Handhabung in Österreich?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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charly68
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Beitrag von charly68 » Di 13. Jul 2010, 13:53

Ist mir klar, so kann man den Wettbewerb bei den Laboren untereinander unterbinden.

Der Normgeber sollte hierfür nur eine Obergrenze definieren, und die tatsächliche Kalkulation den Untersuchungslabors überlassen.

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Di 13. Jul 2010, 14:00

hope09 hat geschrieben:Habe es auch so gehört, dass der Beamte letztendlich entscheidet - er kann bei negativer MPU den FS geben
da er nicht an das mpg gebunden ist - ja. aber ist denn wenigstens ein fall bekannt, indem das so geschehen ist... und der beamte nicht am nächsten tag seinen job verloren hat? :)
In unserem Fall ist es glaube ich sinnvoll, den Landkreis bzw. das Land zu verlassen - und auf andere Beamte zu stoßen. Ich denke, dann entscheiden die - nicht wahr?
die frage ist nur, in welche richtung man das land verlassen sollte. bei mpu-auflage in D gibt es gewöhnlich eine vpu-auflage in A.

(die fe wurde versagt... was soviel wie "mpu negativ" heisst).
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

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hope09
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Beitrag von hope09 » Di 13. Jul 2010, 14:18

Wann wird denn grundsätzlich (oder ist zwingend so) eine MPU angeordnet? In diesem Fall handelte es sich um eine Promille-Fahrt von 1,2 und einige Zeit davor handelte es sich um Unfallflucht. Der Führerschein wurde wegen voller Punktezahl entzogen.

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Di 13. Jul 2010, 14:29

Bei vollem Punktekonto (18 und mehr Punkte in Flensburg) richtet sich die MPU nach § 4 Abs. 10 StVG:
Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. Unbeschadet der Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis hat die Fahrerlaubnisbehörde zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiederhergestellt ist, in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Di 13. Jul 2010, 14:31

die berliner feb hat im jahr 2006 entschieden, dass das subjekt aus meinem bekanntenkreis, das mit 1.2 promille angetroffen wurde, den fs für ein jahr abgeben musste. 2007 gab es die fe ohne irgendwelche auflagen wieder.

es wäre vllt. angebracht zu klären, was in A für "1.2" vorgesehen ist.

den fe-verlust aufgrund der vollen punktzahl sehe ich (für A) als weniger problematisch, ist aber nur eine persönliche meinung.
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Beitrag von hope09 » Di 13. Jul 2010, 14:34

ich denke, das ist so schon richtig. Nur war es dann nicht 6 Monate, sondern 1 Jahr - eben weil davor schon eine andere Tat vorhanden war. Das ändert das wahrscheinlich dann.

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Beitrag von M.Thöle » Di 13. Jul 2010, 14:45

@mallangsam

Die Berliner FEB? Bestimmt hat das Gericht die Sperrfrist verhängt! Ab 1,1 ‰ ist es eine Straftat und wird nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet. Somit müsste ein Gericht über die Trunkenheitsfahrt entschieden haben. Die Neuerteilung dann natürlich bei der FEB und bei 1,2 ‰ auch richtigerweise ohne MPU.

@hope09
Kann es sein, dass sich bei deinem Fall einiges überschnitten hat?!
Die Tat 1,2 ‰ + Unfallflucht wird wie oben beschrieben von einem Gericht geahndet worden sein. Geldstrafe und Führerscheinsperre. Wahrscheinlich um die 12 Monate, wie von dir beschrieben.

Das Verfahren Punktesystem wird von der Verwaltungsbehörde durchgeführt und bei Entzug einer Fahrerlaubnis wegen 18 Punkten wird eine Sperre von 6 Monaten verhängt.

Nun kann es sein, dass mit der Tat (1,2 ‰ + Unfallflucht) erst das Punktekonto voll war. Das Gericht hat entzogen (1 Jahr Sperre) und ist so der Verwaltungebehörde zuvor gekommen. Die konnte die FE nicht mehr entziehen. Bei der Neuerteilung stehen aber nun 18 Punkte oder mehr in Flensburg also ordnet der Sachbearbeiter wegen den Verstößen die MPU an. Explizite Alkoholfragestellung kommt hier jedoch nicht in Betracht, da nicht 1,6 ‰ oder mehr.
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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Di 13. Jul 2010, 16:34

M.Thöle hat geschrieben:@mallangsam

Die Berliner FEB? Bestimmt hat das Gericht die Sperrfrist verhängt! Ab 1,1 ‰ ist es eine Straftat und wird nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet. Somit müsste ein Gericht über die Trunkenheitsfahrt entschieden haben.
ich müsste den längst abgebrochenen kontakt wieder aufbauen, um es dir genau sagen zu können... war m.w. aber ein strafbefehl.
Die Neuerteilung dann natürlich bei der FEB und bei 1,2 ‰ auch richtigerweise ohne MPU.
ist das auch bei rezidivisten so? der hatte schon zwischen 2000-2002 eine alk-mpu absolviert.
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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Di 13. Jul 2010, 18:15

Ein Strafbefehl kommt vom Gericht. Wird von der Staatsanwaltschaft beim Gericht beantragt und dann von dort erlassen.

Bei der Aussage bezüglich der 1,2 ‰ bin ich davon ausgegangen, dass es sich dabei um den einzigen Alkoholverstoß handelt. Bei Wiederholungstätern ist natürlich wieder die MPU zu fordern.
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