Darf ich fahren?!?

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Gridooo
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Darf ich fahren?!?

Beitrag von Gridooo » Mi 25. Apr 2007, 08:25

Hallo liebe Leute!

Ich arbeite in einer Werkstatt für behinderte Menschen....
meine Chef hat gestern zu mir gesagt, das ich ab nächste woche im service arbeiten muss, das heißt, das ich die behinderte fahren muss. Allerdings bin ich noch in der Probezeit mit dem Führerschein, darf ich sie dann überhaupt fahren???
Weil man mir nämlich gesagt hat, das ich das eben nicht darf....

LG

Grido

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Paula
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Beitrag von Paula » Mi 25. Apr 2007, 14:59

ich bin jetzt wohl keine große Hilfe.
Was mir aber spontan dazu einfällt: benötigt man da nicht auch einen Personenbeförderungsschein?

Ich würde mich auf jeden Fall vorher schlau machen, so wie du es hier tust. Denn wir wissen ja: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ;-)

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Mi 25. Apr 2007, 18:07

Zu welchen konkreten Zwecken müssen die Behinderten gefahren werden?

Falls es sich ausschließlich um Fahrten von und zur Behindertenwerkstätte handelt, dann wird für diese Fahrten kein Personenbeförderungsschein benötigt! Diese Fahrten sind nämlich nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes nicht genehmigungpflichtig !
§ 1 Ziffer 4 Buchst. g der Freistellungsverordnung zum PBefG lautet:
"Von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes werden freigestellt....

Beförderungen von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen dienen".

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Gridooo
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Beitrag von Gridooo » Mi 25. Apr 2007, 19:01

Also, als erstes danke für die 2 Beiträge.......
es ist unterschiedlich, es würde auch vorkommen, das ich mal zb. zur allianz muss mit denen..........

LG
Grido

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » So 29. Apr 2007, 15:43

Für

"Beförderungen mit Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind, es sei denn, daß für die Beförderungen ein Entgelt zu entrichten ist"

wäre ebenfalls kein Personenbeförderungsschein erforderlich (§ 1 Ziff. 3 der Freistellungsverordnung zum PBefG).

Des weiteren unterliegen folgende Beförderungen nicht dem PBefG (so daß für diese ebenfalls kein Personenbeförderungsschein erforderlich ist):
- unentgeltliche oder nicht geschäftsmäßige Beförderungen von Personen mit Kfz (§ 1 Abs. 1 S. 1 PBefG)
- Beförderungen mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt (§ 1 Abs. 2 Ziff. 1 PBefG)

Für die von dir geschilderten Fahrten dürfte von den Behinderten wohl kein Entgelt gefordert werden bzw. dürfte dies die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigen!?
Ich gehe davon aus, daß du keinen Personenbeförderungsschein benötigst.

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