Fahrerlaubnis

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Fr 14. Mär 2003, 14:22

Das heißt, daß
a) keine MPU gefordert wird
b) der Führerschein bzw. eine vorläuf. Fahrberechtigung ausgehändigt wird, sobald die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung bestanden wurde
es sei denn,
zwischenzeitlich würden neue Vorfälle bekannt, die Zweifel an der Kraftfahreignung begründen (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Wirst du auch weiterhin nicht auffällig, wird dir nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung definitiv die Fahrerlaubnis wieder erteilt.

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KH Altendorf
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Beitrag von KH Altendorf » Fr 14. Mär 2003, 14:54

Noch eine Frage bezgl. der Fahrschule, da ja von der FE-Stelle gefordert wird eine Fahrschule anzugeben.
Muss man sich erst dort anmelden und bekommt eine Bestätigung oder reicht es der FE-Stelle die Fahrschule zu benennen bei der sich anmelden will?

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Fr 14. Mär 2003, 18:28

Der Fahrerlaubnisbehörde reicht es, wenn ihr die Fahrschule mitgeteilt wird, bei welcher die Anmeldung erfolgt ist.
Am praktikabelsten ist es aber sich erst einmal mit der Fahrschule in Verbindung zu setzen und erst wenn mit dieser alles klar ist, die Führerscheinstelle zu informieren. Es könnte ja sein, daß du mit der ins Auge gefaßten Fahrschule aus irgendeinem Grund nicht klar kommst. Dann müßtest du die Behörde schon wieder kontaktieren um ihr den "Fahrschulwechsel" mitzuteilen.

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