Hallöchen
In der EWG Verordnung 3820/85, Art. 5 und in AETR, Art. 5 ist geregelt, daß Fahrer im Personenverkehr, die im Umkreis von über 50KM eingesetzt weren, bestimmte Vorerfahrungen nachweisen müssen.
Frage hierzu: Wie genau muß dieser Nachweis erbracht werden, bzw. wo finde ich entsprechende Vorschriften/Regelungen in denen Näheres hierzu zu finden ist?
Genügt z.B. als Nachweis für eine 1-jährige Tätigkeit mit Kfz über 3,5t eine Bescheinigung des Arbeitgebers, oder müssen evtl. Diagrammscheiben vorgelegt werden?
Vielen Dank für für's Mitdenken und suchen
Michael
Klasse D: Anfänger, Fahren im Umkreis über 50KM (EWG3820/85)
- mailtojung
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Meines Wissens überwacht das Gewerbeaufsichtsamt die Vorschriften der AETR, da es sich um eine Sozialvorschrift handelt. Gleiches gilt ja z. B. auch für die Überwachung der Vorschriten über das Mindestalter bei gewerblicher Güterbeförderung gem. Art. 5 Abs. 1 Ziffer b AETR.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat mit dieser Sache also nichts zu tun. Anfragen, die bei uns landen, leiten wir an das Gewerbeaufsichtsamt weiter.
Knego
Die Fahrerlaubnisbehörde hat mit dieser Sache also nichts zu tun. Anfragen, die bei uns landen, leiten wir an das Gewerbeaufsichtsamt weiter.
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