Antrag auf Neuerteilung der FE in Berlin ?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Antrag auf Neuerteilung der FE in Berlin ?

Beitrag von Fragen-Fragen » Fr 2. Okt 2009, 13:25

Hallo

Ich werde meinen Antrag auf Neuerteilung am 20.10.09
in Berlin beim Bürgeramt stellen.
Telefonisch habe ich die Auskunft erhalten,daß es keine Antragsformulare
gibt,sondern der MA dieses am PC eingibt.
Nun stelle ich den Antrag auf Neuerteilung der Klassen A & BE
nach 15 Jahren
und würde gerne wissen was der MA mich so alles fragen wird,
auch ist in anderen Bundesländern von einen Gesundheitsfragebogen
die Rede,selbst bei (nur) Klasse B.

Augenärtzliches Gutachten ist vorhanden,den "Erste Hilfe",
brauche ich nicht,da er noch in der FE Akte vorhanden ist.

Was wird bezüglich meiner FE- Vergangenheit u.U. gefragt oder
auf welche sollte ich Antworten und auf welche nicht ?

Das Urteil über den damaligen Entzug (1994), der FE habe ich leider
nicht mehr,habe es aber in meiner FE Akte bei der FSST gesehen,
sollte dann wohl ausreichen!?

Ich habe im Monat August,ein Polizeiliches Führungsz. der Belegart 0
zu meinen zuständigen Amtsgericht zur einsichtnahme meinerseits
schicken lassen,von dort wurde es dann weiter an die FSST gesendet
und ist vermutlich letztendlich in meiner Akte gelandet.
Kann die FSST nun darauf bestehen,daß ich nochmal ein erneutes
Führungz. mitbeantragen muß trotz der Geringen Zeit ?

Wäre nett wenn jemand etwas dazu sagen könnte :)

Vielen Dank
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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Di 6. Okt 2009, 05:55

Ich bin der Meinung, die beizubringenden Antragsunterlagen dürfen nicht älter als ein Jahr sein. Dein FZ entspricht dem. Deine "Erste Hilfe" "verjährt" nicht. Es fehlt noch der Sehtest.

Einen besonderen Gesundheitsnachweis, Ärztliches Gutachten, gibt es für die Klassen C und/oder D gemäß Anlage 5 FeV, http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_05.php.

Ein Mitarbeiter einer FEB hat nicht die Qualifikation, einen Gesundheitsfragebogen zu erstellen oder den Gesundheitszustand zu bewerten. Das tun Ärzte. Deren Ergebnisse verwendet er. Bei Zweifeln ergibt es eine ärztliche resp. medizinisch-psychologische Untersuchung nach Anlage 4 FeV, http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_04.php.

Ich kenne keine Vorschrift, die es erzwingen kann, dass Du einen Gesundheitsbogen ausfüllst, dass Dir deshalb eine FE schlussendlich verweigert werden kann.


Es schadet jedoch bestimmt nicht, sich Gedanken über seine Gesundheit anlässlich einer anstehenden FE-Beantragung zu machen. Im stillen Kämmerlein. Schon im eigenen Interesse. Und wenn es Zweifel gibt, Unsicherheit, seinen Arzt zu befragen, sich untersuchen zu lassen. Kommt es nämlich später zu einem Unfall, ist eine Erkrankung daran Schuld und kommt diese heraus und lässt sich nachweisen dass diese bekannt (Dir) bekannt war, wird sich ein StA besonders berufen fühlen.

Gibt es denn aus der Vergangenheit Vorkommnisse, die Zweifel an der Gesundheit auslösen könnten?

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von Fragen-Fragen » Di 6. Okt 2009, 07:28

Hallo Cornelius,
corneliusrufus hat geschrieben:Ich bin der Meinung, die beizubringenden Antragsunterlagen dürfen nicht älter als ein Jahr sein. Dein FZ entspricht dem. Deine "Erste Hilfe" "verjährt" nicht. Es fehlt noch der Sehtest

Ich habe nochmal bei der FSST angerufen bezüglich des FZ und siehe
da,man sagte mir das sich 2 FZ in meiner Akte befinden,eins von
Juli 09 das Zweite von August 09 und ich nicht noch eins bei der Antragstellung mitbeantragen muß :)

Zum Sehtest,ich brauche ein Augenärztliches Gutachten,da ich seit
frühster Kindheit, auf einen Auge eine Hornhautverkrümmung habe.
Das ist für mich aber nichts Neues,habe für jede FE die ich mal gemacht
habe,dieses gebraucht.
Auf dem Gesunden Auge habe ich noch 100%

Termin dafür ist Heute,denke das es glatt verläuft !
corneliusrufus hat geschrieben: Gibt es denn aus der Vergangenheit Vorkommnisse, die Zweifel an der Gesundheit auslösen könnten?

Nein,ist mir nichts bekannt.

Es ging mir Hauptsächlich um die Prozedur bei der Antragstellung
auf Neuerteilung beim Bürgeramt in Berlin.
Welche Fragen,bezüglich meines FE Entzugs von 94,dort vielleicht
vom MA gestellt werden,ect.
Hier in Berlin ist es leider nicht möglich ein Antragsformular zu bekommen,
der Antrag wird von dem MA des Bürgeramtes gleich in den PC eingegeben.

Naja werde mich überraschen lassen

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Beitrag von Fragen-Fragen » So 11. Okt 2009, 19:57

Das Augengutachten habe ich nun,
habe es bestanden wenn auch nur für die Klasse A & B,
ohne weiter Auflagen.
Ich habe noch gefragt wie es denn mit der Anforderung
für die C-Klassen wäre,kann ich aber wohl vergessen,
habe lt. Ärztin wenig Chancen aber versuchen könnte
man es ....
Meine Werte sind 1,0 und 0,1
Links 10% und Rechts 100%

Naja besser als nichts :cool:

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Beitrag von corneliusrufus » So 11. Okt 2009, 21:20

Dann kannst Du den Antrag auf A & BE beschränken.

Sollte das Gutachten auch für C resp. D reichen, dann kannst Du das mit beantragen resp. (gegen mehr Geld) Nachreichen nach Erteilung. Ggf. kann Dein Augenarzt auch vor Erstellung des (augenärztlichen) Gutachtens im Rahmen der Krankenklassenbehandlung feststellen, ob Du die Anforderungen für C und D erfüllst.

Als Trost: Ich benötige ebenfalls ein augenärztliches Gutachten, da ich minimal (3%) schiele.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von Fragen-Fragen » Di 13. Okt 2009, 00:29

Also bei der Klasse D,hat die Augenärztin gleich Nein gesagt,
nur habe ich irgendwie das ganze mit dem Gutachten
wohl nicht richtig gemacht.

Ich hatte damals FE Klasse 3 uneingeschränkt aber auch
dort ein Augenärztliches Gutachten gebraucht.
Im Zuge der angestrebten Neuerteilung jetzt nach 15 Jahren,
habe ich mich vorher bei der FSST Telefonisch erkundigt,
welche Bedingungen ich denn für den Antrag auf Neuerteilung
erfüllen müßte.
Darauf fragte man mich welche Klassen ich denn Beantragen werde,
da man anhand der Eintragungen im PC wohl gesehen hat,
daß ich Damals auch ein Augenärztliches Gutachten vorlegen mußte.

Ich sagte eigentlich würde ich das gerne wiederhaben was ich mal
gehabt habe,darauf hin wurde erwiedert,daß es aufgrund meiner Augen
wohl damit nichts werden wird,die Dame meinte weiter,daß Sie mich sogar
zu einer MPU wegen der Augen schicken könnte.

(Mr.T. hatte bereits geschrieben,daß es Quatsch wäre )

Da war ich erstmal baff,hatte sowas noch nie vorher gehört aber
erstmal leider geglaubt.
Daraufhin sagte man mir noch das es bei nur Beantragung der Klasse B
wohl rein mit der Sehfähigkeit keine Probleme geben sollte.

Naja in dem Augenblick dachte ich besser als gar nichts und
ich gab mich mit der Auskunft ab.

Daraufhin bin ich dann am 06.10.09 zum Gutachten gegangen,
ich bin immer davon augegangen,daß es 2 unterschiedliche
Gutachten gibt,einmal für B,ect. und einmal für die C-Klassen.

Wiegesagt für B,sind meine Sehfähigkeiten ausreichend,ich habe
Links 10% und Rechts 100% auf meine Frage bei der Ärztin wegen der
C-Klassen,meinte Sie das man dieses einfach versuchen sollte,
ob es dann ausreicht für die FSST,konnte Sie mir auch nicht sagen.....

Naja nun habe ich mich versucht durch die Anforderungen durchzulesen,
blicke da aber nicht ganz durch,ich gelte auch als Einäugiger.

Nun habe ich das Gutachten,wo oben die C-Klassen aufgeführt
sind und weiter unten bei Beantragten Klassen,steht dann
Handschriftlich nur,daß was ich angegeben habe A & BE.

Sollte ich vorab nochmals die Augenärztin um änderung
auf C bitten oder ist das bei meiner Sehfähigkeit
nicht machbar mit C ??

Die ansonsten,Gesundheitliche benötigte Untersuchung würde
ich ohne weiteres bestehen und es wäre doch sehr
Ärgerlich wenn ich jetzt nun auf "vielleicht C",aufgrund meiner
Unwissenheit verzichten würde.

Gruß
Fragen-Fragen

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Di 13. Okt 2009, 06:45

Fragen-Fragen hat geschrieben:
Wiegesagt für B,sind meine Sehfähigkeiten ausreichend,ich habe
Links 10% und Rechts 100% auf meine Frage bei der Ärztin wegen der
C-Klassen,meinte Sie das man dieses einfach versuchen sollte,
ob es dann ausreicht für die FSST,konnte Sie mir auch nicht sagen.....

Dazu muss ich dann auch mal was sagen:

Die Auskunft der Augenärztin kann ich so gar nicht nachvollziehen. Wenn sie Gutachten nach Anlage 6 der FeV erstellt, muss sie auch eine Aussage treffen können ob die Sehkraft bzw. auch die anderen relevanten Werte für die angestrebte Klasse ausreichen oder nicht. Hierzu trifft sie schließlich im Gutachtenvordruck (der vorgeschrieben ist) eine Aussage gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde. Dies bedeutet, dass die Ärztin die vorliegenden Werte mit der Anlage 6 der FeV abgleichen muss und dann auch eine Aussage treffen können muss, ob die erforderlichen Werte erreicht werden oder nicht. Da gibts kein wenn, aber, vielleicht, mal versuchen. Entweder die Werte passen für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse oder eben leider nicht.

Bei Personen die berufsmäßig Fahrgäste befördern (Klasse D, Taxi etc.) kann ein (drastischer) Abfall der Sehschärfe schonmal eine Berufsunfähigkeit nach sich ziehen, wenn irgendwann durch Sehhilfen nicht mehr korrigiert werden kann. Das ist hart, aber leider nicht zu ändern.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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dgstein
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Beitrag von dgstein » Di 13. Okt 2009, 10:05

Hallo Fragen-Fragen,
Ich werde meinen Antrag auf Neuerteilung am 20.10.09
in Berlin beim Bürgeramt stellen.
[...]
und würde gerne wissen was der MA mich so alles fragen wird
die Mitarbeiter der Bürgerämter sind "nur" dafür zuständig, deinen Antrag entgegenzunehmen. Von deiner FE-Akte haben sie keine Kenntnis, die hat nur das LABO. Daher geht es bei Antragstellung auch nur darum, ob du die notwendigen Unterlagen und natürlich auch das Geld dabei hast. Zudem wird durch das BüA ein Führungszeugnis beantragt. Der Antrag wird auch dann entgegen genommen, wenn nicht alle Unterlagen vorhanden sind.

Eine Prüfung deines Antrages erfolgt erst durch einen Mitarbeiter des LABO. Dieser fordert ggf. dann noch fehlende oder unzureichende Unterlagen an.

Du kannst bei Antragstellung erst einmal alle Klassen beantragen, die du haben möchtest. Wenn sich abzeichnet, dass du sie nicht in vollem Umfang erhalten kannst, kannst du immer noch auf die betreffenden Klassen verzichten.

Und noch eins: aus langjähriger Praxis muss ich leider sagen, dass die telefonischen Aussagen der Mitarbeiter nicht immer korrekt sind. Es empfiehlt sich daher, nicht unbedingt auf diese zu vertrauen und sich bei Unklarheiten an die Gruppen- oder den Referatsleiter zu wenden.

Viele Grüße

dgstein
Quod non est in actis non est in mundo

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Beitrag von Fragen-Fragen » Di 13. Okt 2009, 11:08

dgstein hat geschrieben:Hallo Fragen-Fragen,
Und noch eins: aus langjähriger Praxis muss ich leider sagen, dass die telefonischen Aussagen der Mitarbeiter nicht immer korrekt sind. Es empfiehlt sich daher, nicht unbedingt auf diese zu vertrauen und sich bei Unklarheiten an die Gruppen- oder den Referatsleiter zu wenden. dgstein

Das kann ich so leider nur bestättigen :(


@M.Thöle

Ich habe nochmal einen Termin bei der Augenärztin,vor Antragsabgabe,
vereinbart um das mit den Gutachten nochmal zu erörtern.

Ich war einfach in den glauben,daß es denn alles seine Richtigkeit
so hätte.



Vielen Dank für Eure Hilfe !

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Beitrag von Fragen-Fragen » So 18. Okt 2009, 19:15

Hallo :)

Heute sind meine 15 Jahre vorbei,
ich werde,(welche Klassen nun auch immer),
meinen Antrag am 20.10.09 stellen.

Ich wollte mich nochmals bei allen
die "Geduld" mit mir und meinen Fragen hatten
Herzlichst Bedanken !!

Liebe Grüße
Fragen-Fragen

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