Fahrerlaubnis Antrag

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Mo 12. Apr 2010, 13:07

Nein. Unterlagen, die noch verwertbar sind (z.B. augenärztliches Gutachten - 2 Jahre) müssen nicht neu eingereicht werden. Diese befinden sich ja in der Akte und können dann in einem neuen Antragsverfahren wieder verwertet werden.

In den meissten Fällen muss nur das Führungszeugnis neu beantragt werden. Wie du schon ganz richtig vermutest, verwerten wir dieses max. 3 Monate.

Zu deinen Abstinenzangaben: Ich hätte dir mit den Informationen den Rat gegeben die restliche Zeit bis 10/2010 jetzt mit den neuen EtG Nachweisen zu erbringen und dann erst die erste MPU anzugehen. Das du bereits 5 Jahre abstinent lebst ist toll, leider eben nur gestützt auf deine Aussage. Du weisst es, der Mitarbeiter der FEB oder der Psychologe bei der MPU können es nicht wissen, sondern sind auf objektive Nachweise angewiesen.

Ich an deiner Stelle würde nun folgendes machen. Bevor du nun ein zweites Gutachten erstellen lässt, würde ich den laufenden Antrag auf Neuerteilung zurückziehen. So entstehen dir vorerst keine weiteren Kosten. Die verbleibenden 6 Monate bis 10/2010 solltest du nun mit den neuen EtG Nachweisen machen. Sprich dafür am besten deine BfF an und führe die Nachweise dort durch, wo du nachher auch die MPU machen möchtest. Das kann die gleiche Stelle sein, muss es aber nicht. Und ganz wichtig: Erkundige dich dort, ob die bisherigen Nachweise anhand von Leberwerten im Falle der MPU mit anerkannt werden.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mo 12. Apr 2010, 21:56

Wenn Du den Antrag auf Erteilung zurück nimmst, ist Dir ein Teil der Kosten zurück zu erstatten. Dabei kannst Du argumentieren, dass ein guter Teil der Behördenarbeit, nämlich das Lesen und Bewerten des Gutachtens, der FEB erspart geblieben ist.

Dann kannst Du versuchen, ein anderes MPI zu kontakten, welches Deinen begonnenen Abstinenznachweise anerkennt, so Du sie fortführst resp. mit einem anderen Verfahren (EtG)ergänzt. Das könnte wertvolle Zeit sparen.

Wenn Du ganz offen der FEB die Situation mitgeteilt hast, inkl. der vorhandenen Abstinenznachweise, kann ich auch nur mich wundern, dass Du nicht weiter aufgeklärt wurdest.


Das Wichtigste: Du bist trocken und das ist eine riesige Leistung!

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Enz1
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Beitrag von Enz1 » Di 13. Apr 2010, 12:13

@mac
Dein Problem scheinen vor allem die Gebühren zu sein. Ich denke, dass die 150 Euro nicht einfach so standardmäßig bei jedem neu anlaufenden Neuerteilungsverfahren festgesetzt werden dürften. Zumal da der Aufwand zum Lesen von Gutachten etc. ja mit enthalten ist. Die Behörde wird normalerweise die Gebühr reduzieren (bei Rücknahme des Antrags) bzw. beim zweiten Verfahren weniger verlangen können. Dazu mal nachfragen! Das kostet erst mal nichts.

Viele Grüße, und alles Gute beim Durchhalten der Abstinenz

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