Anhörung zur Faherlaubnisentziehung, BayVwVfG

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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mozart
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Anhörung zur Faherlaubnisentziehung, BayVwVfG

Beitrag von mozart » Di 11. Mär 2003, 11:25

hallo

habe letztes jahr meine fe wiederbeantragt und wiederbekommen da ich nachträglich freigesprochen wurde. musste jetzt ein gutachten machen lassen. in dem gutachten steht ich wäre n o c h nicht geeignet.....erst ab ca. ende 03. es bestünden keine anhaltspunkte für aktuellen drogen-bzw. alkoholmissbrauch. muß bis 24.03 diese gutachten im Rahmen einer anhörung abgeben, was soll ich tun? wenn ich dieses gutachten abgebe dann kann ich den schein gleich dazulegen, oder?
wer weiß rat

mozart

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Di 11. Mär 2003, 18:58

Eine Verpflichtung zur Abgabe des Gutachtens besteht zwar nicht, das Ergebnis ist aber das gleiche, als wenn das negative Gutachten vorgelegt wird.
Aufgrund des negativen Gutachtens sind die Zweifel, welche die Fahrerlaubnisbehörde an der Kraftfahreignung hatte, letztendlich bestätigt worden. Sie muß deshalb als nächstes die Fahrerlaubnis entziehen.
Um Kosten zu sparen sollte man überlegen, freiwillig auf die Fahrerlaubnis zu verzichten.
Um die Chance für die Neuerteilung zu erhöhen, empfehle ich auf jeden Fall ein Beratungsgespräch bei der Untersuchungsstelle. Hier kann man erörtern, wie man die Zeit bis zum nächsten Gutachten sinnvoll nutzen kann. Außerdem sollte man mit der Fahrerlaubnisbehörde vereinbaren, wie die Abstinenzzeit belegt wird.

Es gäbe zwar noch die Möglichkeit, bei der Fahrerlaubnisbehörde anzufragen, ob sie damit einverstanden ist, sofort ein zweites Gutachten erstellen zu lassen. Dies würde ich aber nicht empfehlen! Nach meinen Erfahrungen würde man dadurch die Fahrerlaubnisentziehung nur um einige Wochen hinauszögern. Es ist nämlich äußerst selten, daß die zweite Begutachtung, die unmittelbar auf die erste Untersuchung erfolgt, anders ausfällt!

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