Antrag auf Neuerteilung der FE in Berlin ?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Fragen-Fragen
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Beitrag von Fragen-Fragen » Do 11. Feb 2010, 16:31

Heute habe ich Post von der
FsST bekommen.
Die SB,möchte gerne meine Kontoverbindung haben,
für die Rückzahlung der anteiligen Antragsgebühren.

Von der Datenschutzbeauftragten leider noch nichts.

Gruß
Fragen-Fragen

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Do 11. Feb 2010, 16:43

Fragen-Fragen hat geschrieben: Von der Datenschutzbeauftragten leider noch nichts.
wollen wir mal hoffen, dass die ursache dafür keine persönlichen kontakte zum sachbearbeiter der feb sind. ich behalte mir vor mit den glückwünschen bis zum vollen erfolg abzuwarten.
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

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Fragen-Fragen
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Beitrag von Fragen-Fragen » Fr 12. Feb 2010, 12:46

Erfolg,habe ich bisher keinen.
Vielleicht erstatten Sie mir den ein oder anderen Euro,
hat aber nichts mit meinen eigentlichen anliegen zu tun.
Das ist nur ein "Nebenprodukt",daß ich sicherlich gerne mitnehme,
schon allein deshalb,weil die SB,unbedingt auf eine Neuerteilung
bestanden hat,alles reden brachte nichts....

Nun hat sich das Verkehrministerium eingeschaltet und das
Ergebnis,ist der Brief vom meiner SB.

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Fr 12. Feb 2010, 15:12

immer schön locker bleiben - ich schliesse mich so gut wie vollumfänglich Volvochris an. vor allem in dem punkt, dass es zu zweit, mit einem RA, wesentlich leichter von der hand geht.

wenn der aufwand und die kosten dafür, dass du noch jemanden dazuschaltest wirklich so gering ist, wie dargestellt, solltest du auf diese möglichkeit m.b.m.n. zurückgreifen.
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Fr 12. Feb 2010, 17:04

@fragen-fragen
Die Beteiligten wollen den Fall beenden.
Sie hoffen/erwarten das der Fall mit der Rückzahlung diverser Antragsgebühren erledigt ist.
Ist ja auch verständlich.

Es liegt an Dir,ob Du damit zufrieden bist.
Jedenfalls wurde bisher durch den ganzen Aufwand,Dein Anliegen bzl.Klasse A, nicht geklärt.

Es wird vermutlich,ohne das ich jemanden zu nahe treten will,weiterhin mit zermürbenden und langwierigen Verwaltungsaufwand versucht werden,dich zum Aufgeben zu bewegen.
Ist erfahrungsgemäß typisch für Behörden,wenn sie nicht mehr wollen und/oder überfordert sind.
Je nach Durchhaltevermögen des Betroffenen setzen sich die Behörden,mit ihrem Verhalten durch
oder "laufen auf".

Ein Nachhaken bei der Datenschutzbeauftragten wg.dem längst überfälligen Termin halte ich
für sinnvoll.
Vorsorglich solltest Du einen RA finden,der Deinen Fall auch gewissenhaft übernimmt.
Es ist so,das ein RA.Deinen Fall nach vorlegen des Beratungsschein,annehmen muß.
Bloß,ob er es gerne macht,ist eine andere Frage.
Verdient wird uber eine RS.eben mehr.
Ich habe das Glück,das ich einen RA. habe,der eine gute soziale Einstellung hat.
Wg. evtl. anstehenden Gerichtskosten,mußt Du Ihn fragen.

Ich hoffe das Du dranbleibst.
Es geht bei Dir ja um nichts lebensnotwendiges.
Du hast Zeit.
Anders sähe es aus,wenn jemanden die Hilfe zum Lebensunterhalt gestrichen/gekürzt würde.

Schöne Grüße
Volvochris

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Fragen-Fragen
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Beitrag von Fragen-Fragen » Fr 12. Feb 2010, 17:37

Volvochris hat geschrieben:@fragen-fragen
Die Beteiligten wollen den Fall beenden.
Sie hoffen/erwarten das der Fall mit der Rückzahlung diverser Antragsgebühren erledigt ist.
Ist ja auch verständlich.
Den eindruck habe ich auch gleich bekommen,habe an dieser stelle
gleich darauf aufmerksam gemacht,daß es mir weiterhin
um die Klasse A geht !
Volvochris hat geschrieben: Es liegt an Dir,ob Du damit zufrieden bist.
Jedenfalls wurde bisher durch den ganzen Aufwand,Dein Anliegen bzl.Klasse A, nicht geklärt.
Nein bin ich nicht,habe das aber schon geschrieben...
Volvochris hat geschrieben: Ein Nachhaken bei der Datenschutzbeauftragten wg.dem längst überfälligen Termin halte ich
für sinnvoll.
Die Dame ist ausser Haus ,(angeblich).
Ich werde mal auf Glück da nächste Woche auftauchen,
mal schauen
Volvochris hat geschrieben: Es ist so,das ein RA.Deinen Fall nach vorlegen des Beratungsschein,annehmen muß.
Bloß,ob er es gerne macht,ist eine andere Frage.
Ich habe schon verschiedene RA kontaktiert,leider ohne
Erfolg,entweder war das Fachwissen nicht vorhanden oder
ein Desinteresse,was mir auch offen gesagt wurde.
Volvochris hat geschrieben: Ich hoffe das Du dranbleibst.
Es geht bei Dir ja um nichts lebensnotwendiges.
Du hast Zeit.
Davon könnt Ihr ausgehen,der Faktor Zeit spielt
keine Rolle

Gruß
Fragen-Fragen

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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Fr 12. Feb 2010, 18:17

@fragen-fragen
Eine andere ,von mir noch nicht ausprobierte Möglichkeit wäre,
die Fsst.mit dem Schriftverkehr in Bewegung zu halten.

Muß dann immer per Einschreiben verschickt werden.
Wenn nicht geantwortet wird,gleich das nächste Einschreiben hinterher.
Immerhin hättest Du dann etwas Schrifltliches.

Ich kann mir auch vorstellen,das bei Schreiben seitens der Behörden,darauf geachtet wird
das keine Fehler enthalten sind.
Wenn nicht punktgenau auf Deine Fragestellung geantwortet wird,gleich das nächste Einschreiben hinterher.
Falls auf Deine Einschreiben nicht geantwortet wird,gibt es sicher Möglichkeiten,
die Fsst.dazu zu "zwingen".

Eigentlich wäre das die Aufgabe eines RA.
Probieren könntest Du es auch selber ?
Mehr fällt mir im Moment wirklich nicht ein.

Schöne Grüße
Volvochris

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Sa 13. Feb 2010, 02:01

Du kannst das Schrfeiben auch anders deuten. Ein fehler wurde erkannt, er wird bereinigt. Gleichbedeutend: Wenn die Behörde Fehler einsieht, will sie diese korrigieren. Sie ist agiert daher kooperativ, zugleich rechtmäßig.

Jetzt geht es eben noch um die verbliebenen Probleme. Es mag ja durchaus sein,d ass Du sie da noch überzeugst. Dann wird sie wieder wie oben reagieren.

Versuche, das positiv zusehen. Es ist es nämlich.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von mal langsam » Di 12. Okt 2010, 05:58

Fragen-Fragen hat geschrieben:
Im weiteren Verlauf des Gesprächs,unterhielten wir uns über meine,
in der damaligen Gerichtsverhandlung,(1994),"erlassene" Klasse 5.
Sie vertritt,genauso wie ich die Auffassung,daß ich keinen
Antrag auf Neuerteilung,(220,-€),stellen mußte sondern dadurch,
daß ich lt. der FsST immer noch im Besitz der Klasse 5 gewesen bin,
nur einen Erweitungsantrag,(ca.42,50),hätte stellen müßen.

Sie wird nun versuchen klahrheit darüber zu erlangen und sollte
das so abgelaufen sein,wird mir der Überzahlte Betrag erstattet.

Desweiteren bot Sie mir an,sich um den verbleib meiner
Karten FE zu erkundigen und auch eine Datumsänderung
des Besitzstandes der Klassen S,T,M,L,auf das Datum 1993
vorzunehmen.


Wir sind so verblieben,daß ich mich bis Freitag bei Ihr melde,
um Ihr zusagen ob ich den Termin mit der Datenschutzbeauftragten
nun nicht mehr wahrnehmen möchte,Sie würde dann
dieses weiterleiten.

Wegen der mir erteilten Klasse T,wurde nichts Negatives gesagt.

dazu eine frage: - wie wird denn eine "Datumsänderung des Besitzstandes" in einem deutschen kartenführerschein "vorgenommen"?
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

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Beitrag von mal langsam » Fr 15. Okt 2010, 05:42

in all den jahren noch nie machen müssen?
oder möglicherweise noch nicht einmal gehört?
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

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