Führerschein

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Antworten
Benutzeravatar
kuschelman
Aktiver Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Di 16. Jun 2009, 20:10

Führerschein

Beitrag von kuschelman » Di 16. Jun 2009, 20:17

Moin Moin,
habe da was von einer 2jahresfrist gehört. Was hat es damit auf sich??
Ich habe meinen Führerschein 1991 abgeben müssen. Gibt es jetzt eine neue Regelung ohne MPU an sein Führerschein zu kommen??

Danke euch für eure Bemühungen

Benutzeravatar
corneliusrufus
Einsteiger
Beiträge: 293
Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
Wohnort: Lübeck

Beitrag von corneliusrufus » Di 16. Jun 2009, 20:29

Jetzt muss ich um zu antworten einmal raten. Früher war es so, wenn die Fahrerlaubnis zwei Jahre oder länger entzogen war, dass beim Neuerwerb die theoretische wie die praktische Prüfung wiederholt werden musste. Heute ist es so, dass in der Regel davon abgesehen wird, so es keine Tatsachen gibt, die vermuten lassen, die Kenntnisse wären verloren gegangen.

Die andere Frage ist die nach der Tilgung des Entzuges der Fahrerlaubnis. Kurz, ohne neue Einträge, (bsp. Ablehnungsbescheid für eine neue Fahrerlaubnis) ist der alte Entzug nach (maximal) 15 Jahren nicht mehr vorhaltbar. Bei Dir 1991 plus 15 Jahre gleich 2006. Da wir heute in 2009 sind, sollte eine neue FE auch ohne MPU erfolgen.

Genaues lässt scih jedoch nur sagen, wenn sämtliche Fakten klar sind, also sauberes Führungszeugnis, keine zwischenzeitlichen Eintragungen.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Benutzeravatar
kuschelman
Aktiver Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Di 16. Jun 2009, 20:10

Beitrag von kuschelman » Mi 17. Jun 2009, 17:42

Moin moin,corneliusrufus

danke für deine Hilfe, was bei mir komisch ist, habe wie geschrieben 1991 den FS abgegeben. Bin aber (fröhlich) weiter gefahren. Habe auch verschiedene Kontrollen mit nehmen müssen, die aber alle gut ausgegangen sind. (es wurden auch Funkanfragen zu meiner Person abgefragt). Als ich mit meinen Unterlagen(beantragung einer neuen FS, da verloren!), 1997 !!!!!!!,in meiner zuständigen Führerscheinstelle meinen FS beantragen wollte, wurde mir mitgeteilt, dass ich ja meinen Führerschein abgeben musste und ab jetzt im System stehe. Bin zuletzt 2002 verurteilt worden, wegen Fahren ohne Führerschein. Seitdem bin ich sauber!! Und keine Eintragungen im Führungszeugnis. Habe aber letzmalig im Jahr 2005 einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt.

Wie sieht das jetzt aus, mit der Rechtslage????

Bedanke mich schon mal im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Kuschelman

Benutzeravatar
corneliusrufus
Einsteiger
Beiträge: 293
Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
Wohnort: Lübeck

Beitrag von corneliusrufus » Mi 17. Jun 2009, 18:48

Dann sind es 2002 + 15 = 2017. Dass jedoch nur, wenn es 2002 zu Verhängung einer (isolierten) Sperre kam. Kam zu keiner Sperre, wäre 2002 in 2007/2008 zu tilgen. Normalerweise wird jedoch eine Sperre verhängt. Weiterhin stellt sich zur Beurteilung noch die Frage, ob 2005 der Antrag auf Fahrerlaubnis rechtskräftig abgelehnt wurde. Hast Du den Antrag 2005 zurückgezogen?

Die Tat von 2002 hemmt die Tilgung von 1991, da 2002 noch in den Zeitraum 1991 + 15 = 2006 fällt.

Willst Du in naher Zukunft fahren, bleibt Dir nur der Weg über eine positive Begutachtung.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Benutzeravatar
kuschelman
Aktiver Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Di 16. Jun 2009, 20:10

Beitrag von kuschelman » Mi 17. Jun 2009, 20:07

Moin moin,corneliusrufus

habe 2005 eine negative begutachtung erhalten, diese jedoch nicht der Führerscheinstelle mitgeteilt. Habe mir 2007 einen Auszug aus dem Kraftfahrt-Bundesamt zu senden lassen. Tat von 2002 steht drin. in dem Auszug steht tilgung 03.04.2018; FE -Merkmal SPER 30.10.2004

Also nochmal zur MPU, sind alle MPU- Stellen gleich oder gibt es da spezielle wo man sich nicht Begutachten lassen sollte???????

Oder gibt es doch noch eine Möglichkeit, ohne MPU?


Gruß
kuschelman

Benutzeravatar
corneliusrufus
Einsteiger
Beiträge: 293
Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
Wohnort: Lübeck

Beitrag von corneliusrufus » Mi 17. Jun 2009, 21:33

Ich sage es so, alle MPU-Stellen müssen akkreditiert sein. Wenn Du Deine Geschichte aufgearbeitet hast, neue Verhaltensweisen eingeübt hast, dann bestehst Du bei jedem MPU-Institut.

Manche meiden die Institute der verschiedenen TÜV, andere haben mit denen gute Erfahrungen gemacht. Bekannt sind PIMA und AVUS. Auch lässt sich schlecht über ein Institut urteilen, da es sich verschiedener Gutachte bedient. Zudem sind die Aussagen derjenigen, die nicht bestanden haben, nicht unbedingt objektiv, sondern gefiltert.

Besuche die kostenlosen Infoabende der verschiedenen Institute Deienr Region. Dort, wo auf Deine Fragen am besten eingegangen wird, wo Du Dich wohl fühlst, dorthin würde ich gehen. Dort würde ich dann ein Beratungsgespräch buchen, welche Empfehlungen dir dort für die Aufarbeitung gegeben werden.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Benutzeravatar
wj
Forums-Methusalem
Beiträge: 3464
Registriert: Fr 11. Jun 2004, 14:13
Wohnort: Köln

Beitrag von wj » Do 18. Jun 2009, 08:00

corneliusrufus hat geschrieben: Besuche die kostenlosen Infoabende der verschiedenen Institute Deienr Region. Dort, wo auf Deine Fragen am besten eingegangen wird, wo Du Dich wohl fühlst, dorthin würde ich gehen. Dort würde ich dann ein Beratungsgespräch buchen, welche Empfehlungen dir dort für die Aufarbeitung gegeben werden.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Da sollte er aber Gas geben, da es ab Juli 2009 bei den Begutachtungsstellen keine Beratungsgespräche mehr geben darf. Auch die Infoveranstaltungen müssen sich auf das "Drumherum" bei einer MPU beschränken.

Benutzeravatar
corneliusrufus
Einsteiger
Beiträge: 293
Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
Wohnort: Lübeck

Beitrag von corneliusrufus » Do 18. Jun 2009, 18:38

Erstes sind die Infoabende keine Beratungsgespräche (Laufbahngespräche), d.h. es reicht zum einschätzen des MPI. Zweitens führt dann eine befreundetes Unternehmen resp. eine Firma im Firmenverbund die Beratung durch, so dass es praktisch beim alten bleibt.

Dass einzige was unterbleiben muss, ist die organisatorisch-personelle Einheit. Also bsp. ein und dieselben Gutachter wie Berater. D.h. nun wird eben für Monate oder Jahre gewechselt werden dürfen und nicht mehr ad-hoc. Am gegenseitigen Wissensstand ändert das nichts.

Die Reform ist da in der Mitte hängen geblieben. ich sage es so, mit Äußerlichkeiten soll eine im Teil aufgezeigte Unart, siehe den seinerzeitigen Kontrastebericht, das gelöst werden, was einer strengeren Aufsicht bedurft hätte. Und möglicherweise bedarf.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 32 Gäste