Radlader, welche Fahrerlaubnis?

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Franzl
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Radlader, welche Fahrerlaubnis?

Beitrag von Franzl » Mi 23. Aug 2006, 21:23

Hallo! Ein Bekannter (17Jahre, keinen Führerschein) soll bei seiner Ausbildungsfirma einen Radlader (20km/h) fahren, aber nur auf der Baustelle. Wenn er 18 Jahre alt ist und einen Führerschein hat, soll er irgendetwas unterschreiben und darf dann den Radlader angeblich auch auf Straßen fahren. Ist doch nicht wahr oder? :?:
Der Radlader ist nicht angemeldet bzw. zugelassen. Ein Pkw Führschein geht doch nur bis 3,5 to, ein Radlader ist doch schwerer. :!:
Darf er oder darf man generell ein nicht zugelassendes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren? :?:

Gruß, 'FRanzl

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wj
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Beitrag von wj » Fr 25. Aug 2006, 14:44

Rein fahrerlaubnisrechtlich gilt der letzte Halbsatz des § 6 FeV zu

Klasse L:..., sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen,Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Es muß also die Klasse L (oder höher = B/BE, C1/C1E, C/CE, D/DE, T) erteilt sein.

Ob das Fahrzeug zu dem angegebenen Verwendungszweck angemeldet (zugelassen) sein muß, kann ich nicht beantworten.

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Christian Schulz
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Re: Radlader, welche Fahrerlaubnis?

Beitrag von Christian Schulz » Mo 28. Aug 2006, 05:53

Franzl hat geschrieben:Darf er oder darf man generell ein nicht zugelassendes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren? :?:

Also den ersten Teil hat wj ja schon eindeutig beantwortet.

Ich bin zwar nicht in der Zulassung tätig, kann aber soviel sagen, dass das FAhrzeug zugelassen werden muss. Und zwar einerseits aus versicherungstechnischer Sicht (=Haftpflicht, Pflichtversicherungsgesetz) und andererseits aus steuerrechtlicher Sicht (=Kfz-Steuer). Grund hierfür ist die Benutzung öffentlicher Straßen.
Gruß
Christian Schulz
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morty
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Beitrag von morty » Mo 28. Aug 2006, 08:07

Radlader gelten als selbstfahrende Arbeitsmaschinen und sind mit einer bbH von max. 20 km/h von der Zulassung ausgenommen. Lediglich eine Betriebserlaubnis muss erteilt werden und das Fahrzeug mit einem Schild mit Namen und Anschrift der Firma gekennzeichnet werden. Erst ab 20 km/h werden sie Kennzeichenpflichtig.

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Franzl
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Radlader welcher Führerschein

Beitrag von Franzl » Di 29. Aug 2006, 09:40

Vielen Dank für die Antworten! :D

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