Handhabung in Österreich?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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hope09
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Handhabung in Österreich?

Beitrag von hope09 » Mo 12. Jul 2010, 12:46

Wenn jemand hier in Deutschland den Führerschein entzogen bekommen hat und nach einigem Kampf aufgegeben hatte (trotz positiver MPU) und jetzt nach Österreich zum Studieren geht (aber wegen dem BAFÖG den Hauptwohnsitz in Deutschland beläßt) - welche Möglichkeiten hat er von dort aus, den FS wieder zu bekommen?
Hat jemand auch schon was davon gehört, dass sich das Arbeitsamt mit der Führerscheinstelle in Verbindung setzt, um sich dafür einzusetzen, dass jemand den FS wieder bekommt - damit seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt besser sind?
Und wie ist es beispielsweise, wenn derjenige, der zum Auslandsstudium geht, seinen Hauptwohnsitz in Deutschland in einen anderen Landkreis verlegt - gibt das Landratsamt vom alten Wohnsitz einfach die "Akte" weiter - oder entscheidet sie noch mit?

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charly68
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Beitrag von charly68 » Mo 12. Jul 2010, 12:54

Aufgrund einer positiven MPU ist der FS wieder auszuhändigen, es sei denn es wurde der FEB seit der MPU neue Tatsachen bekannt die auf eine erneute Ungeeigenetheit schließen lassen.

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hope09
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Beitrag von hope09 » Mo 12. Jul 2010, 13:49

er hatte ihn damals aber nicht bekommen. Er sollte noch 1 Jahr Abstinenz nachweisen - hat dann über ein Jahr lang an einer Suchtberatung teilgenommen - hat es aber nicht mehr gewagt, zu der FS-Stelle zu gehen. Danach war nochmals was vorgefallen (entdrosseltes Mofa), aber das ist praktisch auch wieder verjährt (so viel ich weiß). Ich finde das katastrophal, dass diese 10jährige Verjährúng wieder neu zu laufen anfängt, wenn man einen Antrag gestellt hat. Warum gibt es denn so ein unmenschliches Gesetz?

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charly68
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Beitrag von charly68 » Mo 12. Jul 2010, 13:54

Eine MPU-Auflage verjährt erst nach 15 Jahren.

Gib uns doch mal die zeitliche Abfolge wann was wie passiert ist.

Dann ist eine nähere Beurteilung möglich, ob überhaupt noch eine MPU nötig ist.

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Mo 12. Jul 2010, 15:59

charly68 hat geschrieben:Aufgrund einer positiven MPU ist der FS wieder auszuhändigen
bundesdeutschen gesetzen nach trifft die entgültige entscheidung die feb, die nicht an das gutachten gebunden ist.

möglicherweise akzeptiert österreich die erfolgreiche mpu... und sieht keine vpu für ein entdrosseltes mofa vor...

in jedem fall akzeptiert österreich eine legal erteilte fremdlands-eu-fe - unabhängig von ihrem erteilungsdatum.
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wj
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Beitrag von wj » Mo 12. Jul 2010, 16:57

mal langsam hat geschrieben: in jedem fall akzeptiert österreich eine legal erteilte fremdlands-eu-fe - unabhängig von ihrem erteilungsdatum.
Deutschland auch;)

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Mo 12. Jul 2010, 17:35

hoffentlich. :)
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charly68
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Beitrag von charly68 » Mo 12. Jul 2010, 18:16

wj hat geschrieben:Deutschland auch;)
Davon merkt man aber in D noch nichts.

Bei ausländischen EU-Führerscheinen die an deutsche Bürger ab dem 19.01.09 erteilt wurden, werden immer noch Anzeigen wegen FoFE geschrieben.

Teilweise sogar dann, selbst wenn das VZR sauber ist und sämtliche Vorgaben der EU-Richtlinie eingehalten wurden..

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wj
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Beitrag von wj » Mo 12. Jul 2010, 19:06

charly68 hat geschrieben:Davon merkt man aber in D noch nichts.

Bei ausländischen EU-Führerscheinen die an deutsche Bürger ab dem 19.01.09 erteilt wurden, werden immer noch Anzeigen wegen FoFE geschrieben.

Teilweise sogar dann, selbst wenn das VZR sauber ist und sämtliche Vorgaben der EU-Richtlinie eingehalten wurden..
Warum nicht? Gerade nach dem 19.01.2009 dürfte sich die Zahl wieder erhöhen. Der Polizist ist auf Angaben des Bürgers angewiesen. Und er hat nicht immer und überall Zgriff auf alle möglichen Register. Es ist die Frage, was bei den Anzeigen am Ende rauskommt.
Das ursprüngliche Zauberwort war ja denn auch "legal" erteilt.

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charly68
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Beitrag von charly68 » Mo 12. Jul 2010, 19:40

Eines ist sicher.

Der deutsche Bürger ist nicht verpflichtet der Polizei oder einer FEB zusätzliche Auskünfte zu geben, als diese die eh schon aus dem ausländischen EU-FS ersichtlich sind.

Der Polizist muß also mit dem ausländischen Wohnsitz auf der Vorderseite und dem Erteilungsdatum auf der Rückseite sowie dem Personalausweis des Betreffenden auskommen.

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