Handhabung in Österreich?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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hope09
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Beitrag von hope09 » Di 13. Jul 2010, 08:44

So hatte ich es auch gehört, dass man von der Gnade eines Beamten abhängig ist. Mancher bekommt es trotz negativer MPU, der andere trotz positiver MPU nicht. Aber wenn man den Wohnsitz verlagert, in einen anderen Landkreis oder in dem Fall nach Österreich - und einen gnädigeren Beamten begegnet, dann könnte das doch funktionieren (zumindest hat man mehr Chancen).

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Di 13. Jul 2010, 09:17

hope09 hat geschrieben:So hatte ich es auch gehört, dass man von der Gnade eines Beamten abhängig ist. Mancher bekommt es trotz negativer MPU, der andere trotz positiver MPU nicht. Aber wenn man den Wohnsitz verlagert, in einen anderen Landkreis oder in dem Fall nach Österreich - und einen gnädigeren Beamten begegnet, dann könnte das doch funktionieren (zumindest hat man mehr Chancen).
Eine MPU die noch Auflagen für die Erteilung der FE enthält sollte es nicht geben, deswegen zweifel ich daran, dass deine MPU damals positiv war, wenn noch eine einjährige Abstinenz gefordert wurde. Entweder der Betroffene ist zum Untersuchungszeitpunkt geeignet oder nicht! Eine Erteilung der FE unter Auflagen kommt daher auch nicht in Betracht. Oft wird das Gutachtenvotum falsch verstanden wenn dort beispielsweise steht:

"Es liegen keine psychofunktionalen oder andere betäubungsmittelassoziierte Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kfz der beantragten Klasse(n) in Frage stellen. Es ist jedoch zu erwarten ,dass der Untersuchte auch künftig ein Kfz unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln führen wird."

Der erste Satz wird dabei fälschlicherweise als positives Gutachtenvotum verstanden. Dieser beinhaltet aber nur die rein körperliche bzw. medizinische Beurteilung. Die Psychologische erfolgt in Satz 2 und ist negativ. In den Empfehlungen der Gutachter werden dann oft die Vorraussetzungen für eine positive Prognose geschildert (tiefergehende Auseinandersetzung mit dem Problem mit fachlicher Hilfe, Abstinenzzeiträume etc.).
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charly68
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Beitrag von charly68 » Di 13. Jul 2010, 09:39

M.Thöle hat geschrieben:Eine MPU die noch Auflagen für die Erteilung der FE enthält sollte es nicht geben,
Gibt es aber auch.

z. B. in Verbindung mit einem Kurs nach § 70.

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Di 13. Jul 2010, 09:45

charly68 hat geschrieben:Gibt es aber auch.

z. B. in Verbindung mit einem Kurs nach § 70.
Das stimmt. Ist aber die einzige rechtlich abgesicherte Ausnahme. Aber soetwas wie einer nachträglichen Nachweis über die Abstinenz zu bringen sollte es nicht geben. Dies würde in meinen Augen bedeuten, dass der Gutachter seinem eigenen Votum nicht traut. So nach dem Motto: "Hmm ich schreib mal, dass er geeignet ist aber um mich abzusichern lass ich mir noch weitere Bescheinigungen vorlegen"

Ein solches Gutachten wäre für mich als FEB aber als Entscheidungshilfe untauglich.
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charly68
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Beitrag von charly68 » Di 13. Jul 2010, 09:55

Ich finde aber den nachträglichen Nachweis über eine weitere einjährige Abstinenz gar nicht mal so schlecht.

Wenn man so darüber nachdenkt, bräuchte man bei Drogen oder ALK gar keine MPU mehr. Die FEB müsste nur eine vom Normgeber definierten Zeitraum Nachweise über die Abstinenz verlangen.

z. B. während der 10jährigen Tilgungsfrist zuzüglich die gerichtliche Sperrfrist. Bei verwaltungsrechtlicher Entziehung mindestens 1 Jahr zuzüglich Tilgungsfrist.

Ich denke mit dieser Methode lässt sich das Thema Rauschmittel und Fahren viel besser in den Griff bekommen.

Denn viele fallen ja trotz positiver MPU wieder auf.

In Bezug auf die Punkte-MPU gibt es keine andere Lösung. Hierfür müsste es weiterhin die MPU geben.

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Beitrag von M.Thöle » Di 13. Jul 2010, 11:01

charly68 hat geschrieben:Ich finde aber den nachträglichen Nachweis über eine weitere einjährige Abstinenz gar nicht mal so schlecht.

Wenn man so darüber nachdenkt, bräuchte man bei Drogen oder ALK gar keine MPU mehr. Die FEB müsste nur eine vom Normgeber definierten Zeitraum Nachweise über die Abstinenz verlangen.

z. B. während der 10jährigen Tilgungsfrist zuzüglich die gerichtliche Sperrfrist. Bei verwaltungsrechtlicher Entziehung mindestens 1 Jahr zuzüglich Tilgungsfrist.

Ich denke mit dieser Methode lässt sich das Thema Rauschmittel und Fahren viel besser in den Griff bekommen.

Denn viele fallen ja trotz positiver MPU wieder auf.

In Bezug auf die Punkte-MPU gibt es keine andere Lösung. Hierfür müsste es weiterhin die MPU geben.

Die Kosten für diesen langfristigen Abstinenznachweis würde aber die Gebühr für eine MPU bei weitem übertreffen und es bleibt immer wieder festzustellen, dass eine Abstinenz ohne die dahinterstehende Einsicht in die Problematik nichts wert ist. Deswegen wird dem psychologischen Teil bei der MPU ja auch so viel Bedeutung beigemessen.
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Machtbefugnis des FE-Beamten

Beitrag von hope09 » Di 13. Jul 2010, 11:21

Habe es auch so gehört, dass der Beamte letztendlich entscheidet - er kann bei negativer MPU den FS geben oder bei positiver MPU verweigern. In unserem Fall ist es glaube ich sinnvoll, den Landkreis bzw. das Land zu verlassen - und auf andere Beamte zu stoßen. Ich denke, dann entscheiden die - nicht wahr?

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Di 13. Jul 2010, 12:22

hope09 hat geschrieben:Habe es auch so gehört, dass der Beamte letztendlich entscheidet - er kann bei negativer MPU den FS geben oder bei positiver MPU verweigern. In unserem Fall ist es glaube ich sinnvoll, den Landkreis bzw. das Land zu verlassen - und auf andere Beamte zu stoßen. Ich denke, dann entscheiden die - nicht wahr?
Das Gutachten dient der FEB als Entscheidungshilfe, dies ist soweit richtig. Willkür darf natürlich trotzdem nicht herrschen. Wenn der Sachbearbeiter vom Gutachtenvotum abweicht muss er dies ausführlich und gerichtsfest begründen können. Dies kann vorkommen, wenn neue Sachverhalte NACH der Untersuchung bekannt werden, von denen der Gutachter keine Kenntnis haben konnte.

Wenn z.B. bei einem positiven Gutachten die Erteilung einer Fahrerlaubnis versagt wird, hat man immernoch die Möglichkeit gegen diese Entscheidung Klage einzureichen. Spätestens hier muss die FEB ausführlich ihre Entscheidung begründen.
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Beitrag von charly68 » Di 13. Jul 2010, 12:37

M.Thöle hat geschrieben:Die Kosten für diesen langfristigen Abstinenznachweis würde aber die Gebühr für eine MPU bei weitem übertreffen.
Je größer die Untersuchungsmenge, desto größer die wirtschaftliche Ausnutzung der Untersuchungsgeräte.

Folge:
die Untersuchung müsste billiger werden, da sich die Geräte schneller bezahlt machen.

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Beitrag von M.Thöle » Di 13. Jul 2010, 13:43

charly68 hat geschrieben:Je größer die Untersuchungsmenge, desto größer die wirtschaftliche Ausnutzung der Untersuchungsgeräte.

Folge:
die Untersuchung müsste billiger werden, da sich die Geräte schneller bezahlt machen.
Die Gebühren, die für die Untersuchungen der Begutachtungsstellen für Fahreignung erhoben werden, richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST) und sind somit nicht von wirtschaftlichen Faktoren wie Geräteauslastung etc. abhängig. :)
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