beötige ich einen Personenbeförderungschein?

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Weissnix
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beötige ich einen Personenbeförderungschein?

Beitrag von Weissnix » Do 26. Jan 2006, 00:49

Hallo,

Folgendes: Ich möchte für ein Jugendheim einen Shuttle fahren. Dazu soll ich mir einen Gewerbeschein holen, weil die mich sonst nach BAT abrechnen müssten, was aber wohl nicht geht.

Zum Job: Das ist ein Transit und mit mir können da 9 Leute mitfahren. Ich fahre die halt nach Hause.

1. Frage: brauche ich den Schein?

wenn 1.) negativ dann

2. Frage: was würde denn passieren, wenn ich mehr Fahrgäste mitnehme?

und auch wenn's ein bisschen off-topic ist:
Weiss jemand, wie es mit der Versicherung aussieht?

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Fröder
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Beitrag von Fröder » Do 26. Jan 2006, 08:14

Da ich davon ausgehen kann, dass Du diesen Transport nicht kostenlos, sondern gegen Entgelt ausführst, benötigst Du sowohl den P-Schein, als auch eine Mietwagenkonzession.
Auch wenn viele es nicht vermuten, wir sind die Guten ! :p

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Weissnix
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Beitrag von Weissnix » Do 26. Jan 2006, 11:27

Also ich bekomme natürlich was dafür; deswegen ja die Sache mit dem Gewerbeschein. Das Fahrzeug gehört jedoch denen. Für die Fahrgäste, die Kinder halt, ist der Transport umsonst.

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Fröder
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Beitrag von Fröder » Do 26. Jan 2006, 13:59

Es ist egal von wem Du bezahlt wirst, es können die direkten Fahrgästen oder ein dritter Auftraggeber bezahlen. :!: :!:
Auch wenn viele es nicht vermuten, wir sind die Guten ! :p

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Beitrag von Weissnix » Do 26. Jan 2006, 17:19

Ich habe eben mal mit einer Leiterin einer FSST telefoniert.
Demnach meinte sie, dass ich zwar einen Pers-Bef-Schein, aber keine Mietwagenkonzession, da der Wagen ja nicht mir gehört.
Die Leute der Jugendstätte sehen das anders: Nach denen bräuchte ich keinen P-B-Schein, weil sie es auch nicht täten.
Und da liegt wohl der Unterschied: Wenn ich das mache, wäre es gewerblich und wenn sie das machen, dann nicht (?)
Demnach könnte ich mich ja als Jugendgruppenleiter o.Ä. bezahlen lassen und würde die Fahrten dann auf die Weise als Privatfahrten bezeichnen?

Ich sehe nicht ganz, warum ich einen Schein brauche, die Jugendleiter dort aber nicht.

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Beitrag von Fröder » Fr 27. Jan 2006, 08:36

Sofern eine Genehmigungspflicht von Betriebseigentum abhängig gemacht wird, ist das für mich vorerst zweifelhaft. Maßgeblich bei der Beurteilung, ob man eine Genehmigung braucht oder nicht, sind die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 PBefG, diese sind:

a) Entgelt
b) Geschäftsmäßigkeit

Zu a) dürfte nichts hinzuzufügen sein, die Beudeutung ist klar.

zu b):

Geschäftmäßigkeit wird bejaht, wenn Personenbeförderungen gleicher Art wiederholt werden sollen und sich als dauernder oder wiederkehrender Teil der geschäftlichen Tätigkeit darstellen. Eine Gewinnerzielung braucht nicht beabsichtigt zu sein und auch Gewerbsmäßigkeit muss nicht vorliegen.

Da Du das wahrscheinlich nicht nur einmal machen wirst, sondern öfter dürfte die Geschäftsmäßigkeit gegeben sein.

Also, ist für mich, der von Dir angestrebte Shuttle-Service klar genehmigungspflichtig. Wem im Rahmen der Genehmigung ein Fahrzeug gehört oder wem nicht, ist bei der Beurteilung zweitrangig.
Auch wenn viele es nicht vermuten, wir sind die Guten ! :p

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