Busführerscheininhaber und jetzt nochmal Antrag auf Personbeförderungsschein?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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matchbox1
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Busführerscheininhaber und jetzt nochmal Antrag auf Personbeförderungsschein?

Beitrag von matchbox1 » Mi 19. Jan 2011, 19:25

Hallo,

habe im Feb/2010 meinen Busführerschein erworben und natürlich auch die 140Stunden Theorie. Kurzum, ich bin Busfahrer und darf bis 2015 gewerblich fahren.

Nun will ich Taxi fahren und muss natürlich die Ortskundeprüfung ablegen. ABER, der Herr von der Zulassungsstelle meinte, ich muss nochmal zum Arzt und erneut einen Antrag auf Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung stellen!

Das ist doch humbuk. Ich darf 70 Personen durch die Gegend fahren, aber keine 8 (Großraumtaxi)?

Obwohl doch klar geregelt ist im:
FeV Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen und Personenkraftwagen im Linienverkehr § 48 FeV

im Absatz: 2) Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für
4. Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.
Habe die Klassen DE!

Was ist denn nun richtig?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Do 20. Jan 2011, 07:30

matchbox1 hat geschrieben:2) Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für
4. Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen, ...

Hallo,

du möchtest Taxi fahren. In dem von dir zitierten Absatz ist von Taxi und Mietwagen aber nicht die Rede. Daher ist ein Antrag auf Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung notwendig.

Die ärztlichen Gutachten (Gültigkeit: 1 Jahr) deines DE-Antrages werden mittlerweile abgelaufen sein, daher ist die neue Vorlage erforderlich. Das augenärztliche gilt 2 Jahre und ist wahrscheinlich noch gültig.

MfG
M. Thöle
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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matchbox1
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Beitrag von matchbox1 » Do 20. Jan 2011, 07:56

Vielen Dank für deine Antwort. Und deiner Antwort stimme ich zu. Aber ganz ehrlich das entbehrt doch jeder Logik. Ich darf 70 Leute auf einen Doppeldecker durch die Welt fahren, muss aber für ein Taxi erneut nachweisen, dass ich geeignet bin? Wer erlässt denn die FeV?

Ich bin am Überlegen, ob es sich lohnt, gegen diesen Unsinn vor Gericht zu ziehen.

Zusatzfrage: Muss ich denn die komplett Untersuchung machen oder reicht die "kleine Untersuchung"? Denn die komplett Untersuchung muss man bei Erstantrag oder Ü50 machen. Die kleine Untersuchung, bei Verlängerung. Da ich den großen Check ja schon gemacht habe für den BUS, verhält es sich denn als "Verlängerung"?

Ich meine, irgendwas muss doch mein BUSführerschein für Vorteile haben zum Führen einer Taxe.

Vielen Dank für die Hilfe!

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wj
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Beitrag von wj » Do 20. Jan 2011, 10:41

Abgesehen davon, dass es real existierende Unterschiede in den Tätigkeiten gibt, hätte eine zeitnahe (zur D/DE) Beantragung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) keine erneute Begutachtung erforderlich gemacht.
Die Gültigkeit der Begutachtung nach Anlage 5 zur FeV beträgt aus guten Gründen nur ein Jahr. Wegen der Befristung auf ein Jahr wäre die Forderung der Straßenverkehrsbehörde nur dann zu beanstanden, wenn das Gutachten, das zur Erteilung der Klasse D/DE führte, nicht so alt ist. Da Du Neubewerber um die FzF bist, hat die Behörde keine andere Wahl, als die große Begutachtung zu verlangen.

Einen Tipp am Rande. Wenn die Verlängerung der D/DE ansteht, würde ich zeitgleich auch die FzF verlängern. Sonst ärgerst Du Dich etwas über ein Jahr später wieder.

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matchbox1
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Beitrag von matchbox1 » Do 20. Jan 2011, 17:37

Danke für die Antwort. Der Anwalt mit dem ich gerade telefoniert habe, meinte, dass ich mich an den Petitionsausschuss des Bundesrates wenden soll. Natürlich mit keinen großen Erwartungen;)

Ok, deutsche Bürokratie. Dann soll das eben so sein. Aber ich finde das Szenario ziemlich Absurdum.

Szenario:
Ich beantrage den Busführerschein, mit dem ich wie o.g. 70 Leute fahren darf und gleichzeitig noch den Personenbeförderungsschein um maximal 8 Personen zu fahren.

Zwei Beantragungen, mit dem selben Ziel, mit den selben Unterlagen (abgesehen von der Ortskundeprüfung).

Das Weitere Paradox ist, wenn ich jetzt Krankenwagen fahren möchte, nur die Ortskundeprüfung nachweisen muss und dann bekomme ich den Personbeförderungsschein für Krankenwagen. Ohne erneute ärztliche Untersuchung.

Den einzigen Grund, warum das so sein soll ist vielleicht der, das der Staat vermeiden möchte, dass ausländische Mitbürger, die den Führerschein für KOM in Russland ect. gemacht haben, damit automatisch, nach Ablegen der Ortskundeprüfung, Taxi in D fahren dürfen.
Einen Tipp am Rande. Wenn die Verlängerung der D/DE ansteht, würde ich zeitgleich auch die FzF verlängern. Sonst ärgerst Du Dich etwas über ein Jahr später wieder.
Ich hab gelernt und werde genau dies tun. Die Module für fünf Jahre weitere gewerbliche Personbeförderung mit KOM habe ich bereits.

Genug geschrieben und ich danke für die Beiträge.

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