Was bedeuten die Beschränkungsnummern unter Ziffer 12.?

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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nickdaniela
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Was bedeuten die Beschränkungsnummern unter Ziffer 12.?

Beitrag von nickdaniela » Mo 15. Sep 2003, 11:06

Hallo,
was bedeuten in meinem neuen Führerschein die Beschränkung 171 bei Klasse C1 + 174, 175 bei Klasse L? Gibt es vielleicht irgendwo im Internet eine Übersicht über diese Nummern?
Musste ich mir überhaupt einen neuen Führerschein ausstellen lassen oder hätte ich die Nachtragungen auch in meinem alten, rosanen Führerschein machen lassen können? Hat der neue überhaupt irgendwelche Vorteile? :oops:
lg von Daniela

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Hartmut
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Beitrag von Hartmut » Mo 15. Sep 2003, 11:17

Schlüssel-Nr. 171:
Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste

Schlüssel-Nr. 174:
Klasse L - gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind (=zulassungsfreie Anhänger i.d.R. in der Landwirtschaft)

Schlüssel-Nr. 175:
Klasse L - auch gültig zum Führen von Kfz mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kfz mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.

Damit hast Du den Umfang deiner alten Fahrerlaubnis. Für einen Umtausch gibt es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung. Ausnahmen bestehen aber z.B. für LKW Fahrer ab dem 50. Lebensjahr. Die Zukunft sind aber die Kartenführerscheine. In der Vergangenheit gab es bei alten Führerscheinen in unseren Nachbarländern auch schon einige Probleme.

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nickdaniela
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Beitrag von nickdaniela » Mo 15. Sep 2003, 15:58

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort, aber dann habe ich gleich noch eine Frage: Ich hatte in meinem alten Führerschein den Eintrag, dass ich nur mit geeigneten Sehhilfen fahren darf, aber ich kann diesen Eintrag auf dem internationalen Führerschein nirgendwo entdecken - eigentlich hatte ich gedacht, dass er sich hinter diesen Nummern verbirgt. Wo müsste denn dieser Eintrag stehen oder ist er vielleicht als Datei verschlüsselt nur für die kontrollierende Polizei sichtbar, wenn sie meine Daten abrufen?! :roll:
lg von Daniela

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Beitrag von Hartmut » Mo 15. Sep 2003, 16:29

Sehhilfen sind auf der Rückseite ganz unten unter der Ziffer 12 eingetragen. Auch hierfür gibt es eine Schlüssel-Nr., hier die 01.

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nickdaniela
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Beitrag von nickdaniela » Mo 15. Sep 2003, 22:44

Tatsächlich, habe den Eintrag entdeckt!
Aber was passiert, wenn jetzt weitergehende Eintragungen notwendig werden, z.B. der Augenarzt trägt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h auf der Autobahn ins Gutachten ein - muss dann jedes Mal ein neuer Scheckkartenführerschein ausgestellt werden?! :?:
Wie wäre für diesen Eintrag die Nummer bzw. gibt es irgendwo im Internet eine Übersicht?
lg von Dani

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Beitrag von Hartmut » Mo 15. Sep 2003, 23:38

Hallo Daniela,

das kannst du alles auf dieser Seite finden. Siehe unter Gesetze - Anlage zur FeV - Anlage 9

Wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung erforderlich, ist ein neuer Kartenführerschein auszustellen. Nachträgliche Änderungen sind hierauf nicht mehr möglich.

Ich denke, das damit alle deine Fragen beantwortet sind.

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nickdaniela
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Beitrag von nickdaniela » Di 16. Sep 2003, 15:54

Gestatte mir bitte noch eine letzte Frage: Was bedeuten die Ziffern 13. + 14.(10.) auf dem Scheckkartenführerschein? Sie sind unten bei der Legende auf dem Führerschein nicht mitaufgeführt.
Entschuldige bitte, dass ich so viele Fragen dazu habe, aber ich habe leider kein Merkblatt zum Führerschein bekommen + es hat mir auch niemand die Bedeutung erklärt. :cry:
lg von Daniela

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Beitrag von Hartmut » So 28. Sep 2003, 15:58

Hallo Daniela,

direkt nach dem Aufruf des Forums erscheint rechts oben Gesetze. Dort musst Du unter der Anlage zur FeV, hier die Anlage 8, nachsehen. Dort findest Du alle Antworten zu dem neuen EU-Kartenführerschein.

Gruss
Hartmut

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Vorteile von der Umschreibung

Beitrag von MRS » Mo 29. Sep 2003, 16:11

Hallo Daniela,

zu Deiner Frage "Hat der neue überhaupt irgendwelche Vorteile?" noch eine kurze Antwort:

Ja, neben rein praktischen Gründen (Größe, geringere Abnutzung usw...) hast Du durch die Umstellung auch rechtlich einen Vorteil (auch wenn Du nicht unbedingt davon profitieren musst):

Mit der bei der Umschreibung der alten Klasse 3 erteilten Klasse C1E darfst Du jetzt auch Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem ziehenden Fahrzeug bis 7.500 kg zul. Gesamtmasse (wie bisher bei der Klasse 3) und einem mehrachsigen Anhänger (neu) fahren, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht übersteigt und die zul. Gesamtmasse des Anhängers kleiner oder gleich der Leermasse des ziehenden Fahrzeugs ist.

Mit der alten Klasse drei durftest Du nur Fahrzeugkombinationen mit max. 3 Achsen fahren. Jetzt darfst Du unter den o.g. Voraussetzungen der Fahrerlaubnisklasse C1E also auch zwei- oder mehrachsige Anhänger mitführen.

Übrigens: Als rechtlich eine Achse gelten auch sogenannte Tandemachsen, also zwei Achsen, bei denen der Abstand der Achsmittelpunkte weniger als 1 m beträgt.

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