DDR Führerschein verloren....Nix als Ärger ...sowas gibts wirklich

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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WKB
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DDR Führerschein verloren....Nix als Ärger ...sowas gibts wirklich

Beitrag von WKB » Mi 24. Mär 2010, 16:22

Ich habe meinen DDR Führerschein Klasse B grad noch zum Ende der GST Anfang 1990 gemacht und bin bis zu Letzt mit diesem gefahren da es ja keine Umtauschpflicht gibt.
Nun hatte ich letzte Woche einen Auffahrunfall und habe festgestellt dass ich meinen FS nicht dabei habe. Habe überall gesucht aber nutzt nix ich habe ihn verschusselt.
Kein Problem dachte ich, gehe ich zur Führerscheinstelle und beantrage einen Neuen....... Dort wurde mir dann mitgeteilt das es keinerlei Eintragung darüber gibt das ich je einen hatte da die damalige VK 30 Karte nicht in deren Kartei ist und es "ausgeschlossen ist das etwas in den Jahren weggekommen ist "da Lückenlos alles vorhanden sei. Lediglich ein "unerledigter Antrag" von 1991 wäre Gespeichert wobei aber "alle Dokumente über unerledigte Anträge von damals vernichtet worden sind". Stimmt es gab 1991 einen Antrag nämlich einen für den LKW Führerschein nur kann man mir das auf der Behörde nicht mehr bestätigen weil ja die Akten vernichtet worden sind sonst könnte man wenigsten den Schluss ziehen das ich den Klasse B Schein hatte weil der ja Voraussetzung für den LKW schein war.
Jedenfalls hat man mich weggeschickt mit den Worten es wäre mein Dokument und ich bin in der Nachweispflicht und solle versuchen eine Kopie meines Führerscheins beim Arbeitgeber oder Versicherung zu erhalten. Es wurde nicht mal meine Verlustanzeige aufgenommen. Arbeitgeber? Ich bin seit 12 Jahren Selbständig und meine ehemalige Firma ist Konkurs gegangen und es gibt keine Unterlagen mehr laut meinem damaligen Chef, bei der Versicherung habe ich es auch versucht aber die kopieren nix. Habe es dann über die Bundeswehr versucht aber da ich bei der Musterung nicht für Bundeswehrfahrzeuge tauglich war gibt es dort auch keinen Nachweis für mich.
Grad wäre ich ehrlich gesagt froh in den letzten 20 Jahren mal mit Alkohol gefahren und erwischt worden zu sein oder ein Fahrverbot bekommen zu haben wegen Geschwindigkeit um in den neuen Akten in Flensburg registriert zu sein.
Da es scheinbar unmöglich ist über eine Kopie meinen Besitz nachzuweisen werde ich wegen meinem Unfall wohl richtig Ärger bekommen.
Falls jemand einen Rat hat würde ich mich freuen, ich hab keinen mehr……

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Enno
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Beitrag von Enno » Mi 24. Mär 2010, 22:49

Hat denn die Fahrerlaubnisbehörde schon in die Listenbücher geschaut? Dort wurde zu DDR-Zeiten das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis, die erteilten Fahrerlaubnisklassen und die Führerscheinnummer vermerkt.

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Beitrag von WKB » Do 25. Mär 2010, 20:07

Die Dame der Führerscheinstelle war eine Weile weg . Ich habe keine Ahnung wo oder wie Sie geschaut hat. Wie gesagt wollt zumindest erst mal die Verlustanzeige aufgeben (man weiß nie wer das Dokument findet wenn es verloren geht) aber mir wurde gesagt das wäre nicht möglich da man keinen Verlust angeben kann über etwas das die Behörde nicht bestätigen kann. Eigentlich wurde mir "nett" unterstellt ich wäre die letzten 20 Jahre "so" gefahren. Ich habe nen 10 Jähriges Kind das ich immer mitgenommen habe und bin doch nicht irre. Seine Mutter ist gelernte Kindergärtnerin und hätt ihn mir auch nie mit dem Auto mitgegeben wenn Sie nicht wüßte das ich überhaupt Auto fahren darf. Meine jetzige Freundin ist Tochter eines Polizisten im gehobenen Dienst. Ich müsst ja total bescheuert sein auch mit Ihrem Auto ohne FS zu fahren wo ein Unfall jeder Zeit passieren kann.

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Beitrag von WKB » Do 25. Mär 2010, 21:29

Ich habe mal gegoogelt und so wie ich das verstehe gab es die Listenbücher auch nur bis 1982 als die VK 30 Karten noch mit nach Hause gegeben wurden. Man hätte das mal beibehalten sollen........... .

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Beitrag von max_relax » Fr 26. Mär 2010, 07:35

Hier könnte evtl. eine Anfrage beim

Landesamt für Verkehr und Straßenwesen
- Dezernat 26 -
Lindenallee 51
15366 Dahlwitz-Hoppegarten

weiterhelfen. Dort sollen so manche verloren geglaubte Fahrerlaubnis-Daten gespeichert sein. Ich weiß zwar nicht, ob Privatpersonen dort Auskunft bekommen, aber vielleicht kannst Du Deiner FE-Behörde mal 'nen Tipp geben... ;)

P.S. Was ist/war die GST?
Mach's wie die Katze: Genieße das Leben, ohne viel Lärm zu machen.

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Beitrag von WKB » Fr 26. Mär 2010, 09:47

Danke, versuchen kann ich es mal. Eigentlich sollten laut Führerscheinstelle die Regionalen Daten bei den Örtlichen Behörden gespeichert sein da ich nie wo anders gewohnt habe aber ein Versuch schadet ja nix. GST war die Gesellschaft für Sport und Technik eine untergeordnete Ziviele Kampfgruppeneinheit der ehmligen DDR. Wer Mitglied war konnte ziemlich problemlos dort schnell und günstig eben auch seinen FS machen. ZBsp. PKW oder LKW mit 18 Jahren weil man sonst glaube 5 Jahre Wartezeit hatte. Aus dem Grund war ich ja auch dabei :).

Diesmal gehts schon drum wie schnell ich bin weil ich beruflich wieder fahren muss und solange das alles nicht geklärt ist rühre ich kein Lenkrad an.
Hab heut morgen mit meiner Anwältin telefoniert und selbst die meinte sowas kann sich ewig hinziehen und selbst die Möglichkeit es nicht nachweisen zu können wäre gegeben. wenn ich schnell wieder fahren wolle sollt ich am Besten mal eben noch mal Fahrschule machen in der Hoffnung das mir die alten Klassen wieder anerkannt werden fals ich doch noch was finde das mir weiter hilft.
Wie schön!
Mach ich nach 20 Jahren noch mal den FS und lass mir erklären wie ich die Kupplung loszulassen habe :).

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Beitrag von WKB » Mi 31. Mär 2010, 16:35

Macht es Sinn?

Ich habe jetzt fast alles versucht und durchsucht aber eine Kopie meines alten Führerscheins habe ich leider nicht mehr. Aber, ich habe in meinem Personalblatt der Bundeswehr unter Verwendung und Dienstposten den Eintrag einer ATN Nr. welche die Bedeutung "Kraftfahrer C1E" C-7,5 wobei C-7,5t bei der Bundeswehr bedeutet Klasse B, BE, C1, C1E, M, L, S was genau das beinhaltet was ich mit meinem alten DDR Führerschein fahren durfte. leider war ich in der Verwendung nur als Zweitverwendung auf Grund meines Zivielen Führerscheins vorgesehen und habe dann aber nie einen Dienstführerschein bei der Bundeswehr machen müssen weil ich rein als Funker eingesetzt wurde und in den 10 Monaten kein Bedarf an Kraftfahrern da war so das ichs nicht extra noch über nen Dienst- Schein nachweißen kann.
Aber ich wäre als Grundwehrdienstler doch nie als Fahrer bis 7,5 t vorgesehen worden wenn ich es nicht in Ziviel schon hätte fahren dürfen.

Weiß jemand ob mich dieser Nachweiß weiter bringen kann?
Es soll hier ja auch Mitarbeiter von Führerscheinstellen geben.

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Mi 31. Mär 2010, 16:45

bis jetzt haben dir nur FEB-mitarbeiter geantwortet. zur abwechslung mal ein unqualifizierter kommentar von mir:
...bei der Versicherung habe ich es auch versucht aber die kopieren nix.
ich weiss nicht, ob es was bringt. aber du könntest deine situation dem datenschutzbeauftragten schildern. für ihn würde die versicherung - wenn sie keinen anderen weg findet - sich vielleicht ja doch die mühe machen.

nur so eine idee.
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Beitrag von WKB » Mi 31. Mär 2010, 17:09

Sorry ich wusste nicht das es hier so viele Mitarbeiter von FS- Stellen gibt.Obwohl, könnt man ja von selbst drauf kommen. :)

Eigentlich hat es ja mit der Versicherung nix zu tun, ich hatte nur gehofft das dort vllt zur Feststellung meiner Schadensfreiheitsklasse entsprechend der Jahre eine FS- Kopie liegen könnte. Ich habe aber schon eine Mail der Hauptstelle bekommen das sie mir leider nicht weiter helfen können ..... .

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Beitrag von mal langsam » Mi 31. Mär 2010, 17:39

anyway - wenn du anders nicht weiterkommst...

es sind daten verlorengegangen - vielleicht weiss der datenschutzbeauftragte ja was.
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