Führerschein weg in Italien - Folgen in D

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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matchbox
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Beitrag von matchbox » Di 17. Feb 2009, 13:40

Solengo hat geschrieben:Sonst könnte ja ein Verhalten, das im Ausland nicht geahndet wurde, jedoch der deutschen FEB bekannt würde, ebenso sofort die Konsequenz der Anordnung der Beibringung eines pos. Gutachtens nachziehen.
Ja, das kann durchaus sein.
Solengo hat geschrieben: Das wird ja in D auch nur verlangt, wenn die Alkoholfahrt oder vergleichbares Verhalten sozusagen amtlich dokumentiert ist und nicht, wenn X zum Beispiel nur denunziert wurde oder die FEB auf andere Weise von zweifel auslösendem Verhalten erführe.
In der Regel muss das ganze amtlich dokumentiert sein. Wenn das ganze auf andere Weise bekannt wird, muss die Fahrerlaubnisbehörde halt ermitteln. Das ist im Ausland nicht anders, als in Deutschland.
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Solengo
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Beitrag von Solengo » Do 19. Feb 2009, 13:28

Ich hatte ja versprochen, über die aktuelle Weiterentwicklung zu berichten.

Nun hat sich folgendes ergeben:
Auf die Aufforderung X' hin hat die italienische Behörde den zuvor sichergestellten FS an das KVR in D übersandt mit der Aufforderung, X sei über das Andauern des Fahrverbots in I bis zum positiven Ausgang der ärztlichen Untersuchung zu informieren.

Nun teilte das KVR X an seine deutsche Adresse mit, seine Adresse in D sei nicht Hauptwohnsitz und daher habe man de FS wieder nach Italien zurückgeschickt. Ende der Durchsage.

Wie kommt X nun an seinen Führerschein?

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Do 19. Feb 2009, 19:55

Wo wohnt X denn? Sprich hat den ordentlichen Lebensmittelpunkt?

Ich hätte auch gleich mehr antworten können. Aber da alles nur eine Seminarfrage ist ...


Könntest Du so liebeswürdig sein, einmal die gesamte Seminarfragestellung zu posten? Oder auszuführen, dass es (D)ein anonymisierter verallgemeinerter Fall ist? Ich habe weniger Interesse, Dir die Seminarhausaufgabe zu erledigen. Wenn das sein soll, dann bitte ich Dich zu fragen, bei welchen Rechtsvorschriften Du in deren Interpretation gerade hängst.

Also: Butter zu den Fischen. Und so viele Fakten wie es geht auf auf einmal.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von Solengo » Do 19. Feb 2009, 22:14

Tja, X wohnt in D und in I. Und die Frage kann wohl nicht sein, ob es ein (mein) Fall ist oder nicht. Es ist der Fall, den ich hier gepostet habe! Wichtiger scheint mir, sich um die tatsächlichen Rechtsfragen zu kümmern.

Die aktuelle Frage ist: wo nimmt das KVR die Berechtigung her, dem X zwar zu antworten (dafür reicht die von X in D angegebene Adresse offenbar), aber den FS gleichwohl nicht an ebendiese Adresse zurückzuschicken (dafür reicht die Adresse offenbar nicht)?

Wieso schickt das KVR den FS nach I zurück?
Wieso fordert es von X nicht (da es doch Kenntnis von dem Vorfall in I hat, und somit Zweifel an der Fahrtüchtigkeit von X haben kann/muss) die MPU in D?
Wie kommt X nun an den FS?

Ist das nicht viel interessanter als die Frage, wer X ist und ob der Fall real ist oder ausgedacht?

Verzwickte Grüße.
Solengo

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Beitrag von corneliusrufus » Do 19. Feb 2009, 22:25

Dass X in D und I wohnt, mag ja sein. Nochmals: Wo hat X seinen ordentlichen Wohnsitz, d.h. seinen Lebensmittelpunkt? Anders sind Deine Fragen nicht zu beantworten.

Im weiteren gehe ich nun davon aus, Du willst, dass andere in wesentlichen Teilen Deine Seminararbeit schreiben. Wo bleibt da Deine Leistung?

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von Solengo » Fr 20. Feb 2009, 08:46

X hat keinen festen Wohnsitz, sondern ein "domicilio" in I. Aber auch die Adresse in D.

Du weichst der Fragestellung etwas aus. Es geht hier nicht um eine Seminararbeit, und wer für wen wieviel schreibt, sondern um mehrere juristische Probleme.

Also nochmal:
Warum reicht die deutsche Adresse für das KVR aus, um diesem zwar zu schreiben, nicht jedoch , um den FS mitzuschicken?

Der FS ist jetzt wieder in I. Wie kommt X an seinen FS?

Grüße
Solengo

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Beitrag von corneliusrufus » Fr 20. Feb 2009, 09:35

Wo ist der Lebensmittelpunkt? D.h. der Mittelpunkt der beruflichen und privaten Bindungen? Ohne Berufsausübung nur der private Lebensmittelpunkt?

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von Solengo » Fr 20. Feb 2009, 10:04

Nun, vielleicht eher in I.

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Beitrag von corneliusrufus » Fr 20. Feb 2009, 19:49

Dann sind allein die italienischen Behörden für ihn zuständig wegen der Aushändigung der FE. Da in D "dennoch" Eignungszweifel aufgekommen sind, ist dort jede FEB für die Prüfung der Geeignetheit zuständig.

Bei dieser Konstellation dann herzlichen Glückwunsch dafür, nun könnten beide Staaten auf den Gedanken kommen, den ordentlichen Wohnsitz zu überprüfen. Ggf. mit dem Ergebnis, sie beide sind nicht zuständig für die Aushändigung. Denn sie müssen den FS ja an den Staat des Lebensmittelpunktes zurückschicken. (Selbst wenn ein Fahrverbot aufgehoben wird, die Geeignetheit wieder in ihrem Staat feststeht. Das können sie dann ggf. nicht, sie händigen den FS dann wohl nicht aus.

Wo lebt denn Solengo für gewöhnlich wie lange in welchen Staaten?

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von matchbox » Mo 23. Feb 2009, 08:19

Die deutschen Fahrerlaubnisbehörden fühlen sich in der Regel schon zuständig,wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat und entsprechend gemeldet ist. Da Du auf den Wohnsitz ausweichend reagierst, gehe ich davon aus, dass Du in Deutschland offiziell nicht gemeldet bist. Die auf den italienischen Dokumenten vermutlich angegebene Adresse konnte wahrscheinlich melderechtlich nicht nachvollzogen werden, darum ging der Führerschein aufgrund eines fehlenden Wohnsitzes zurecht wieder zurück nach Italien.
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