Nach Entzug: B auf C1 erweitern

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Thomas Rieger

Nach Entzug: B auf C1 erweitern

Beitrag von Thomas Rieger » Di 17. Feb 2004, 06:33

Viele meiner Kunden stellen vor der MPU beim Antrag auf Erteilung der FE zunächst den Antrag auf Klasse B. Wenn ich nun nach altem Recht die Klasse 3 hatte, kann ich dann später (nach erfolgter MPU) noch ohne große Probleme auf C1 erweitern ?

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MirageX
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Beitrag von MirageX » Di 17. Feb 2004, 07:45

Wir praktizieren dies so, dass wenn innernhalb von 2 Jahren ab Entzug die ärztliche und augenärztliche Untersuchung und evtl. der Nachweis über Erste Hilfe vorgelegt werden, die Erweiterung durchgeführt wird.

Allerdings fordern wir eine Stellungnahme vom TÜV, ob die Eignung auch für C1 bzw. C1E gegeben ist, wenn das Gutachten sich nur auf Kl. B bezog.

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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Di 17. Feb 2004, 13:13

Wir praktizieren es wie bei MirageX und fragen immer hinsichtlich der Eignung der Gruppe 2 nach. Dies kann vor allem auch in Hinblick auf die
Leistungstests eine besondere Rolle spielen

Thomas Rieger

Beitrag von Thomas Rieger » Di 17. Feb 2004, 13:45

Nachfrage beim TÜV bedeutet aber nicht neue MPU, oder ?

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Mi 18. Feb 2004, 03:24

Thomas Rieger hat geschrieben:Nachfrage beim TÜV bedeutet aber nicht neue MPU, oder ?
Sofern die Begutachtungsstelle auch die Eignung für Gruppe 2 bestätigt - Nein!

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G.G.
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Beitrag von G.G. » Mi 18. Feb 2004, 08:05

Tut mir leid, aber ich fordere in diesen Fällen nur bei folgenden, äußerst seltenen Sachverhalten eine Stellungnahme an:

1. Die MPU wurde wegen gesundheitlicher Gründe durchgeführt, bei denen die Anlage 4 unterschiedliche Anforderungen zwischen den Gruppen 1+2 stellt. Da solche Untersuchungen in der Regel bei Drogen, Alkohol oder Punkten durchgeführt werden, bei denen nicht zwischen der Eignung nach Gruppe 1+2 zu unterscheiden ist, kommt dieser Sachverhalt kaum vor.

2. Die Leistungstests ergeben im überwiegenden Teil nur Prozentränge unter 33.

Wenn keine dieser Voraussetzungen vorliegt, stellt sich mir die Frage, aus welchem Grund ich eine Stellungnahme oder eine erneute MPU verlangen sollte :?:
G.G.

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