FE nach neuer FeV?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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poldiderjungdrache
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FE nach neuer FeV?

Beitrag von poldiderjungdrache » Do 16. Okt 2008, 08:18

Hallo,
nachdem ich hier auf das neue Gesetz gestossen bin, war ich schonmal etwas erleichtert.
Ich habe gestern meinen Führerschein neu beantragt. Meine Frage ist nur, ob mir nach der neuen Regelung dieser auch ohne Prüfungen ausgestellt wird.

Ich habe im Juli 2001 meinen Führerschein gemacht. Danach hatte ich ein Aufbauseminar, weil ich einige Km/h zu schnell war. 2003 wurde mir der FS wegen Fahrerflucht entzogen (kein Personenschaden, nur Blechschaden). Habe zwar damals dem Richter gesagt, wenn ich Fahrerflucht begehen wollen würde, ich bestimmt nicht, mein Auto die ganze Nacht neben dem Beschädigten stehen lassen würde. Naja, ich hab mich vom Fahrzeug entfernt, und somit die Vorrausetzungen dafür erfüllt.

Jetzt ist meine Frage, ob die FSSt mir neue Prüfungen auferlegen wird oder nicht. Denn 5 Jahre können ja nicht als Begründung gelten, da der Gesetzgeber ja selbst der Meinung ist, dass nur wegen einer zeitlichen Dauer nicht von mangelnder Kenntnis oder Eignung zum Führen eines Kfz ausgegangen werden kann.

Ausserdem hat mein Bruder zwar den Führerschein aber ist schon seit 7 Jahren nicht mehr gefahren. Nein, auch nicht mal ersatzweise für andere... Also er hat defintiv GAR KEINE Fahrerfahrung.

Mir gehts halt darum, dass ich wieder in Arbeit möchte, und auch in einem Pflegeheim arbeiten könnte, wenn es mir möglich wäre auch zu Zeiten zu erscheinen, in der keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren. Und den FS neu zu machen, dafür fehlt mir wirklich das Geld. Auch wenn nur die Prüfungen und ein paar Fahrstunden zu absolvieren wären. Ein Arbeitsloser hat für solche Sachen jedenfalls keine Rücklagen.

Danke schonmal im Vorraus

Poldi

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poldiderjungdrache
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Beitrag von poldiderjungdrache » Do 16. Okt 2008, 22:05

vielen herzlichen dank für die antworten...

in anderen threads wird auf jeden müll geantwortet, und ich hätte einfach nur gern eine einfach einschätzung gehabt...

naja... hätte dem hörensagen über dieses forum vertrauen sollen...

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Enno
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Beitrag von Enno » Fr 17. Okt 2008, 07:53

Was erzählt man sich denn über diesen Teil des Forums? Im Übrigen hättest du deinen Fall auch unter folgenden thread (http://217.151.149.56/forum//showthread.php?t=8233) schildern können. Es muss doch nicht in jedem Einzelfall ein neues Thema eröffnet werden, wenn es um Rechtsfragen in Bezug auf den künftigen § 20 FeV geht.

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poldiderjungdrache
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Beitrag von poldiderjungdrache » Fr 17. Okt 2008, 10:47

ok, entschuldigt meinen letzten post. aber so bekommt man in der regel immer ne antwort. wollte mal wissen, ob neulinge hier etwas schwieriger haben.
in anderen foren hab ich gelesen, dass hier halt nur mit halbwissen geprahlt wird und falschauskünfte erteilt werden. kann ich so nix zu sagen.

ich wusste ja nicht, dass ich einfach meine frage in einen anderen thread stellen darf. in vielen foren möchte man, dass man neue threads erstellt.

wie gesagt, entschuldigt nochmal meinen post oben.

kann man meinen post irgendwie in den andreen thread verschieben?

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wj
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Beitrag von wj » Fr 17. Okt 2008, 12:52

Das ist eigentlich nicht (mehr) erforderlich. Die Antwort auf die eigentliche Frage kann nur die zuständige Fahrerlaubnisbehörde beantworten, da es sich um die Ausübung von Ermessen handelt. Und die Ermessensausübung hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

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