Personenbeförderungsschein???

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Black Dragon
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Personenbeförderungsschein???

Beitrag von Black Dragon » Di 8. Jul 2003, 17:13

Hallo,

ich bin durch andere Seiten auf dieses Forum aufmerksam geworden und muss sagen dass hier sehr konstruktive Lösungen gefunden werden, bzw. versucht wird, solche zu finden.

Nun habe ich aber selbst ein Problem.

Wir wollen übermorgen (!!!) mit 14 Leuten einen Familienausflug in den Heidepark nach Soltau machen. Um die billigste Variante rauszusuchen, sind wir auf das Ergebnis gekommen, mit einem voll bestzten PkW und einem angemieteten 9-Sitzer-Bus zu fahren.
Nun habe ich heute schlagartig erfahren, dass ich mit meinem Führerschein der Klasse 3 angeblich nur 7 + 1 fahren darf, also 8 Personen im Auto mich als Fahrer eingeschlossen.
Nun stellt sich die Frage, ist dem so?
Liegt es dann an den mitgeführten Personen im Auto oder liegt es am Auto selbst, ob ich dann vielleicht doch fahren darf?
Darf ich den "Klein-Bus" nun fahren, weil ich dann nur 8 Personen im Auto habe (trotz der auf 9 zugelassenen) oder darf ich ihn nicht fahren, weil der Wagen auf 9 Personen zugelassen ist, und ich einen Personenbeförderungsschein dazu bräuchte, unabhängig wieviele Personen sich darin befinden???

Bitte um Hilfe, da es doch sehr kurzfristig ist, und ich davon erst heute erfahren habe, wir jedoch bereits in 2 Tagen fahren möchten.


Danke im voraus.

MfG
Black Dragon

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Volker Kalus
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Re: Personenbeförderungsschein???

Beitrag von Volker Kalus » Mi 9. Jul 2003, 07:30

Black Dragon hat geschrieben: Wir wollen übermorgen (!!!) mit 14 Leuten einen Familienausflug in den Heidepark nach Soltau machen. Um die billigste Variante rauszusuchen, sind wir auf das Ergebnis gekommen, mit einem voll bestzten PkW und einem angemieteten 9-Sitzer-Bus zu fahren.
Das ist eine gute Lösung, die wie Du gleichen sehen wirst auch unproblematisch ist.
Nun habe ich heute schlagartig erfahren, dass ich mit meinem Führerschein der Klasse 3 angeblich nur 7 + 1 fahren darf, also 8 Personen im Auto mich als Fahrer eingeschlossen.
Nun stellt sich die Frage, ist dem so?
Ein 9-Sitzer-Bus ist grundsätzlich für Fahrer plus 8 Personen ausgelegt. Der § 48 der FeV besagt nichts über die Personenzahl aus, sondern bezieht sich nur auf bestimmte genehmigungspflichtige Beförderungsformen. Darunter fällst Du nicht, da Du den Transport nicht gewerbsmäßig oder geschäftsmäßig betreibst. Dies ist im § 1 des personenbeförderungsgesetzes geregelt. Auch hier gibt es keine Personenbeschränkung.
Darf ich den "Klein-Bus" nun fahren, weil ich dann nur 8 Personen im Auto habe (trotz der auf 9 zugelassenen) oder darf ich ihn nicht fahren, weil der Wagen auf 9 Personen zugelassen ist, und ich einen Personenbeförderungsschein dazu bräuchte, unabhängig wieviele Personen sich darin befinden???
Du brauchst weder eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung noch wird die Anzahl der Personen in Deinem Bus beschränkt.
Und jetzt hau ab in Deinen Urlaub -> Neid :wink:

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Andreas
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Beitrag von Andreas » Mi 9. Jul 2003, 07:41

Hallo Black Dragon,

da du keine gewerbliche Personenbeförderung machen möchtest und auch nur acht Personen mitnehmen möchtest, benötigst du keinen Personenbeförderungschein. Ich weis nicht woher du die Info 7+1 hast. In der Fahrerlaubnis-Verordnung ist geregelt, dass man bei Kraftfahrzeugen mit denen mehr als 8 Personen (außer dem Fahrer) transportiert werden sollen die Fahrerlaubnis der Klasse D benötigt(s. § 6 Abs.1 FeV).
Da du aber in dem Fahrzeug nur acht Personen (außer dem Fahrer) mit nehmen kannst, kannst du beruhigt mit deinem Führerschein der Klasse 3 den Kleinbus fahren, denn es handelt sich ja auch bei dem Familienausflug nicht um eine gewerbliche Personenbeförderung (s.§ 48 FeV).
Ich hoffe diese Auskunft ist ausreichend. :wink:

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Black Dragon
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Re: Personenbeförderungsschein???

Beitrag von Black Dragon » Mi 9. Jul 2003, 09:20

Hallöchen erstmal,

also danke für die Infos, ihr habt mir sehr geholfen. Sonst hätt ich mit meinem Auto fahren müssen und das wollte ich nicht, weil ich nur eine bestimmte Kilometerzahl im Jahr fahren darf. Sonst hätte Schwiegerpapa den 9-Sitzer fahren müssen.
Volker Kalus hat geschrieben:Und jetzt hau ab in Deinen Urlaub -> Neid :wink:
Naja, is ja nur ein Tagesausflug, der mit 24 Euro Eintritt pro Person (und wir sind zu viert) schon fast so teuer wie ein Wochenende in den Alpen wird.
Musst also nich neidisch sein.
Unter "Urlaub" versteh ich was anderes. :wink:


MfG
Black Dragon

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Black Dragon
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Beitrag von Black Dragon » Mi 9. Jul 2003, 09:43

Hallo Andreas,


Auch dir ein Dank für die "Aufklärung". :)

Andreas hat geschrieben:...Ich weis nicht woher du die Info 7+1 hast. ...

Kann ich dir sagen, aber dann lachst du dich kaputt.

Von unserem örtlich ansässigen "Fanclub Grün-Weiss" (Polizei).
Da hab ich insgesamt 3 mal angerufen (zu verschiedenen Tageszeiten, um jedesmal ne andere Schicht zu erwischen), und das habe ich jeweils zu hören gekriegt:

1 x Nein, darf ich nicht, nur mit Pers.-bef.-Schein. Ich dürfe nur 7 + 1 fahren, bei Zuwiderhandlung (z.B.) Führerscheinentzug, Punkte, Strafe, Unterbrechung der Fahrt und Reduzierung um eine Person auf das für meine Führerscheinklasse zulässige Höchstmass an Personen. Wie die aussteigende Person dann nach Hause kommt, ist scheinbar irrelevant.

1 x Zitat wortwörtlich: "Keine Ahnung kann ich Ihnen nicht sagen, Ich glaub aber nicht. Oder vielleicht doch? Soweit ich weiss, müssen Sie eine Per.bef.-berechtigung haben sobald mehr als 7 Personen einschliesslich Fahrer im Auto sitzen. :?: :?: :?: :?: :?: :?: Aber wie gesagt, ich weiss es nicht so richtig." Zitat Ende.
Das hab ich ja nu überhaupt nicht verstanden. 7 + 1 hätte ich mir ja noch eingehen lassen, aber 6 + 1??? Warum nicht gleich 4 +1, dann bräuchte man für einen Zafira mit den 2 Notsitzen einen Personenbeförderungsschein. :lol:

1 x Soweit dem guten Mann am anderen Ende der Leitung bekannt war, dürfe ich das Auto ohne weiteres fahren. Er hat mir auch das mit den 8 + 1 gesagt. Er war sich aber nicht zu 100 % sicher und hat mir angeboten nachzuschauen und mich zurückzurufen. Oder ich könne auch auf der Führerscheinstelle anrufen, die wüssten das mit absoluter Sicherheit.
Mit der Antwort war mir schon am wohlsten.

Schon komisch, bei denen weiss der eine nicht, was der andere tut und lässt.

Da nun die Führerscheinstelle nicht erreichbar war, und ich 3 völlig unterschiedliche Versionen gehört habe, bin ich halt auf die Suche nach anständigen und informativen Foren im Netz gegangen und bin hier fündig geworden. :)


MfG
Black Dragon

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Andreas
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Beitrag von Andreas » Do 10. Jul 2003, 12:07

Hallo Black Dragon,

das freut mich, dass ich dir helfen konnte und schönen Dank für die Aufklärung wegen den 7+1 :wink: .

Ist ja fast nicht zu glauben, das die Polizei darüber nicht korrekt Auskunft geben konnte. :cry:

Aber gut das es dieses Forum gibt :!: :D :!:

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