Was kann ich unternehmen?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Investigator
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Was kann ich unternehmen?

Beitrag von Investigator » Mi 24. Mär 2004, 10:38

Zum Vorgang. Ich wurde im Okt. l.J. auf meinem Weg zum Arbeitsplatz
2.oo Uhr nachts von der Polizei überprüft, da ich angebl. auffällig gefahren
sei. Ich bin Bäcker von Beruf und hatte schon etwas verschlafen und war schon in Gedanken am Arbeitsplatz, bin auch nicht zu schnell gefahren.
Natürlich war ich plötzlich hellwach und erschrocken. Ein Mahsan-Schenlltest ergab angeblich Rückstände von Cannabis (THC). Aber ich habe und hatte in meinem Leben noch nie Kontakt mit Drogen und
trinke auch kaum Alkohol, rauche nicht. Man nahm mir den Führerschein
weg. Die anschließende Blutuntersuchung der Rechtsmedizin verlief
negativ. Die Staatsanwaltschaft entschuldigte sich und ich bekam meinen
Führerschein wieder zurück. Nun aber hatte mich die Führerscheinstelle
am Wickel, die forderten mich auf ein mediz.psych. Gutachten zu machen
und kassierten wieder den Führerschein. Der Sachbearbeiter dieser
Stadt in BadenWttbg. bezeichnete mich gleich als Drogensüchtigen,
auch Zeugen gegenüber. Im weiteren habe ich zwei weitere screenings
Urinproben abgegeben, alle negativ. Das Gutachten des TÜV sagt aus
daß meine im Test gezeigten Leistungen genügen, um mich verkehrsgerecht zu verhalten, Normwerte erreicht. Es finden sich bei mir
auch keine Hinweise auf Drogenabhängigkeit oder eine fortgeschrittene
Drogenproblematik. Ich sei anhaltend u. ausreichend lange abstinent
von Drogen u. Alkohol. Im übrigen wäre ich bei meiner Behauptung
geblieben, noch nie Cannabis konsumiert zu haben und daher sei eine
differenzierte Stellungnahme nicht möglich. Weiter steht doch drin!:
Beeinträchtigungen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der
beantragten Fahrerlaubnisklasse in Frage stellen, lagen zum Zeitpunkt der Untersuchung zwar nicht vor, es ist jedoch mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu erwarten dass "ich" auch zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss
führen wird.
Was sagt man dazu. Ich hatte null Alkohol bei dem Polizeistopp seinerzeit
und die Vorgeschichte kennt Ihr ja nun. Die Führerscheinstelle gibt mir
den Führerschein nicht, weil ich nach wie vor nicht qualifiziert sei.
Gegen die Einziehung des Führerscheins durch die Verwaltungsbehörde
der Stadt habe ich Widerspruch eingelegt, den ich trotz Aufforderung
des Sachbearbeiters der Führerscheinstelle auch nicht zurückgenommen
habe.
Ich habe bisher keinen Anwalt eingeschaltet, aber wie soll ich mich in
so einem Fall weiter verhalten? Wer hat Erfahrung oder kann mir dazu
einen hilfreichen Tip geben oder auch einen guten Anwalt nennen?

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Haribo
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Beitrag von Haribo » Mi 24. Mär 2004, 11:33

Sorry, aber das hört sich alles sehr wirr an... und um dir richtig zu helfen, brauchen wir doch ein paar Angaben:

1. Wurde eine Blutprobe genommen an dem Morgen?
2. Wenn ja, wurde THC festgestellt?
3. Wann wurde die Fahrerlaubnis entzogen und mit welcher Begründung?
4. Wie lautete die Fragestellung zur MPU?

Das wäre hilfreich, damit mensch den Fall einschätzen kann.

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Bernhard Slupkowski
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Beitrag von Bernhard Slupkowski » Mi 24. Mär 2004, 11:42

Noch 'ne Frage:
wurde bei einer evtl. Blutprobe Alkohol festgestellt?

Bernhard

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Investigator
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Was kann ich unternehmen?

Beitrag von Investigator » Mi 24. Mär 2004, 13:56

Zur Frage bezügl. Alkoholtest? Natürlich mußte ich blasen und
es war 0,0 und auch im Bluttest kein Alkohol.
Zur Frage :Wurde eine Blutprobe genommen? Ja ich mußte auf die
Wache und eine Ärztin hat eine Blutprobe entnommen.
Zur Frage: Wenn ja, wurde THC festgestellt?
In dem Untersuchungsbericht heißt es, als leicht unter Drogeneinfluß
keine Arzneimittelwirkstoffe bzw. illegale Betäubungsmittel
Zur Frage: Wann wurde die Fahrerlaubnis entzogen u. mit welcher Begründung? Wurde im Jan entzogen mit der Begründung, die Polizeidirektion habe mitgeteilt, dass gegen mich wegen eines Verstoßes
gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt werde. usw.und man beruft sich auf den Mahsan-Urinschnelltest. Anmerkung: Bereits im November
wurde mir von der Staatsanwaltschaft und dem AG mitgeteilt, daß das
Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei.
Zur Frage: Wie lautete die Fragestellung zur MPU?
"Kann Herr.. trotz Hinweis auf gelegentlichen Cannbiskonsum sowie der bekannten Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinflusss ein KFZ ..sicher
führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten daß er auch zukünftig ein KFZ
unter Einfluß von Betäubungsmitteln oder deren Nachwirkungen führen
wird?

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Beitrag von Haribo » Mi 24. Mär 2004, 14:38

Aus meiner Sicht ist das Gutachten so nicht verwertbar. Da sind wohl die Vorlagen vertauscht worden :roll:

Widerspruch einlegen, mit der FEB Kontakt aufnehmen, die Begutachtungsstelle um eine Stellungnahme bitten. Ich denke, das lässt sich leicht aufklären.

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Beitrag von Investigator » Mi 24. Mär 2004, 14:58

Sicher ist das Gutachten anfechtbar.
Aber die Frage ist ja auch, kann die Führerscheinstelle den Führerschein
angeischts dieser Aktenlage überhaupt einziehen? Kann sie sich allein
auf den damaligen Mahsan-Test berufen?
Ich brauche den Führerschein für meine Beruf. Als Bäcker muß ich
in der Nacht los und habe es weit zur Arbeitsstelle, öffentl. Verkehrs-
mittel gibt es um diese Zeit nicht außer Taxi.
Ist ein Sachbearbeiter einer Führerscheinstelle so allmächtig, daß er
sowas selbst entscheiden kann und wenn ihm mein Gesicht nicht
gepaßt hat, so habe ich nie eine Chanze.

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Beitrag von Haribo » Mi 24. Mär 2004, 15:07

Halt Stop: Soweit ich dich verstanden habe, wurde sehr wohl im Blut was gefunden und das würde die Entziehung rechtfertigen (kein Trennungsvermögen zwischen Cannabiskonsum und Führen eines KfZ). Allerdings ist die Rechts- und Verfahrenslage in den Bundesländern unterschiedlich...

Hast du denn das Gutachten schon vorgelegt?

Und sei dir sicher: nur aus Jux und Dollerei wird die FE nicht entzogen, selbst wir sind nämlich Menschen...

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Beitrag von Investigator » Mi 24. Mär 2004, 15:30

Der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle hat das Gutachten bereits
vorliegen und hält sich daran und an den Mahsantest. Darauf angesprochen, daß der Bluttest nichts ergab, meinte er nur, es genüge
ihm der Schnelltest und dabei sei ich THC positiv getestet worden.
Wieviel usw. interessiere ihn nicht.
Wo muß ich ansetzen, um zu meinem Recht zu kommen.
Ich hatte es seinerzeit eilig bei dem Mahsantest, es wurde mir ein
2ter Test angeboten, aber ich habe damals abgelehnt weil ich in Zeitdruck
war und die ganze Sache überhaupt nicht begriffen hatte oder habe bis
heute. Wie kann ich endgültig nachweisen, daß ich nie mit Drogen
sprich Cannabis in Kontakt war , dh. konsumiert habe. Ich kenne mich
da gar nicht aus, weil ich eben mit sowas noch nie zu tun hatte.
Es gibt mehrere Fragen nun auch:
1.) Der TÜV hat mir 530,20 € abgeknöpft und ein falsches Gutachten
erstellt, ob es nun ein Versehen war oder wie auch immer.
Kann man ein Gutachten anfechten, bzw. auch die Gebühren zurückverlangen?
2.) Wie kann ich meine Unschuld beweisen, daß ich keine Drogen
konsumiert habe?
3.) Muß der Verwaltungsbeamte bei der Führerscheinstelle nicht zunächst
neutral sein. Er hat mich von vornherein als Drogensüchtigen - u.
Drogenkonsumenten hingestellt und dies vor Zeugen. Muß man sich
das gefallen lassen oder besteht die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde?

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Beitrag von Haribo » Mi 24. Mär 2004, 15:49

Sorry, aber für mich wird das immer dubioser...

Der Mahsahn-Test ist ein Vortest und gerichtlich nicht verwertbar, insofern kann nur der Bluttest ausschlaggebend sein.

Das Gutachten kann doch die FEB nicht im Ernst anerkennen wollen??? Das wäre ja ein Witz, wo es doch zumindest im entscheidenden Satz offenkundig falsch, jedenfalls nach deinen Angaben.

Dir wird ja nun die FE entzogen, dagegen musst du unbedingt Widerspruch einlegen. Werde selbst aktiv, dringe beim TÜV auf Korrektur des Gutachtens.

Kannst du das Gutachten einscannen? Falls ja, wäre ich daran interessiert, es mal zu lesen...

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Beitrag von Knego » Mi 24. Mär 2004, 16:17

Zum Thema Gerichtsverwertbarkeit von Drogen-Vortests, hatte uns das VG Stuttgart schon vor Jahren attestiert, dass ein solcher Test (Mahsan, Drugwipe, etc.) in keinem Fall ausreichend ist, um Bedenken an der Fahreignung begründen zu können. Es muss immer eine Bestätigungsanalyse der Probe mit quantitativer Bestimmung der Wirkstoffkonzentration vorliegen.

Daran hat sich nichts geändert.

In Deinem Fall hätte der Fall nach der unauffälligen Blutuntersuchung somit eingestellt werden müssen, wenn sonst nichts gegen die vorlag.

Ich würde die Sache im Verfahren zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nach § 80 Abs. 5 VwGO überprüfen lassen. Ich denke, die Chancen stehen gut, wenn das Gutachten tatsächlich einige Widersprüche aufweisen sollte. Wenn das medizinisch-psychologische Gutachten allerdings zweifelsfrei nachvollziehbar ist, hast Du schlechte Karten. Dann wird dieses Gutachten als neue Tatsache und alleinige Grundlage für die Entziehung der Fahrerlaubnis verwertet. :(

Knego

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