Arbeitgeber informiert Führerscheinstelle

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Benutzeravatar
charly68
Einsteiger
Beiträge: 107
Registriert: Fr 4. Apr 2008, 23:21

Beitrag von charly68 » Do 8. Jul 2010, 10:12

@ Ferdi

Für mich ist maßgebend, ob der Betroffene deswegen bereits in Behandlung ist oder nicht.

Ist er deswegen bereits in Behandlung, dann kann dies der behandelnde Arzt besser beurteilen ob der Betroffene uneinsichtig und eine Meldung an die FEB nötig ist oder ob er trotz der Behandlung fahrtauglich ist.

Ein Betriebsarzt sieht die Mitarbeiter in Regel erst wenn was passiert ist oder die Mitarbeiter den Betriebsarzt freiwillig besuchen. Und dann kann der Betriebsarzt nur eine Momentaufnahme machen. Mehr nicht.

Benutzeravatar
M.Thöle
Fortgeschrittener
Beiträge: 2573
Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
Wohnort: Niedersachsen
Kontaktdaten:

Beitrag von M.Thöle » Do 8. Jul 2010, 11:59

charly68 hat geschrieben:@ Ferdi

Für mich ist maßgebend, ob der Betroffene deswegen bereits in Behandlung ist oder nicht.

Ist er deswegen bereits in Behandlung, dann kann dies der behandelnde Arzt besser beurteilen ob der Betroffene uneinsichtig und eine Meldung an die FEB nötig ist oder ob er trotz der Behandlung fahrtauglich ist.

Ein Betriebsarzt sieht die Mitarbeiter in Regel erst wenn was passiert ist oder die Mitarbeiter den Betriebsarzt freiwillig besuchen. Und dann kann der Betriebsarzt nur eine Momentaufnahme machen. Mehr nicht.

Deswegen wollte ich wissen, wie der Betriebsarzt an die Kenntnis der Erkrankung gelangt ist. Ist das Problem bekannt und ist der Betroffene bereits bei einem Facharzt in ständiger Behandlung, dann sollte natürlich der Facharzt entscheiden.

Hat der Betroffene allerdings z.B. im Betrieb seinen ersten Anfall erlitten und der Betriebsarzt hat deswegen Kenntnis, sehe ich die Sache allerdings anders.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

Benutzeravatar
charly68
Einsteiger
Beiträge: 107
Registriert: Fr 4. Apr 2008, 23:21

Beitrag von charly68 » Do 8. Jul 2010, 12:21

M.Thöle hat geschrieben: Hat der Betroffene allerdings z.B. im Betrieb seinen ersten Anfall erlitten und der Betriebsarzt hat deswegen Kenntnis, sehe ich die Sache allerdings anders.
Und selbst gibt es sicherlich im Vorfeld erst mal andere Mittel und Wege als gleich die verwaltungsrechtliche Keule, zumal ein Betriebsarzt im Endeffekt nur ein Durchgangsarzt.

Klar ist, daß sich der Betroffene unverzüglich in Behandlung zu begeben hat und diese erfolgt meines Wissen - nach einem Betriebsunfall - eh entweder unverzüglich beim Hausarzt, Facharzt oder gar im Krankenhaus. Außerdem kann erst nach eienr längeren Behandlung festgestellt werden ob dieser Anfall tatsächlich Folgen für die Teilnahme am Straßenverkehr hat oder nicht. Eine einmalige Begutachtung durch einen Betriebsarzt reicht dafür meiner Ansicht nach nicht aus.

Benutzeravatar
M.Thöle
Fortgeschrittener
Beiträge: 2573
Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
Wohnort: Niedersachsen
Kontaktdaten:

Beitrag von M.Thöle » Do 8. Jul 2010, 12:50

charly68 hat geschrieben:Klar ist, daß sich der Betroffene unverzüglich in Behandlung zu begeben hat...
...und wenn er dies nicht macht?
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

Benutzeravatar
charly68
Einsteiger
Beiträge: 107
Registriert: Fr 4. Apr 2008, 23:21

Beitrag von charly68 » Do 8. Jul 2010, 13:35

Mit einem gewissen Druck vom Betriebsarzt geht der Betroffene dann schon in Behandlung.

z. B. mit folgender Argumentation:

Wenn Sie nicht innerhalb der nächsten 2 Tage beim Arzt waren und ich diesbezüglich von Ihnen keine Rückmeldung - sei es z. B. die Krankmeldung - bekomme, werde ich Meldung an die FEB machen.

So weis der Betroffene ganz genau, wenn er nichts selber unternimmt geht es an den Führerschein.

Benutzeravatar
tebo
Aktiver Benutzer
Beiträge: 4
Registriert: Di 6. Jul 2010, 12:28

Beitrag von tebo » Do 8. Jul 2010, 14:27

In dem von mir aufgeworfenen Fall stellt es sich so dar, dass der Betriebsarzt mit Hinweis auf seine Schweigepflicht keine Meldung an die FEB machen will.

Für den Arbeitgeber stellt sich nun das Problem, wie er damit umgeht. Richtig ist sicher, den Arbeitnehmer auf die Gefahren hinzuweisen und auch auf die versicherungsrechtlichen und strafrechtlichen möglichen Konsequenzen. Dem Arbeitgeber geht es auch nicht darum, dass der Arbeitnehmer seinen Führerschein abgeben soll, sondern er soll die Zweifel an seiner Fahrtauglichkeit beseitigen bzw. das medizinisch abklären lassen.

Natürlich gehört dazu, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, sich um das Problem zu kümmern und sich gegebenenfalls selbst an die FEB zu wenden.

Am Ende bleibt aber die Frage, darf der Arbeitgeber das Thema selbst der FEB mitteilen, wenn sich der Arbeitnehmer weigert. Ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, die Daten in einem solchen Fall weiter zu geben. Schließlich geht es hier um Sozialdaten, die grundsätzlich keinen Dritten etwas angehend.

Würde aber dahin tendieren, dass der Arbeitgeber es am Ende mit der Begründung des rechtfertigenden Notstands darf. Schließlich geht es um den Schutz der Allgemeinheit und den Schutz von Leib und Leben. Und bei Weigerung des Arbeitnehmers gibt es keine andere Möglichkeit für den Arbeitgeber.

Benutzeravatar
charly68
Einsteiger
Beiträge: 107
Registriert: Fr 4. Apr 2008, 23:21

Beitrag von charly68 » Do 8. Jul 2010, 15:51

Befindet sich der Betroffene derzeit diesbezüglich in Behandlung?

Wenn ja, sollte der behandelnde Arzt darüber befinden welche Vorgehensweise die richtige ist.

Wenn jetzt der Arbeitgeber die Meldung macht und der MA den Führerschein aber für den Arbeitsweg benötigt, macht es doch Sinn, daß Arbeitgeber, Arzt, Betroffener an einem Strang zu ziehen, damit dem MA der Führerschein ohne daß die FEB davon Kenntnis erhält, ihm den FS zu erhalten.

Wenn die FEB davon erfährt kommen auf den MA nur noch mehr Probleme zu als er jetzt schon hat. Das geht über ärztliches Gutachten über eine MPU bis hin zu einem FS-Entzug auf dem Verwaltungswege. Und soweit sollte es in meinen Augen nicht kommen.

Benutzeravatar
M.Thöle
Fortgeschrittener
Beiträge: 2573
Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
Wohnort: Niedersachsen
Kontaktdaten:

Beitrag von M.Thöle » Do 8. Jul 2010, 17:00

Eine MPU kommt nicht auf ihn zu, da hier ein körperlicher Mangel vorliegt. Hier wird "nur" ein fachärztliches Gutachten (Neurologe mit verkehrsmedizinischer Qualifikation) verlangt. Kommt der Neurologe zu dem Ergebnis, dass z.B. mit entsprechender medikamentöser Einstellung eine Teilnahme am Straßenverkehr unbedenklich und die notwendigen Zeiträume der Anfallsfreiheit ausreichend sind, dann kann ihm auch der Führerschein belassen werden.

Im Falle eines frischen Anfalls ist die Fahreignung jedoch derzeit nicht gegeben. Dann wäre der Führerschein, wie schon geschrieben zu entziehen. Im Neuerteilungsverfahren würde aber dann zu gegebener Zeit auch nur das o.g. Gutachten gefordert. - keine MPU
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

Benutzeravatar
charly68
Einsteiger
Beiträge: 107
Registriert: Fr 4. Apr 2008, 23:21

Beitrag von charly68 » Do 8. Jul 2010, 17:26

M.Thöle hat geschrieben: Im Falle eines frischen Anfalls ist die Fahreignung jedoch derzeit nicht gegeben. Dann wäre der Führerschein, wie schon geschrieben zu entziehen. Im Neuerteilungsverfahren würde aber dann zu gegebener Zeit auch nur das o.g. Gutachten gefordert. - keine MPU
Es muß aber nicht zwingend so laufen,sofern

a) der Mitarbeiter einsichtig ist und sich in Behandlung begibt sowie für diese Zeit das Auto stehen lässt
b) der Betriebsarzt und der Arbeitgeber ihn dabei unterstützen, statt ihm noch mehr Prügel in den Weg zu werfen.

Ich denke man sollte als Arbeitgeber in gewisser Hinsicht neben der Fürsorgepflicht auch die soziale Komponente nicht aus dem Auge verlieren. Es sind doch alles nur zusätzliche Kosten, die mit Ausnahme evtl. dem ärztlichen Gutachten, die nicht unbedingt sein müssen.

Eine Neuerteilung kann ohne das Gutachten schon mal bis zu fast 300 Euro kosten, wenn ich an die Kosten von der FEB in Berlin über 220 Euro alleine für die Antragsstellung denke. Dann kommen noch so kleine Nebenkosten wie Passbilder usw. Das läppert sich.

Benutzeravatar
corneliusrufus
Einsteiger
Beiträge: 293
Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
Wohnort: Lübeck

Beitrag von corneliusrufus » Do 8. Jul 2010, 23:02

Aus ähnlichen Fällen muss der Arzt seine Schweigepflicht höher bewerten als das allgemeine Risiko für die Allgemeinheit. Ansonsten begeht er eine Straftat. Die Ärztekammern sehen den Arzt erst dann von seiner Schweigepflicht als entbunden an bzw. in der Güter- und Rechtsabwägung als berechtigt an, die FEB zu informieren, wenn er konkrete Anhaltspunkte hat, dass sich ein Patient nicht in seine Krankheit, sein Leiden oder seine Einschränkung einsichtig zeigt. (Erst wenn der Arzt in derartigen Fällen die Abwägung falsch trifft, sprich seinem Patienten/Klienten zu lange "vertraut", dann kann er haften.)

Im Fall hier darf der Betriebsarzt daher keine Information an die FEB senden.

Den Arbeitgeber hatte ich bereits erörtert.


Dem Arbeitnehmer ist anzuraten, sein Auto stehen zu lassen, bis sich sein Anfallsleiden geklärt hat, er Anfalls frei ist und dieser Zustand dann weiterhin stabil zu erwarten ist. Will er auch rechtlich sich für später (strafrechtlich) schützen, wäre in der Stabilität eine Selbstanzeige bei der FEB zu überlegen mit anschließender Begutachtung durch einen Neurologen.


Beobachtet der Arbeitgeber, dass sein Arbeitnehmer mit einem Kfz zur Arbeit als Selbstfahrer kommt, würde ich an seiner Stelle nochmals den Betriebsarzt einschalten und - je nach Ausgang eines Mitarbeitergesprächs - ernsthaft die Einschaltung der FEB erwägen.

Bis dahin rate ich zu seiner Verschwiegenheit.



Dem Arbeitnehmer rate ich dringend, sein Leiden ernst zu nehmen, sich in ärztliche Behandlung und Überwachung zu begeben. Ggf. zusammen mit seinem Arbeitgeber seine Kollegen zu unterrichten, damit diese im Notfall die richtigen (und ggf. lebensrettenden) Maßnahmen treffen können.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste