C1E - unklar

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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fkneyer
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C1E - unklar

Beitrag von fkneyer » Di 15. Sep 2009, 13:03

Hallo Experten

in der FE-Klassen-Einteilung heißt es für den C1E:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 oder D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen

Bedeutet das nun, dass mit dem C1E nur "Züge" mit den genannten Spezifikationen gefahren werden dürfen, oder kann das auch ein Solo-LKW sein wie z. B. der MB Atego 1229 (also 11,99 to ZGG) oder auch der MAN TGL 12.250? :confused::confused:

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wj
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Beitrag von wj » Di 15. Sep 2009, 13:24

fkneyer hat geschrieben:Hallo Experten

in der FE-Klassen-Einteilung heißt es für den C1E:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 oder D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen
Bedeutet das nun, dass mit dem C1E nur "Züge" mit den genannten Spezifikationen gefahren werden dürfen, oder kann das auch ein Solo-LKW sein wie z. B. der MB Atego 1229 (also 11,99 to ZGG) oder auch der MAN TGL 12.250?

Im Fahrerlaubnis- und auch im Straßenverkehrsrecht haben wir erst einen Zug, wenn wenn mindestens zwei Fahrzeuge (Zugfahrzeug + Anhänger) miteinander "kombiniert" wurden. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des § 6 Abs.1 Klasse E. Erst dann kommen wir (für die aktuelle Fragestellung) auf mehr als 7.500 kg zulässige Gesamtmasse (C1 + E). Und die Klasse C1 allein berechtigt nunmal nur zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zul. Gesamtmasse von 7.500 kg.

Klasse C1: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Und damit sind die genannten Fahrzeuge nicht mit der C1(E) zu führen.

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fkneyer
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Beitrag von fkneyer » Mo 21. Sep 2009, 16:26

Danke, jetzt ist das klar

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