das bei der zuletzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde geführt wird. Bei uns wird die Karteikartenabschrift nur direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesendet. Die Betroffenen bekommen diesen Registerauszug bei uns nicht ausgehändigt.

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Fr 2. Aug 2002, 01:48

Volker Kalus hat geschrieben:Bei uns wird die Karteikartenabschrift nur direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesendet. Die Betroffenen bekommen diesen Registerauszug bei uns nicht ausgehändigt.
Wird der Dateiauszug auch bei einer persönlichen Vorsprache des Betroffenen nicht an diesen ausgehändigt?
Wir übersenden den Dateiauszug auch grundsätzlich nur an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Spricht der FE-Inhaber (im Ausnahmefall) aber persönlich vor und kann sich ausweisen, bekommt er bei uns den Dateiauszug ausgehändigt.

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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Fr 2. Aug 2002, 08:00

No Sir,

wir schicken diese dann per fax an die zuständige Behörde.

Das Problem ist ganz einfach, dass die Karteikartenabschrift nur ein reiner Papier-Ausdruck ist.

Dieser ist einfach manipulierbar und damit ist mit der Aushändigung - und sei es nur im Ausland - ggf. Tür und Tor geöffnet. Daher gehen wir leiber auf "Nr. Sicher"

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Fraggle
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Beitrag von Fraggle » Fr 2. Aug 2002, 08:59

Sollte mal wirklich der Fall eintreten, versehen wir die KK-Abschrift mit Dienstsiegel und dem Verwaltungsstempel mit Tagesdatum. Sind aber absolute Ausnahmefälle... :)

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Fr 2. Aug 2002, 22:26

Volker Kalus hat geschrieben:No Sir,

wir schicken diese dann per fax an die zuständige Behörde.

Das Problem ist ganz einfach, dass die Karteikartenabschrift nur ein reiner Papier-Ausdruck ist.

Dieser ist einfach manipulierbar und damit ist mit der Aushändigung - und sei es nur im Ausland - ggf. Tür und Tor geöffnet. Daher gehen wir leiber auf "Nr. Sicher"
Bildet das nicht die Grundlage für Diskussionen mit den Betroffenen?
Wenn ich unsere Verfahrensweise schon häufig deswegen rechtfertigen muß, weil wir auf tel. Anforderung den Dateiauszug nicht direkt zusenden, dann kann ich mir vorstellen, daß ich dies bei persönlicher Vorsprache noch weniger plausibel machen kann. Vor allem wenn die Leute in Großstädten wohnen, kann ich sie sogar verstehen. Nicht selten kommt es nämlich vor, daß sie dann dort vorsprechen und erklären: "Meine Ausstellungsbehörde hat den Dateiauszug bereits zugesandt", um von dem dortigen Sachbearbeiter zu hören: "Tut mir leid, bei uns liegt nichts vor!"
Daß dann der Frust auf die Behördenwelt steigt ist verständlich. Und ich habe auch noch doppelte Arbeit, weil ich den Kollegen ein zweites Fax schicken muß.
Das "Manipulationsargument" kann ich ja noch in den Fällen einer Ersatzausstellung wg. Verlust nachvollziehen. In den Fällen eines Umtausches oder einer Erweiterung aber, liegt der Behörde zum Dateiauszug noch der Führerschein vor, so daß hier eine Manipulation auffallen müßte.

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Gerhard Baltes
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Karteikartenabschrift

Beitrag von Gerhard Baltes » Mo 5. Aug 2002, 14:01

In Nordrhein-Westfalen ist per Erlass geregelt, dass Karteikartenabschriften nur zwischen Fahrerlaubnisbehörden versandt werden und das mit gutem Grund. Ich hatte schon eine total gefälschte KK-Abschrift in der Hand und habe diese nur zufällig als falsch erkannt.
Meines Erachtens liegt das Problem hauptsächlich darin begründet, dass viele Fahrerlaubnisbehörden Antragsteller zu der Behörde schicken, die den Führerschein ausgestellt hat. Dies ist für mich der untragbare Zustand. Uns stehen viele technische Hilfsmittel zur Verfügung, um mit dieser Behörde in Kontakt zu treten (Telefon, Fax, Mail). Meist kann man die erforderlichen Daten bereits ermitteln, wenn der Antragsteller noch anwesend ist. Das immer wieder erwähnte Zeitproblem kann ich nicht gelten lassen. Bis ich dem Antragsteller klargemacht habe, dass er unverrichteter Dinge gehen soll, zu einer u.U. weit entfernten Behörde fahren soll und dann wiederkommen soll, habe ich die Daten lange selbst eingeholt. Das ist auch gut für das Image der Behörde.
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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Mo 5. Aug 2002, 14:40

Und wenn wir dann 2005 ein Zentrales Register haben, in dem alle Fahrerlaubnisdaten sind, ist das Problem sowieso erledigt.

Naja - ich sagte ja zu Recht: WENN WIR - Warten wir mal ab

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Mrbecks
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fuehrerschein verloren

Beitrag von Mrbecks » Sa 19. Jan 2008, 18:28

Hallo, mein name is frank ich bin deutscher wohne aber seit 1998 in england, meinen fuehrerschein habe ich seit 1984 und fahre seitdem UNFALL und PUNKTE frei !!
Leider have ich meinen schoenen grauen lappen verloren :cry:
und jetzt geht das Theater los, ich have eine email geschickt and das zustaendige amt in deutschland um einen ersatz zu beantagen, die antwort war da ich in england wohne muss ich meinen ersatzfuehrerschein in england beantagen.
Ok, gesagt getan antrag angefordert bei der DVLA ausgefuellt und hingeschickt.
habe auch rasch antwort bekommen :
To obtain a licence from N Ireland you will have to apply a letter of entitlement from the German authorities , letter of entilement = KK-Abschrift.
Habe mich also wieder nach deutschland gewendet um diese anzufordern.
Antwort : KK-Abschrift kann nur bei persoenlicher vorsprache ! ausgehaendigt werden NICHT per postweg !
Deutsche Buerokratie, genau aus dem grund bin ich weg aus deutschland !!!!!!! und werde auch nie wieder zurueck gehen.
Meine Frage nun wie und wo bekomme ich dieses schreiben ohne nach deutschland fliegen zu muessen ??

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