Führerschein Kl.3 von 96

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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vincent
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Führerschein Kl.3 von 96

Beitrag von vincent » So 6. Mai 2007, 18:39

Hallo, ich hätte mal eine Frage:
Ist es vielleicht doch möglich mit einem Führerschein Kl.3 von 96 einen LKW mit Anhänger zu fahren, dessen Gesamtgewicht 7,5t überschreitet?
Habe irgendwo etwas gelesen, dass es Regelungen bis 18t gibt.
Im konkreten Fall müsste ich wissen, ob ich mit meinem Führerschein einen LKW 6,5t mit Anhänger 2,5t fahren dürfte?
In meinem Führerschein steht: "alle KFZ, die nicht zu einer der anderen Klassen gehören" und darüber die 2: KFZ einschließlich Anhänger mit mehr als 7,5 t , die ich nicht habe..

Was passiert, wenn man ca. 1t über dem zulässigen Gesamtgewicht liegt, das im Führerschein vermerkt ist? Wie hoch würde da die Strafe ausfallen?
Gibt es noch einen Spielraum bei den Gewichtsüberschreitungen..?

Danke,
Vinc

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Mo 7. Mai 2007, 00:37

Mit dem Führerschein von 1996 dürfen gefahren werden:

Fahrzeugkombinationen mit
- LKW bis max. 7,5 t zGG
- plus Anhänger einachsig (bzw. doppelachsig = max. Achsabstand 0,99 m) mit einem max. zGG zwischen 10 und 11,25 t, so daß man rechnerisch auf einen Dreiachszug mit einem max. Zuggesamtgewicht von 18,75 t kommt.

Voraussetzung: Man hat das 50. Lebensjahr noch nicht erreicht!

Bei einer Umschreibung in den neuen Karten-Führerschein, dürfte man zusätzlich Fahrzeugkombinationen mit mehr als 3 Achsen führen, wobei man hierbei andere zGG beachten muß.
Bei einer Umschreibung in den Karten-FS muß die 18,75 t-Berechtigung ausdrücklich mit beantragt werden!

Ergebnis:
Die in der Frage genannte Fahrzeugkombination kann mit der Klasse 3 gefahren werden, sofern es sich bei den angegebenen 6,5 t um das zuläss. GG des LKW handelt und nicht um das tatsächl. GG. Der 2,5t-Anhänger darf mit dem LKW gezogen werden, sofern er nur eine Achse hat (bzw. eine Doppelachse).

Hat der Anhänger 2 Achsen, muß die Klasse 3 umgeschrieben werden. Mit der dann erhaltenen Klasse C1E könnte der Zweiachsanhänger mit dem 6,5 t zGG-LKW gezogen werden, sofern es sich bei den 2,5 t um das zulässige GG des Anhängers handelt und das Leergewicht des LKW mind. 2,5 t beträgt.

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vincent
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Beitrag von vincent » Mo 7. Mai 2007, 08:01

Danke !

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