Alter Führerschein

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
Antworten
Benutzeravatar
hendrik
Aktiver Benutzer
Beiträge: 38
Registriert: Mi 6. Aug 2003, 14:02
Wohnort: Jetzt westlich der Hase

Alter Führerschein

Beitrag von hendrik » Mi 6. Aug 2003, 14:07

Hallo an Alle,

über die jurathek bin ich auf dieses Forum gestossen. Da mir verm. Ende des Jahres eine Neuerteilung der FE bevorsteht folgende Frage:

Ich hatte seit 1971 die damalige Klasse 1 und 3 und seit 1973 die Klasse 2.

Da ich nun gerade 50 geworden bin, benötige ich die Klasse 2 nicht unbedingt, aber welche Klassen muß ich beantragen, um

a) Unbegrenzt Motorad zu fahren
b) Pkw/KleinLkw bis 7.5 to zu fahren und ggf.

was muß zum evtl. Erhalt der alten Klasse 2 (war ja gewichtsmäßig unbegrenzt) vorgelegt werden ?

Danke für die Antworten.

Hendrik

Benutzeravatar
G.G.
Fortgeschrittener
Beiträge: 2173
Registriert: Di 29. Apr 2003, 13:39
Wohnort: Frankfurt am Main

Beitrag von G.G. » Mi 6. Aug 2003, 15:40

Hallo hendrik,

ich gehe mal davon aus, dass zwischen dem Tag der Sicherstellung Deines Führerscheins und dem Tag der Neuerteilung der Fahrerlaubnis weniger als 2 Jahre vergehen, weil es sonst richtig aufwendig wird mit der Rückgabe Deiner Fahrberechtigungen.

Innerhalb der Zwei-Jahresfrist werden Dir die Fahrberechtigungen ohne erneute Ablegung einer Vielzahl von theoretischen und praktischen Prüfungen wie folgt neuerteilt werden:

Klasse A: Hiermit können Motorräder aller Größen und Stärken geführt werden, wie Du es vom bisherigen "1er"-Führerschein gewohnt bist.

Klasse C1E: Dies entspricht im Wesentlichen der alten "3er"-Berechtigung. Hier kannst Du (Solo)-Fahrzeuge bis 7,5 t und Zugkombinationen bis 12 t (wobei das Zugfahrzeug nicht mehr wie 7,5 t wiegen darf und unbeladen nicht schwerer sein darf, als der beladene Hänger) fahren.

Als "Beigabe" wird dann noch auf Deinem Führerschein A1,B,BE,C1,M und L stehen. Die hierin enthaltenen Berechtigungen sind Unterberechtigungen der o.a. Klassen oder berechtigen zum Führen bestimmter landwirtschaftlicher Fahrzeuge.

Wenn Du auch unbegrenzte Lkws führen willst (ehemalige Klasse 2) musst Du auch die Klassen C und CE beantragen.

Hierfür ist jedoch die Vorlage eines allgemeinmedizinischen Gutachtens nach Anlage 5 Nr.1 FeV und eines ärztlichen Gutachtens über das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV notwendig.

Normalerweise benötigt man noch einen Erste-Hilfe-Kurs, den Du aber sicher schon mal in der Vergangenheit absolviert hast. Auch "alte" Kurse werden anerkannt.

Ob vor der Neuerteilung noch zusätzliche Auflagen (z.B. med.-psychol. Untersuchung) auf Dich zukommen, kann ich Dir nicht mitteilen, weil der Grund der Entziehung und eventuelle Voreintragungen in Flensburg oder im Führungszeugnis nicht genannt wurden.
G.G.

Benutzeravatar
hendrik
Aktiver Benutzer
Beiträge: 38
Registriert: Mi 6. Aug 2003, 14:02
Wohnort: Jetzt westlich der Hase

Alter Füherschein

Beitrag von hendrik » Mi 6. Aug 2003, 19:18

an G.G.

zunächst herzlichen fank für die umfassende Antwort. Tja, wie bereits in der jurathek gepostet, ist mir nach 32 Jahren der FE mit 1,99%o abgenommen worden. MPU ist also Pflicht. Heute erhielt ich den Strafbefehl und wenn ich richtig rechnen kann, bleibt ein Gesamtentzug von 10 Monaten und 1 Woche (natürlich + Geldstrafe) so das die 2-Jahresfrist nicht greift (positive MPU vorausgesetzt, aber da finde und fand ich in der jurathek umfassende Informationen zur Vorbereitung auf die MPU.

Nachtrag an den netten G.G. Flensburg hat seit meinem ersten Fürherschein nochnie Punkte gehabt. Bundeszentralregister ist auch gähnend leer.

Gruß Hendrik

Benutzeravatar
G.G.
Fortgeschrittener
Beiträge: 2173
Registriert: Di 29. Apr 2003, 13:39
Wohnort: Frankfurt am Main

Beitrag von G.G. » Do 7. Aug 2003, 11:03

@ hendrik

jemand der sich im Vorfeld derart umfassend informiert und von sich aus die Notwendigkeit der MPU-Vorbereitung (bei einem hoffentlich vernünftigen und zuverlässigen Vorbereiter; Adressen haben die Führerscheinstellen) sieht, sollte als Ersttäter gute Chancen haben, die MPU zu bestehen.

Viel Glück.
G.G.

Benutzeravatar
hendrik
Aktiver Benutzer
Beiträge: 38
Registriert: Mi 6. Aug 2003, 14:02
Wohnort: Jetzt westlich der Hase

Beitrag von hendrik » Di 9. Dez 2003, 17:37

@G.G.

da bin ich mal wieder. Das mit der augenärztlichen Untersuchung ist abgehakt (Attest liegt vor) und der Besuch beim Facharzt steht für den 12.12. (Blutabnahme) und 16.12.03 für den Gesamtcheck für CE an gem. Anlage 5 FEV.

mfG

Hendrik

PS.: Nach insgesamt 17 Stunden Einzelintervention in Bamberg und hier im Ort sagte mir der VK-Pscho bei der Schlußbesprechung ähnlich aufmunternde Sache wie Du "Sie werden es schon packen" :roll:
Hilf erst anderen, dann wird Dir geholfen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste