Darf ich schon ein großes Motorrad fahren?

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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hangtreiber
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Darf ich schon ein großes Motorrad fahren?

Beitrag von hangtreiber » Sa 17. Jun 2006, 21:04

Nabend,

ich habe einen kniffligen Fall. Ich habe 1995 den Motorrad Führerschein und den Auto-Führerschein zusammen gemacht und bestanden :wink:. Ich habe also einen rosafarbenen BRD-Lappen mit 1a und 3.

Nun habe ich die Gelegenheit ein großes Motorrad zu bekommen. Dabei habe ich ja festgestellt, das ich bis jetzt nur gedrosselte Maschinen fahren darf. Also bin ich zum Amt und habe den Damen das erläutert. Diese meinten dann, das ich zum Fahren den EU-Schein beötige, weil da das Datum der bestanden Prüfung eingetragen wird und automatisch nach zwei Jahren (also 1997) darf ich dann groß fahren.

Darf ich nun eigentlich in der zwischenzeit, bis der Schein bzw. das Plastikkärtchen da ist, schon fahren oder ist das dann tatsächlich Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit Knast oder hohe Geldstrafen?

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

Grüße

Der Hangtreiber

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » So 18. Jun 2006, 02:59

Dein Führerschein ist nach Einführung des Kartenführerscheins am 01.01.99 im Umfang der bisherigen Berechtigung gültig geblieben (§ 6 Abs. 6 FeV). Somit hast du z. Zt. lediglich den Umfang der Klasse 1a, d. h. du darfst z. Zt. lediglich leistungsbeschränkte Krafträder fahren. Würdest du zum jetzigen Zeitpunkt leistungsunbeschränkte Krafträder fahren, so wäre der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt :!:

Die Klasse A für leistungsunbeschränkte Krafträder wird mit Aushändigung des Karten-Führerscheins erteilt (§ 22 Abs. 4 Satz 7 FeV). Aus diesem Grund dürfte m. E. deine Führerscheinstelle bei der Klasse A auch nicht als Erteilungsdatum "1997" vermerken, sondern den Tag, an welchem du den Kartenführerschein ausgehändigt bekommst.

Falls du bereits vorher die leistungsunbeschränkten Krafträder fahren mußt, könnte dir die Führerscheinstelle die Klasse A mit Aushändigung einer vorläufigen Fahrberechtigung erteilen.

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125Chaos
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Beitrag von 125Chaos » So 25. Jun 2006, 16:39

Das mit der vorläufigen Fahrberechtigung scheint hier ein Problem zu sein:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... t&p=470234

Wenn die Sachbearbeiterin es schon abgelehnt hat, eine vorläufige Bescheinigung auszustellen: hast Du denn mal ihren Vorgesetzten befragt?

Ohne eine solche Bescheinigung jetzt zu fahren, wäre in jedem Fall eine Straftat. Die Strafe würde zwar im Falle eines Erwischtwerdens vielleicht noch erträglich sein. Wenn Du jedoch einen Unfall verursachst, kann Deine Haftpflichtversicherung aber noch bis zu 5000 € Regress von Dir verlangen.[/quote]

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