ich hoffe man kann mir hier ein wenig helfen, ob das was der _Justizangestellte_ mir geschickt hat, alles so mehr oder wenig i.o. ist oder ob ich dagegen angehen sollte
also ich wurde von einer motorrad steife am 12.03.07 um 7:45 Uhr mit meinem Roller angehalten, auf dem weg zu meiner arbeit (10meter vor dem geschäft wo ich arbeite). Der Polizist hatte festgestellt das ich mein versicherungskennzeichen noch nicht erneuert hatte, welches bei rollern jährlich bis zum 28.02 gemacht sein muss.
Er hatte meine daten aufgenommen und mich nebenher mündlich verwarnt, am selben tag bin ich noch, ohne roller, zur versicherung und hab mir ein neues kennzeichen geholt.
ca. 2 wochen später kamm ein schrieb von der polizei, wo ich mich zu dem tathergang äußern sollte, bzw das protokoll des Polizisten bestätigen sollte, dies hab ich getan ohne weiter stellung zu dem fall zu beziehen
gestern ist nun ein schreiben von der statsanwaltschaft bei mir eingegangen wo wörtlich drinsteht
anbei ist natürlich ein standart schrieb zur beantwortung[...]nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sind Sie eines Vergehens nach §6 PflVG hinreichend verdächtig.
Ich beabsichtige, von der Verfolgung dieses Vergehens abzusehen und Ihnen aufzugeben, als Auflage eines Geldbetrag von 200,00 Euro innerhalb einer Frist von 2 Monaten an folgende Stelle zu zahlen:
[Kontodaten]
Hierzu bedarf es Ihrer Zustimmung
Im Falle der Zustimmung, die binnen 2 Wochen nach Erhalt dieses Shcreibens unter Verwendung des beigefügeten Antwortschreibens erklärt werden müsste, werde ich das Verfahren vorläufig einstellen.[...]
[...]
Zahlungen an gemeinnützige Institutionen bzw. Schadenswiedergutmachungen sind jedoch durch Einreichen des Einzahlungsbeleges zu führen.
In diesem Falle würde ich das Verfahren sofort endgültig einstellen.[...]
so nun zu meinen fragen.
1. kann ich dagegen was tun, weil der geldbetrag (200€) für mich als azubi, alleine wohnend relativ hoch ist
2. sollte ich dagegen nichts machen können, kann ich die 200€ an eine gemeinnützige organisation, DRK / Brot für die 3. welt ect. überweisen können, und diese überweisung als beleg abgeben können? oder verstehe ich das letztere falsch?
ich bin in dem fall zwar einsichtig gewesen aber immer mit der begründung das ich es versäumt hatte mir das neue schild zu holen, schlichtweg vergessen und 12 tage dachte ich bisher seihen schlichtweg, "Menschlich" sind ja nichtmal 2 wochen!
und als bußgeld finde ich das ein bischen hart, im bezug auf die kosten die mir enstanden sind
72€ Neues schild
200€ Bußgeld
das sind wenn ich mich nicht allzuverrechnet habe ca. 150% bußgeld
evtl kann mir wer mit einem guten rat da weiterhelfen
MFG
Syli
PS: bin 22 Jahre undd somit aus der Rollerprobezeit raus, nebenbei war ich noch nie straffällig