Nicht Wohnhaft in BRD Trotzdem Fuhrerscheinentzug

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Christopph.H
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Nicht Wohnhaft in BRD Trotzdem Fuhrerscheinentzug

Beitrag von Christopph.H » Di 8. Jan 2008, 11:42

Ich Wohne in Italien bin auch dort gemeldet mann hat im jahre 2007 Okt.
mir ein Fahrverbot für einen Monat verhängt da ich in Okt.2006 auf der A9.bei Leibzig wohlzu schnell war.
Nchts desto trotz hat mann mich Heute morgen bei meiner Frau auf gesucht um meinen Führerschein Beschlagnahmen lassen obwohl ich dort nich gemeldet bin und noch nie gemeldet war.ich war lediglich hier um meine Kinder zubesuchen.
Das problem weshalb mann weiß das ich mal hier bin ist der nachbar meiner Frau. Er ist nämlich der dorf Polizist und beobachtet tag und nacht wer bei meiner Frau ein und aus geht.
Wir sagen es mal so er betreibt Storking.
Es gab wohl eine gerichtsverhandelung im November 2007 doch ich hatte jedoch keine ladung erhalten.
Mein anwalt war erkrankt und war ebenfalls nicht bei derverhandlung.
Laut meinem wissen ist es doch nicht zulässig mir den Führerschein zu entziehen wenn ich nicht in der BRD wohnhaft bin.
Nun ist das Problem da Führerschein weg und ich kann meine Arbeit nicht mehr als Int.Spediteur und Kraftfahrer aus führen.
Nach Tel.anfrage bei der zuständigen behörde bekamm ich zur anwort das ist wohl Pech für mich.
Dieser behörde ist mein wohn ort auch bekannt.
Hat hier vieleicht jemand eine Idee ob das alles so Rechtens ist ?

Danke im vorraus für eure antwort. :?:

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sachse
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Beitrag von sachse » Di 8. Jan 2008, 12:36

Hallo.
War das ein D-Fs? wenn es ein Italienischer war kannst du dir bei deiner Italienischen Behörde ein Ersatzdokument besorgen, was wieder in allen Staaten gültig ist. Nur in Deutschland dürftest du mit dem nicht fahren.Nach Beendigung des FV müsstest du den aber auch so wieder kriegen.
Gruß.der Sachse
*** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***

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Ferdi
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Beitrag von Ferdi » Di 8. Jan 2008, 16:15

Deinen Führerschein wirst Du in einem Monat wieder erhalten. Bis dahin ist Dir zuzumuten, dass Du Urlaub nimmst oder die Zeit sonst wie überbrückst.
Es ist egal, ob Du einen italienischen oder deutschen Führerschein besitz, Du darfst Dir auch keinen neuen Fs ausstellen lassen, da Du nur einen EU-Führerschein besitzen darfst.
Deinen Worten entnehme ich aber, dass Du der Meinung bist, dass jemand, der im Ausland wohnt, in der Bundesrepublik Deutschland die Gesetze übertreten darf, ohne das er mit Konsequenzen rechnen muss. Wäre das Rechtens?
Viele Grüße
Ferdi
wohnen, wo andere Urlaub machen

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Di 8. Jan 2008, 16:52

Allerdings gilt das Fahrverbot ausschließlich für D. D.h. in jedem anderen EU-Staat darfst Du auch während des Fahrverbotes in D fahren. Solltest Du dann gestoppt werden, dann kannst Du Deine Fahrerlaubnis, die Du nicht verloren hast, auch nachweisen über die italienische Fahrerlaubnisbehörde.

Allerdings: Manche Staaten setzen das nicht Vorhandensein eines FS, als Ausweis der Berechtigung des Fahrens, mit dem Verlust der Fahrberechtigung an sich gleich; d.h. in diesen Ländern wäre es zugleich Fahren ohne Fahrerlaubnis, also eine Straftat.

In D ist nun mal der FS während eines Fahrverbotes behördlich zu hinterlegen. Das wurde nun zwangsweise betrieben. Alles, auch der Hinweis des Nachbarn, sind völlig legal.

Ob ein Ersatzdokument ausgestellt werden darf, richtig sich nach italienischem Recht. Wenn müsstest Du in Deiner Heimat anfragen. Da es jedoch nur genau einen EU-FS geben darf, müsste wenn auf dem Ersatzdokument das FV in D vermerkt sein. Soweit mir bekannt ist, ich lerne gerne hinzu, werden Ersatzdokumente jedoch nur bei Verlust erstellt. Und verloren hast Du den FS nicht, sondern er wurde beschlagnahmt.

Du kannst ebenso Arbeitsurlaub einreichen um den Monat zu überbrücken.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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sachse
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Beitrag von sachse » Di 8. Jan 2008, 17:07

Meine Meinung Conny, kommt selten vor :D
Aber wegen der Italienischen Ersatzausstellung: Wenn er den Fs in Italien als verloren meldet wird er auch einen Ersatz Fs bekommen. Sie werden nicht alle EU-Staaten abklappern und nachfragen, warum auch? Und wenn er nach einem Monat den Fs wieder "findet", wird keiner was sagen wenn er das dann meldet und seinen Ersatz Fs wieder abgibt. Natürlich darf er während dieser Zeit nicht in Deutschland fahren.
der Sachse
*** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***

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Beitrag von corneliusrufus » Di 8. Jan 2008, 22:12

Nun, mit dem als verloren angeben ist so eine Sache. Die könnte zur bekannten Straftat werden. Also, ihn in Italien als verloren melden, würde ich nicht!

(Zukünftig wird so etwas ab Bestehen des europaweiten Registern auch unmöglich werden.)

Entweder man sagt in Italien den Vorfall, muss ggf. dann mit eigenen Maßnahmen der italienischen FEB leben, oder man fährt außerhalb Deutschlands (mit dem Risiko einer Ordnungswidrigkeit oder bis gar Straftat im betreffenden Staat) oder man akzeptiert das Fahrverbot und setzt sich damit keinen weiterem Risiko aus.

In D würde ich jedenfalls keinesfalls während des deutschen Fahrverbotes fahren, dort ist es eine Straftat.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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Beitrag von 125Chaos » Mi 9. Jan 2008, 17:24

Dass der Führerschein einen Monat lang amtlich verwahrt wird, gilt nach § 25 (2) StVG aber nur, wenn

- es sich entweder um einen deutschen Führerschein handelt

- oder es sich um einen nichtdeutschen EU-Führerschein handelt, der Betroffene aber in Deutschland seinen Wohnsitz hat.

Nach § 25 (3) wird in allen anderen Fällen das Fahrverbot im Führerschein vermerkt, der Führerschein also umgehend zurückgegeben.

Insofern dürfte sich die Frage einer falschen Verlustmeldung etc. gar nicht stellen, wenn der TE tatsächlich nicht in Deutschland wohnt. Hier könnte es natürlich sein, dass die Behörde (fälschlicherweise) von einem Wohnsitz in D ausgeht. Dann müsste man mit Rechtsbehelfen diesen Irrtum aufklären und die Rückgabe des Führerscheins erwirken.

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Faherlaubnis Entzug BRD EU-Fahrerlaubnis Italien

Beitrag von Christopph.H » Fr 11. Jan 2008, 22:58

Hallo an alle!
Danke für eure antwort.Stand der dinge der Fuhrerschein hätte hier lediglich mit einem amts Siegel versehen werden dürfen betreffend des Fahrverbots. da ist ja auch nichts gegen ein zusetzen.Man hätte mich über dieses versehen eines Siegels doch schon im vergangenem Jahr hätte Informieren können.Die behörden wissen auch sehr wohl das ich mich überwiegend im ausland auf halte.Das heißt für mich ZUHAUSE scheint wohl bei den Behörden wohl ein Fremdwort zusein.Jeden falls hätte meine Fahrerlaubnis sofort wieder ausgehändigt werden müssen.Nun teilt man mir Heute mit das er wohl jetzt auf dem Postweg verloren gegangen sei und es Ihnen leid Tut.Ich kann jetzt da durch nicht mehr Arbeiten bin nämlich Selbstständig und sitze jetzt hier fest.
Kann ltd.Anwalt die Behörden in regress nehmen und was nützt das.Brauche jetzt meine Fahrerlaubnis nicht erst in zwei Monaten.
Die Hausdursuchung hätte auch nicht Stattfinden dürfen !
Da die Polizei mich ja im Bett angetroffen hat und nicht beim Fahren denke ich mal darübernach, jetzt auch einen Führerschein fürs Bett zu machen ??? Scheint wohl in diesem Staat das sinnvollste zusein !!!
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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Sa 12. Jan 2008, 12:11

In diesem Fall, behördlich bestätigter Verlust, müsste Dein Heimatstaat Dir einen Ersatz-FS-ausstellen. Nicht vergessen, für D muss da noch der Aufkleber drauf.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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