BY FEB- Umschreibung eines CZ EUFS

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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elewicko
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Beitrag von elewicko » Sa 13. Feb 2010, 11:44

werde am Montag gleich mal nachfragen auf der FEB!

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Do 25. Feb 2010, 10:27

soll mir nochmal jemand erzählen, dass die umschreibung eines fremd-fs in einen d-fs ja "nur" eine "ausstellung" ist und nichts mit einer erteilung (der d-fe) zu tun hat.

wie die bei dir da abgehen auf dem dorf - mein lieber herr gesangsverein. dennoch - ironischerweise gratuliere ich dir mal genau hier. :)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

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elewicko
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Beitrag von elewicko » Do 25. Feb 2010, 13:38

Aktenzeichen werden an "Privatpersonen" nicht weitergegeben!

naja...:rolleyes:

dann möchte ich mal wissen,wie sie dann Tatsachen mit den ;Zitat:"bisherigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen" Zitat Ende; begründen wollen???

die FEB erzählt immer was von "oben" gehört und angeordnet und wir müssen warten... und die "oben" erzählen mir Ermessungsentscheidung liegt bei der FEB!

so richtig mag keiner von denen!

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