Die Neuregelung ab 01.07.09 bzw. 01.01.10 ???

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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BWP
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Die Neuregelung ab 01.07.09 bzw. 01.01.10 ???

Beitrag von BWP » Do 15. Okt 2009, 12:27

Hallo zusammen,
ich hatte meine Trunkenheitsfahrt im Aug.08 mit 2,77 0/00. Die Sperrfrist ist im Sept. abgelaufen. Die erste MPU ging schief.
Nun hab ich bei anderen Stellen erkundigt und erfahren, dass die Urin-/Haarkontrollen schon angewand werden, obwohl die erst ab 01.01.2010 zum Tragen kommen sollen.
Gibt es hierzu irgendwo in den Weiten des Internets genaueres zu lesen (downloaden) ? Es kann doch wohl nicht angehen, dass die Einen sagen JA, es ist jestzt schon erforderlich, die Anderen NEIN.
Nicht dass ich Angst hätte davor, nein, ich lebe seitdem abstinent, aber die Kosten....
Danke schonmal für Hilfe und (vielleicht?) Tips

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Do 15. Okt 2009, 12:49

Die Anforderungen gelten ab dem 01.07.2009. Die Labore und die Begutachtungsstellen für Fahreignung haben jedoch eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2010 eingeräumt bekommen um diese Anforderungen umzusetzen. Hierfür sind teilweise noch Akkreditierungen der Untersuchungsstellen erforderlich.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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Beitrag von BWP » Do 15. Okt 2009, 21:27

Sind denn Stellen im Raum Ffm bekannt, die es noch machen wie bisher?
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Beitrag von M.Thöle » Fr 16. Okt 2009, 07:28

Ich bin im Land Niedersachsen tätig und kann dazu leider keine Auskunft geben. Die Stellen in unserer Region sind jedenfalls schon alle umgestellt auf die neue Regelung.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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