Karteikartenabschrift und eine Riesen-Schlamperei ! wat nu?

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
Antworten
Benutzeravatar
korn2801
Aktiver Benutzer
Beiträge: 1
Registriert: Do 23. Aug 2007, 02:56

Karteikartenabschrift und eine Riesen-Schlamperei ! wat nu?

Beitrag von korn2801 » Do 23. Aug 2007, 03:21

alles hat damit angefangen dass mir mein geldbeutel gestohlen worden ist. das war schon ein ärger... aber was alles noch auf mich zukommen wird, konnt ich da noch nicht ahnen :shock:
-
ich bin also zum nächsten bürgerbüro und wollt mir einen neuen führerschein holen... dann also das ganze prozedere (polizei anzeige erstatten, anträge stellen usw..)
-
und nun zum eigentlichen problem:
ich habe damals fs-klasse 3 und 1a gemacht (und auch einen korrekten fs erhalten).

in der "Karteikartenabschrift" steht aber anscheinend nur 3 !!!
und natürlich soll ich jetzt den neueren eu-fs bekommen, aber ohne motorrad-fs-klasse!
-
kann mir jmd. sagen wie genau so eine Karteikartenabschrift erstellt wird?
wie sieht sowas überhaupt aus?
habe ich eine möglichkeit etwas dagegen zu machen?
hab halt keine beweise (ich könnt höchstens ma suchen ob ich ne alte kopie von meinem fs finde, aber das ist ja auch kein beweis)...
-
oder muss ich am ende nochmal den motorrad-führerschein machen, nur weil irgendwer da total geschlampt hat???
ich bin sowas von :evil: :twisted: :evil: :!: ich könnt :cry:

Benutzeravatar
Ullga
Einsteiger
Beiträge: 356
Registriert: Mo 1. Mär 2004, 14:47
Wohnort: Bayern

Beitrag von Ullga » Do 23. Aug 2007, 06:38

Eine Karteikartenabschrift ist nichts anderes als ein Ausdruck, der für dich abgespeicherten Daten in der EDV.

Ich denke eine Kopie deines FS wäre in deinem Falle Gold wert und mit Sicherheit hilfreich! Da dein Führerschein ja noch vor 1999 ausgestellt wurde, sollte zu dieser Zeit von der Fahrerlaubnisbehörde zusätzlich ein Listennummernbuch geführt worden sein, das auch weiterhelfen könnte!

Dann mal viel Glück!

Benutzeravatar
Christian Schulz
Fortgeschrittener
Beiträge: 1874
Registriert: Mi 27. Aug 2003, 20:57
Wohnort: Burg, LK Jerichower Land, Sachsen-Anhalt
Kontaktdaten:

Beitrag von Christian Schulz » Do 23. Aug 2007, 06:45

@ korn

Falls Du keine Kopie hast, könnte ggf. deine Kfz-Versicherung eine Kopie davon (in der Regel ist dies der Fall).

Normalerweise müssen solche Bücher wie von Ullga beschrieben existieren.

Bei uns in der Behörde haben wir Listenbücher bis in die 50er Jahre zurück. Leider ist dies bei den wenigsten Behörden noch der Fall. In jedem Fall müssten Bücher ab 1990/91 existieren. M.E. werden diese von keiner Behörde vernichtet.
Gruß
Christian Schulz
Landkreis Jerichower Land

E-Mail: Christian.Schulz@lkjl.de

Benutzeravatar
Ferdi
Fortgeschrittener
Beiträge: 1738
Registriert: Mi 12. Mär 2003, 19:03
Wohnort: Eckernförde

Beitrag von Ferdi » Do 23. Aug 2007, 06:57

Um in den alten Listenbücher auch fündig zu werden, ist es wichtig zu wissen,
1. Wo hast Du Deine Klasse A1 erworben?
2. Existiert der Kreis noch, wenn nicht welcher Kreis/Stadt ist Nachfolger
3. Wann hast Du die A1 erworben?
4. Kannst Du dich noch an die Fahrschule erinnern. Hat die vielleicht noch Unterlagen?
5 Wo hast Du die Prüfung gemacht. Es ist zwar fast auszuschließen, dass dort noch Unterlagen sind, aber möglich ist vieles.!
6. Hast Du ein Motorrad oder hast eins bessen; Kennzeichen usw?
7. Versicherungen nachfragen, ob dort eine Kopie Deiner Fe vorhanden ist!

Viel Glück wünscht Dir
Ferdi
wohnen, wo andere Urlaub machen

Benutzeravatar
125Chaos
Aktiver Benutzer
Beiträge: 55
Registriert: Di 7. Mär 2006, 21:47

Beitrag von 125Chaos » Do 23. Aug 2007, 13:04

Kleine Korrektur: Hier handelt es sich nicht um einen A1 Führerschein, sondern um einen 1a (also A beschränkt nach neuem Recht).

Vermutlich ist der TE die letzten Jahre nicht mehr Motorrad gefahren, denn sonst hätte er sich schon den unbeschränkten A Führerschein ausstellen lassen.

Benutzeravatar
MorkvomOrk
Forums-Methusalem
Beiträge: 4255
Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
Wohnort: Mainfranken, Bayern

Beitrag von MorkvomOrk » Fr 24. Aug 2007, 04:22

Ich tippe mal darauf, daß der 1a (z. B. wg. eines Studienaufenthaltes, Umzuges etc.) von einer anderen Behörde erteilt worden ist.

Benutzeravatar
Ferdi
Fortgeschrittener
Beiträge: 1738
Registriert: Mi 12. Mär 2003, 19:03
Wohnort: Eckernförde

Beitrag von Ferdi » Fr 24. Aug 2007, 07:04

Das vermute ich auch; und dann hat die erstausstellende Behörde manchmal keine Nachricht erhalten, weil die Erweiterung einfach nur im FS eingetragen wurde.

Viele Grüße
Ferdi
wohnen, wo andere Urlaub machen

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste