Fe.nach 15 Jahren

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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hope09
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Beitrag von hope09 » Mi 9. Sep 2009, 14:26

Danke. Aber das ganze ist schon ein paar Jahre her - und das mit dem Klagen ist so eine Sache (man braucht auch das Geld dazu). Halbwahrheiten habe ich nicht verbreitet. Ich weiß es aus erster Hand. Aber meine eigentliche Frage war: was ist der Unterschied - nach 10 oder 15 Jahren eine MPU oder gleich früher? Welche Vorteile? Ist gelöscht nicht gelöscht?

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wj
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Beitrag von wj » Mi 9. Sep 2009, 15:03

Ich wollte niemandem einen konkreten Vorwurf machen. Man bekommt nur so viele Geschichten erzählt....

Wir sprechen von einer Entziehung oder Versagung der Fahrerlaubnis aus einem Grund, der als Neuerteilungsvoraussetzung eine MPU nach sich zieht.
Es gilt aber unabhängig davon immer, dass die Tilgung nach § 29 Abs. 5 StVG erst 5 Jahre nach der Entziehung oder Versagung der Fahrerlaubnis beginnt, sofern nicht zwischenzeitlich eine Neuerteilung erfolgte. Die Tilgungsfrist beträgt dann 10 Jahre. Wurde also die Fahrerlaubnis bereits innerhalb der (ersten) 5 Jahre erteilt, beginnen diese 10 Jahre mit dem Datum der Neuerteilung.

Wenn also die Frage gestellt wird, was sinnvoller ist, so muß man hinsichtlich der Tilgung sagen, je früher die Neuerteilung erfolgt, desto besser. Nur müssen dazu Voraussetzungen (in aller Regel halt eine MPU) erfüllt werden, die nicht jeder erfüllen kann oder will. Da muß jeder für sich selbst eine Entscheidung treffen. Wird zwischenzeitlich ein erneuter Antrag gestellt und dem nicht entsprochen, beginnen die max. 15 Jahre erneut.

Was die MPU angeht, sie wird nicht einfacher, wenn man nur länger wartet. Denn der Psychologe will wissen, warum man so lange gewartet hat und was in der Zwischenzeit passiert ist, was man selbst gemacht hat. Ist ja irgendwo logisch. Aber wenn man es erklären kann, ist es auch gut. Einfacher wird sie, wenn man an sich etwas verändert hat. Denn auch wenn es viele nicht glauben wollen, es gibt immer einen Grund, der in der Person des Einzelnen liegt, warum er in der Situation ist.

Wenn man sich für ein Füßestillhalten entscheidet, dauert es halt 15 Jahre. Wer es sich leisten kann und will, das durchzuhalten?!

Nach sauber durchgestandenen 15 Jahren wird die Fahrerlaubnis auf Antrag neu erteilt - ohne MPU.

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hope09
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Beitrag von hope09 » Mi 9. Sep 2009, 15:32

danke. Aber das mit der Neuerteilung verstehe ich nicht. Wenn die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bereits erfolgte, hat derjenige doch keine Probleme mehr. In diesem konkreten Fall erfolgte eine positive MPU, aber es gab keine Garantie, dass die Person keine Alkoholfahrt mehr begehen würde. Deshalb hat sie den Führerschein nicht wieder bekommen. Diese Person ging dann über ein Jahr lang zur Suchtberatung, hat aber dann keinen Mut mehr gehabt, nochmals zu diesem Beamten zu gehen. Der Führerschein wurde entzogen wegen voller Punktezahl (1x Fahrerflucht, 1 x Alkohol ohne Unfall (1,1 Promille). Nun war die Hoffnung, die paar Jahre noch abzuwarten, bis 10 Jahre vorbei sind - und alles getilgt ist. Übrigens habe ich in diesem Forum gelesen, dass das mit der MPU nur in Deutschland üblich wäre. Aber soviel weiß gibt es die auch in Österreich!?

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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Mi 9. Sep 2009, 23:58

So wie ich es verstehe:

Der Person wurde die Fe. wg.Fahrerflucht,Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille und
vollem Punktekonto entzogen.

Dann erfolgte eine MPU die negativ ausfiel das heißt nicht positiv war.

Dann besuchte die Person 1 Jahr lang die Sebsthilfegruppe.

Jetzt hat die Person bedenken,nochmals die Fe. zu beantragen.

Nun wurde die Person noch 10 Jahre abwarten und erfährt das eine MPU-freie Erteilung erst
nach 15 Jahren möglich wäre.

Liege ich da richtig?

In dem Fall wäre es m.M. nach sinnvoll sich gründlich auf die MPU vorzubereiten.
Der erste Schritt,mit dem Besuch der Selbsthilfegruppe ist ja schon getan.
Nach der Aufarbeitung des Vorfalles,das zum Fe. Entzug führte,braucht die Person
keine Bedenken zu haben eine Fe. zu beantragen und eine MPU zu durchlaufen.

Schöne Grüße
Volvochris

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Do 10. Sep 2009, 06:40

Die MPU gibt es nur in Deutschland. In Österreich gibt es etwas ähnliches. Man mag mich verbessern, aber ich glaube die heisst da VPU. Ich habe sogar mittlerweile gehört, dass Polen auch eine ähnliche Untersuchung durchführen soll. Aber da möchte ich mich nicht festlegen.

Bei vollem Punktekonto, ist die MPU vor Neuerteilung vorgeschrieben. Bei 18 Punkten + ist die FE zu entziehen und darf vor Ablauf von 6 Monaten nicht neu erteilt werden. Wichtig ist, dass die vorherigen Schritte im Punktesystem (Verwarnung bei 8 - 13 Punkten, Aufbauseminar bei 14 - 17 Punkten) eingehalten wurden. Soviel zur gesetzlichen Forderung.

Eins verstehe ich an dem Fall aber nicht:

Warum geht die Person zur Suchtberatung und besucht eine Selbsthilfegruppe? Ist Alkoholabhängigkeit diagnostiziert worden?

Wenn ich mir die Tat mit 1,1 ‰ anschaue, kann ich das hieraus allein auf keinen Fall ableiten. Auch eine MPU-Fragestellung nach Alkohol ist hier m.E. nicht zulässig.

Die korrekte Fragestellung bei 18 Punkten lautet:

"Ist zu erwarten, dass die/der Untersuchte auch künftig gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?"

Etwas anderes ist es, wenn bei den Punkten noch eine Ordnungswidrigkeit mit z.B. 0,7 ‰ oder so begangen wurde. Dann haben wir eine wiederholte Trunkenheitsfahrt und dann darf auch explizit nach Alkohol gefragt werden.
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hope09
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Beitrag von hope09 » Do 10. Sep 2009, 12:00

Danke. Aber ich dachte es mir, schon, dass ich neu verwirrt werde. Also (zu 80 % Sicherheit): die erste MPU war negativ, die zweite MPU war positiv (aber es wurde wegen Alkohol "untersucht" - was aber ein Fehler des Beamten war). Deshalb (wegen dem Fehler) mußte die Person nochmals hin (wg. voller Punktezahl und nicht wegen Alkohol), war auch positiv. Aber die abschl. Frage des Gutachters war, weswegen er den FS wegbekam, da sagte er wg. Alkohol - wahrscheinlich deshalb der Eintrag: keine Garantie. Der Beamte gab ihn keine Fahrerlaubnis. Deshalb dachte die Person, er geht zur Suchtberatung - damit er zu verstehen gibt, er tut was gegen diesen Eintrag. Er war nie abhängig, aber gefährdet. Mittlerweile ist Alkohol gar kein Problem mehr. Ich habe Rechtsanwalt empfohlen. Aber er hat aufgegeben. Wie ist das, wenn derjenige ganz nach Österreich ziehen würde? Und dort die FE beantragt?

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Beitrag von hope09 » Do 10. Sep 2009, 12:02

Nachtrag: Bei der Fahrerflucht (ohne Personenschaden) nehme ich an (war aber nicht bewiesen) wurde wahrscheinlich angenommen, dass Alkohol im Spiel war.

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Do 10. Sep 2009, 12:44

Angenommen ist nicht bewiesen. Auf Annahmen lässt sich keine MPU Forderung stützen. Wenn er während der Gerichtsverhandlung eingeräumt hat, dass die Fahrerflucht eine Trunkenheitsfahrt war, dann gilt dieser Sachverhalt nach Rechtkraft des Urteils als bewiesen. Dann dürfte auch regulär nach Alkohol gefragt werden.

Aber eins verwirrt mich: Er hat eine negative MPU aber danach eine positive wg. Alkohol und eine positive wg. Punkte. Ich verstehe nicht, wie man dann noch die Ablehnung des Antrages begründen will.

Klingt für mich alles sehr merkwürdig.

Wenn der Betroffene auswandert und dort min. ein halbes Jahr gemeldet ist, kann er dort eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Er sollte aber den Entzug der FE auf jeden Fall angeben.
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hope09
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Beitrag von hope09 » Do 10. Sep 2009, 14:39

DANKE. Ja es ist eigenartig gelaufen. Der Beamte sagte zu einem "Kollegen" (ein Nahestehender der Familie), es wäre ihm am liebsten, derjenige würde nie mehr den FS bekommen. Es gab keine Gerichtsverhandlung, so viel ich weiß - nur ein schriftliche Urteilsverkündigung. Das "Dumme" ist, finde ich, dass man auf keinen anderen Beamten ausweichen kann, man müßte in einen anderen Landkreis ziehen, aber das geht halt nicht in diesem Fall. Muss derjenige eigentlich persönlich zu dem zuständigen Sachbearbeiter gehen? Kann das auch schriftlich erfolgen? Ich bin wirklich sehr unwissend auf diesem Gebiet. Aber wenn man betroffen ist, kann man sich auch nicht emotionslos damit auseinanderstzen. Man wird "blind". Was könnte es für "negative" Folgen haben, wenn man nochmals einen Antrag stellt? Aber ich verstehe es auch, dass derjenige im Moment nicht mehr kann. Danke für den Hinweis mit Österreich.

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Do 10. Sep 2009, 16:18

Jeder Beamte hat irgendwo auch einen Vorgesetzten. Falls man mit der Entscheidung Probleme hat, könnte man auch den Vorgesetzten bitten die Entscheidung zu überprüfen.

Der letzte Weg wäre dann immernoch die Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Ich persönlich favorisiere immer das persönliche Gespräch bei der Antragstellung. Man kann den Kunden dann anständig beraten, vielleicht noch ein paar Tipps geben etc.! Ich habe aber auch Antragsteller, die den Antrag per Post einreichen. Diese fordern dann alle notwendigen Unterlagen zur Antragstellung vorher bei mir an.
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