FeV - Änderungen bei Neuerteilung der FE nach Entzug

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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topsecret
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Morgen bekomme ich meine Fahrerlaubnis

Beitrag von topsecret » Mi 27. Aug 2008, 19:11

:D JUHUUUUUUU, es ist soweit :D
Letzte Woche Mittwoch kam der Anruf, dass ich meinen Führerschein abholen kann...... einfach so, ohne Prüfung. Leider war ich bis heute verreist. Morgen früh hole ich meinen Führerschein ab.

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charly68
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Beitrag von charly68 » Do 28. Aug 2008, 08:43

Glückwunsch!!!

LG

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MickeyMouse
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Beitrag von MickeyMouse » Do 28. Aug 2008, 11:09

topsecret hat geschrieben::D JUHUUUUUUU, es ist soweit :D
Letzte Woche Mittwoch kam der Anruf, dass ich meinen Führerschein abholen kann...... einfach so, ohne Prüfung. Leider war ich bis heute verreist. Morgen früh hole ich meinen Führerschein ab.
Hallo topsecret, sie haben weiter oben Bamberg erwähnt. Mich würde interessieren aus welcher Stadt/Bundesland sie kommen, da ich bei meiner Führerscheinbehörde(Bayern) bisher nichts erreicht habe Zwecks der Umsetzung der neuen FeV. In Bayern soll es angeblich nur in Ausnahmefällen möglich sein. Diese Ausnahme muss schriftlich mit Begründung beantragt werden. Falls sie aus Bayern sind, haben sie solch einen Antrag gestellt und mit welcher Begründung? Gruß Mickey

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topsecret
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Beitrag von topsecret » Do 28. Aug 2008, 11:47

DANKE AN charly68!!!!

Ich wohne zur Zeit in Oberbayern Landkreis Mühldorf. Musste keinen Antrag stellen. Als die Dame von der Führerscheinstelle mein Gutachten bekam, rief sie mich an und sagte mir, dass sich mit der 2 Jahresfrist evtl. was ändert. Sie müsse sich erst genau erkundigen. Beim nächsten Anruf teilte sie mir dann mit, dass ich meinen Führerschein abholen kann. Das habe ich heute gemacht :) ! Wenn dies nur in Ausnahmefällen möglich wäre, würde ich wahrscheinlich nicht dazu gehören. Hatte meinen Führerschein seit 2003 weg, weil ich Drogenabhängig war. Das mit Bamberg habe ich im Internet gefunden. Die nennen sich MPU Hilfe Bamberg, einfach mal bei google eingeben. Auf der Website habe ich das gelesen.
Gruß topsecret

Ich wünsche allen, die das gleiche Problem haben, dass es so schnell geht wie bei mir! Und vor allem, dass für euch so eine fleißige Sachbearbeiterin zuständig ist, wie für mich. Denke, damit hängt es auch zusammen. Nicht aufgeben!!!

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MickeyMouse
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Beitrag von MickeyMouse » Do 28. Aug 2008, 11:58

topsecret hat geschrieben:DANKE AN charly68!!!!

Ich wohne zur Zeit in Oberbayern Landkreis Mühldorf. Musste keinen Antrag stellen. Als die Dame von der Führerscheinstelle mein Gutachten bekam, rief sie mich an und sagte mir, dass sich mit der 2 Jahresfrist evtl. was ändert. Sie müsse sich erst genau erkundigen. Beim nächsten Anruf teilte sie mir dann mit, dass ich meinen Führerschein abholen kann. Das habe ich heute gemacht :) ! Wenn dies nur in Ausnahmefällen möglich wäre, würde ich wahrscheinlich nicht dazu gehören. Hatte meinen Führerschein seit 2003 weg, weil ich Drogenabhängig war. Das mit Bamberg habe ich im Internet gefunden. Die nennen sich MPU Hilfe Bamberg, einfach mal bei google eingeben. Auf der Website habe ich das gelesen.
Gruß topsecret

Ich wünsche allen, die das gleiche Problem haben, dass es so schnell geht wie bei mir! Und vor allem, dass für euch so eine fleißige Sachbearbeiterin zuständig ist, wie für mich. Denke, damit hängt es auch zusammen. Nicht aufgeben!!!
Danke für die schnelle Antwort.
Ich hab bei meiner Sachbearbeiterin leider das Gegenstück zu deiner :(.
Aber ich werde so schnell nicht aufgeben. Spätestens am 29.10. steh ich vor der Tür und verlange meinen FS. Hatte meinen seit Ende 2001 weg und möchte nicht drei Prüfungen ablegen um die Klassen zu erhalten die dem alten 3er entsprechen.
Gruß Mickey

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Do 28. Aug 2008, 17:25

Natürlich könnte es hilfreich sein, den Antrag entsprechend zu begründen.

Allerdings muss eine Behörde auch die Ablehnung wenn begründen. Ein Jurist würde nicht unnötig viel Aussagen mitliefern. Daher ist es überlegenswert, den Antrag als solchen zu stellen, ohne weitere Begründung.

Du kannst den Antrag auch schon jetzt mit Wirkung zum 29.10.2008 stellen. Einfach entsprechendes im Antrag/Begleitschreiben vermerken.

Darin kannst Du auch einen Link zum Bundesgesetzblatt aufnehmen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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Beitrag von MickeyMouse » Do 28. Aug 2008, 17:51

corneliusrufus hat geschrieben:Natürlich könnte es hilfreich sein, den Antrag entsprechend zu begründen.

Allerdings muss eine Behörde auch die Ablehnung wenn begründen. Ein Jurist würde nicht unnötig viel Aussagen mitliefern. Daher ist es überlegenswert, den Antrag als solchen zu stellen, ohne weitere Begründung.

Du kannst den Antrag auch schon jetzt mit Wirkung zum 29.10.2008 stellen. Einfach entsprechendes im Antrag/Begleitschreiben vermerken.

Darin kannst Du auch einen Link zum Bundesgesetzblatt aufnehmen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius
Also lieber den Antrag stellen ohne Begründung?
Und wie sollte so ein Antrag dann aussehen? (Hiermit beantrage ich eine Ausnahmeregelung, in dem die neue FeV, die am 29.10.08 in Kraft tritt, besonders §20, jetzt schon angewendet wird)??
Und was würde es bewirken, wenn ich den Antrag jetzt stelle, mit Wirkung zum 29.10.08? Da tritt die neue FeV doch sowiso in Kraft.
Ich blick bei der ganzen Sache nicht so Recht durch.

Ein paar kurze Informationen zu meinem Fall (chronologisch):
-TF Ende 1999 (THC)
-negative MPU und Führerscheinentzug Ende 2001
-Antrag auf Neuerteilung der FE wurde gestellt Mitte Mai 2008
-Vorlage einer MPU wurde verlangt
-positive MPU vorgelegt Ende Juli
-Das Ablegen von theoretischer und praktischer Prüfung, sowie Nennung der Fahrschule wurde verlangt
-Fahrschule wurde mitgeteilt und restliche Gebühren bezahlt(nochmal 90€, da positive MPU vorgelegt wurde)
-Einige Tage später wurde ich von dem VP, bei dem ich mich auf MPU vorbereitete von der Änderung der FeV in Kenntnis gesetzt
-FEB angerufen, diese wusste noch von nichts
-Mich selbst Informiert(Forum, Bundesministerium für Verkehr, Bayerisches Staatsministerium für Inneres)
-Mit neuem Wissen persönlich bei der FEB vorgesprochen. Wussten noch nicht wie damit umzugehen ist und boten mir an sich zu informieren und ich sollte eine Woche später wieder Anrufen.
-Angerufen und von FEB mitgeteilt bekommen FeV tritt im Oktober in Kraft(nix neues). Durch nachfragen festgestellt SB hat sich nicht mit den mir versprochenen Leuten(Bezirksregierung und benachbarten FEBs) in Verbindung gesetzt. Telefonnummer der Regierung verlangt und bekommen.
-Regierung(Bezirk) angerufen. Diese hat mir geraten einen Antrag zu stellen auf Ausnahmeregelung und mir Glück gewünscht.
-Jetzt bin ich dabei einen antrag zu formulieren, den ich nächste Woche abgeben möchte. Zusammen mit dem Antrag auf Erweiterung der FE auf Klassen C1E, BE, C1, da der entzogene der alte 3er war.

Bin für jede Hilfe dankbar

Gruß Mickey

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Enno
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Beitrag von Enno » Do 28. Aug 2008, 19:50

In vielen Ländern gibt es bereits eine "Vorgriffsregelung" (z.B. in Sachsen). Mit dieser Regelung wurden die Fahrerlaubnisbehörden ermächtigt, § 20 FeV bereits jetzt in der demnächst geltenden Fassung anzuwenden. Letztlich handelt es sich dabei um eine Ermächtigung zur Zulassung einer Ausnahme von der gegenwärtig geltenden Vorschrift. Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von § 20 FeV in der jetzigen Fassung müssen aus meiner Sicht nicht begründet werden. Dies liegt zum einen daran, dass es für Anträge bei Behörden generell keine Begründungspflicht gibt. Zum anderen liegt die Begründung ja auf der Hand. Selbst der Verordnungsgeber hält nämlich nicht mehr daran fest, dass bei Personen, die zwei Jahre keine Fahrberechtigung hatten, nicht angenommen werden kann, sie seien weiterhin zum Führen von Kraftfahrzeugen befähigt.

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Beitrag von MickeyMouse » Do 28. Aug 2008, 20:14

Leider gibt es in Bayern ja keine Vorgriffsregelung.
Leider hat meine SB ja gezeigt, dass sie die neue FeV nicht vor Inkrafttreten umsetzen will.
Ob sie die Meinung ändern wird, wenn ich einen Antrag auf Ausnahmeregelung stelle? Hoffen tue ich es, aber glauben kann ich es kaum.
Sieht so aus als ob man da sehr von den Sachbearbeitern abhängig ist, meiner Meinung nach zu sehr. Wenn man so liest, wie andere ihr FEs ausgehändigt bekommen ohne Probleme, auch in Bayern.

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Do 28. Aug 2008, 22:05

Sie müssen eben keine Ausnahmegenehmigung erteilen. (Ob das nun Sinn macht (m.A. ja) oder nicht (m.A. nein), sei dahingestellt.)

Wenn Du schon jetzt im Vorgriff auf die neue Regelung eine FE haben willst, so musst Du auf den Goodwill der Behörde hoffen. Und zwar praktisch. Rechtlich wäre das zwar überprüfbar, doch bis dahin erledigt der 29.10.2008 alles.


Ein anderer Gedankengang, gerade wenn in Bayern keine ministeriale Vorgriffsregelung besteht, könnte sein, dass Deine Sachbearbeiterin durchaus willens ist, sich für ihre lokale Behörde - in positiver Hinsicht für Dich - festzulegen. Dafür benötigt sie dann allerdings eine Begründung, weil das Verfahren sich auch nach § 74 FeV, http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_74.php .

Danach sind die obersten Landesbehörden zuständig oder die von ihnen bezeichneten Behörden (Ämter). Das wäre, so ermächtigt, Deine lokale FEB.

Spreche doch einfach mit Deiner Sachbearbeiterin und lasse Dir ruhig erläutern, warum Sie meint, eine Begründung zu benötigen bzw. diese erwartet bzw. erhofft.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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