Führerschein Klasse A - Beschränkt!

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
DJPM

Führerschein Klasse A - Beschränkt!

Beitrag von DJPM » Mo 29. Okt 2007, 22:13

Hallo..ich hätte eine frage zum bzw 2 fragen zum thema A beschränkt!

also ich habe von den begrenzugen gelesen die sich auf 34 oder 36 ps einschränken! & halt ein Gewichtein halten müssen!

aber jetzt die fragê^^

Ich möchte mir die Honda NSR 125R Holen, & ich überlege mir die ganze zeit ob ich mit diesem geschoss auch über 80 km/h fahren kann obwohl ich die Drosslung drin hätte??? es ist ja nicht so das ich genau 80km/h fahren muss, weil auf Km/h ja keine begrenzung drauf ist, sondern nur auf der PS zahl!, also könnte ich ja auch schneller fahren dürfen, oder????

& meine 2 frage ist...
wie findet ihr die Honda NSR 125 R

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matchbox
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Beitrag von matchbox » Di 30. Okt 2007, 07:48

Die Honda NSR 125R ist ein Leichtkraftrad (Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW) und kann somit mit einem Führerschein der Klasse A1 geführt werden. Sofern man das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss die Maschine auf 80 km/h (bauartbedingt) gedrosselt sein. Danach kann sie offen gefahren werden.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Sie kann erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres erworben werden.

Für sonstige Bewertungen von irgendwelchen Motorrädern sind andere Foren sicher geeigneter.
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Beitrag von 125Chaos » Di 30. Okt 2007, 23:03

Als 125er Zweitakter hat die Honda NSR im gänzlich ungedrosselten Zustand wesentlich mehr Leistung als die bei der Klasse A1 zulässigen 15 PS= 11 kW.

Sie liegt dann zwar noch im Limit von 34 PS für den A beschränkt-Führerschein, man muss aber aufpassen, dass das Verhältnis Leistung/Nenngewicht von 0,16 kW/kg nicht überschritten wird, welches ja den A beschränkt Führerschein ebenfalls einschränkt.

Diese Grenze ist gerade bei den 125er Zweitakt-Rennsemmeln (z.B. auch Aprilia RS) immer kritisch.

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Beitrag von MorkvomOrk » Mi 31. Okt 2007, 04:44

Noch zur ursprünglichen Frage:
Wenn du zum einen Inhaber der Klasse A beschränkt bist und bei dem Kraftrad zum anderen die Kriterien "Nennleistung nicht mehr als 25 KW u. Verhältnis von Leistung/Leergewicht nicht mehr als 0,16 kW/kg" eingehalten sind, darfst du (dort wo es erlaubt ist) auch schneller als 80 km/h fahren.

DJPM

Beitrag von DJPM » Fr 2. Nov 2007, 13:45

erst mal DANKE für die Antworten!.....aber ich habe ein Honda Händler gefragt ob ich die NSR 125 mit A-Beschränkt fahren darf & das war seine Antwort:
Es ist richtig, dass Sie mit dem beschränkten A Führerschein die NSR125 inder Version mit 36PS nicht fahren dürfen. DieFahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nachder Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einerNennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis vonLeistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 KW/kg. Bei einerLeistung von 25KW und einem Gewicht der JC22 von 136kg beträgt dasVerhältnis von Leistung/Leergewicht jedoch mehr als 0,16 KW/kg

Richtig o.Falsch????????
ich darf doch aber 36PS fahren oder nicht?????
hmm...hilfeee

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Beitrag von MorkvomOrk » Sa 3. Nov 2007, 08:23

Also noch einmal unmißverständlich:

Nein, du darfst keine 36 PS fahren :!:
Die mit Kl. A beschr. erlaubten 25 KW entsprechen 34 PS!

Die Aussage des Händlers ist richtig :!:
Zwar ist die erste Voraussetzung (25 KW) eingehalten, aber die zweite Voraussetzung der Kl. A beschr. ist nicht erfüllt!
25 KW bei 136 kg entsprechen einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von mehr als 0,18 kw/kg und dies ist nun einmal nach Adam Riese mehr als die zulässigen 0,16 kw/kg:!:

DJPM

Beitrag von DJPM » Sa 3. Nov 2007, 19:53

hmm....

schadeee....

aber ich kapier es einfach nicht, könnt ihr mir nicht einfach sagen wie viel kg die maschine haben darf???

also z.B. diese Maschine

http://www.motoscout24.autoscout24.de/P ... wwtrwrkgig


dürfte ich diese Maschine fahren????

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Beitrag von MorkvomOrk » So 4. Nov 2007, 06:43

Dies ist meine definitiv letzte Antwort zu diesem Thema, da ich so langsam das Gefühl habe, daß du uns hier veralbern willst :!:
Zum einen denke ich, daß bei der Ausbildung für die Klasse A beschränkt auch darüber gesprochen wird, welche Krafträder gefahren werden dürfen und zum anderen ist aus den bisherigen Antworten für jeden unmißverständlich herauszulesen, daß die Klasse A beschränkt nur bis max. 25 kw geht und diese 25 kw 36 PS bedeuten.
Was soll man dann bitteschön davon halten, wenn deine nächste Frage nach einem Kraftrad ist, welches 108 :!: PS hat????

Also eine klare Aussage, wieviel kg ein Kraftrad haben darf/muß, damit du es mit A beschr. fahren darfst, kann dir niemand geben, da es auf die kg alleine nun einmal nicht ankommt, sondern auf das Verhältnis zwischen Kw und kg. Wenn die von dir genannte Maschine also zum einen 80 KW hat und zum anderen ein Leergewicht von 199 kg, dann müssen diese beiden Werte mit einander geteilt werden. 80 KW geteilt durch199 kg ergibt einen Wert von über 0,40 kw/kg. Dieser liegt über den bei Klasse A besch. erlaubten 0,16 kw/kg, so daß du diese Maschine auch dann nicht fahren könntest, wenn sie max. 36 PS hätte.

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Beitrag von corneliusrufus » So 4. Nov 2007, 12:41

Mir sind auch schon mal Menschen begegnet, die Mathematik wirklich nicht verstanden haben.

Ich habe Dir einen "Fahrplan" (Rechenschema) aufgestellt, mit dem Du Dir Deine Frage selbst beantworten kannst:

1.) Welche Leistung hat die Maschine? Suche den Wert in kW, nicht den Wert in PS! Notiere ihn.

2.) Welche Masse (""Gewicht", das was die Waage anzeigt) hat die Maschine in kg? Notiere ihn.

3.) Teile (dividiere) bitte die Leistung von 1.) durch die Masse von 2.)! Notiere den Wert!

4.) Du hast nun drei Werte. Wenn es mehr als 25 kW sind, frage den Händler, ob er die Maschine auf 25 kW oder weniger drosseln kann. Kann er es nicht, dann darfst Du nicht mit der Maschine fahren, Du kannst es nicht mehr durch technische (normale) Maßnahmen ändern; vergesse diese Maschine gegenwärtig; das Rechenschema ist beendet! Wenn ja gehe zum nächsten Schritt, zu 5.)!

5.) Die Leistung ist also höchstens 25 kW. D.h. eine Bedingung hast Du schon erfüllt. Ist der Wert aus 3.) größer als 0,16 kW/kg? Wenn ja, muss die Maschine weiter in der Leistung gedrosselt werden; gehe zum nächsten Schritt 6.). Wenn nein, dann gehe zum Schritt 7.).

6.) Die Maschine muss in der Leistung weiter gedrosselt werden. Wie weit rechnest Du so aus: Nehme 0,16 kW/kg mal mit der Masse in kg aus 2.). Vereinfacht 0,16 mal dem Gewicht. Notiere diesen Wert! Frage den Händler, ob er die Maschine auf diesen Wert drosseln kann. Kann er es und wird das durchgeführt, gehe zu Schritt 7.)! Kann er es nicht oder Du lässt es nicht durchführen, so darfst Du die Maschine nicht fahren; vergesse diese Maschine gegenwärtig; das Rechenschema ist beendet!

7.) Herzlichen Glückwunsch, Du darfst das Motorrad, gegebenenfalls gedrosselt, mit der Klasse A beschränkt führen. (Wurdest Du nicht auf diesen Punkt im Rechenschema geführt, dann darfst Du die Maschine nicht fahren!)


Liebe Greet-Ings, Cornelius

DJPM

Beitrag von DJPM » So 4. Nov 2007, 13:32

na wahnsinn...

und zu MorkvomOrk, du musst hier nicht antworten wenn es dir nicht passt!

& ich bedank mich trotzdem mal bei allen die hier reingeschrieben haben...jetzt hab ich es kapiert -puhh- ich kann net so gut rechnen, na &!

naja viel dank noch!

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