ist eine rücknahme der mpu aufforderung vom bearbeiter nachträglich noch möglich
- moni
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ist eine rücknahme der mpu aufforderung vom bearbeiter nachträglich noch möglich
hi, habe eine mpu auffordeung bis zum 28.8.2011 bekommen wegen 1,7 % auf dem fussgängerweg. bin also nicht gefahren. hab den polizist einwenig (sexuell genötigt) war eher ein scherz. der hat mir eine reingewürgt und hat eine blutabnahme zum landratsamt geschickt. könnte der sachbearbeiter die mpu auffordeung wieder zurückziehen, wenn ich ihm z.b etwas gutes bereiten würde. ihr wisst schon was ich meine. eine auffordeung zur mpu habe ich bereits unterschrieben. falls bis zum 28.8.2011 keine mpu vorligt , wird zwangs entzogen.
eure verzweifelte monimaus
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- mal langsam
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hm
aus welchem gesetz oder welcher verordnung geht eine solche selbstverständlichkeit hervor?
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)
- moni
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Mpu auffordeung zurückziehen
hi, ja wo gibt es so ein gesetz, das es verhindern kann, eine geforderte mpu vom sachbearbeiter wieder zurück zu ziehen. vielleicht hat er ja, wenn ich komme einen guten tag. sofort nachdem ich die mpu auforderung bekam, habe ich am nächsten tag noch leberwerte und eine ärtztliche untersuchung vorgenommen und dies dem landratsamt zu den akten beigefügt.mal langsam hat geschrieben:aus welchem gesetz oder welcher verordnung geht eine solche selbstverständlichkeit hervor?
resultat, keinerlei anzeichen auf alkoholmissbrauch. mein problem ist dass ich vor 6 jahren schon mal ne mpu machen musste und in dieser habe ich angegeben das ich alkoholiker wäre und nun abstinent leben will. mache ich auch, aber vor 1 jahr hatte ich einen ausrutscher mit 1,7 %. seit dem vorfall keine aussetzer vollsufs gehabt. drei vier mal hab ich ca. max. drei bier, radler getrunken.
da ich als alkoholiker gelte und anscheinend nicht kontroliert trinken kann, was aber reel nicht stimmt hätte ich noch eine idee zum beweis dass ich doch kontroliert trinken kann und kein alki bin.
kann ich vor dem gutachter drei bier trinken und dann alle paar tage ein leberwertetest machen um zu beweisen dass ich nicht rückfällig werde.
- mal langsam
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du könntest doch erstmal zum anwalt laufen und bei ihm in erfahrung bringen, wie seine einschätzung ist, bzgl. dessen, ob er es schaft die feb wieder zur vernunft zu bringen. ich sehe kein problem darin, dass du schon einmal zur mpu antreten musstest - ohne verkehrsdelikt ist eine wiederholungstat für den laien nicht erkennbar.
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- corneliusrufus
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Mit dem feststehenden Fakt Alkoholkrank plus der damaligen Angabe abstinent lebend (statt Kontrolliertes Trinken) hast Du damals die Begutachtung bestanden. Durch die erneute Aufnahme des Trinkens, und sei es auch ein bereits erledigter Ausrutscher, hast Du die damalige Genehmigung (=Fahrerlaubnis), die auf dem Gutachten unter den genannten Voraussetzungen beruht, erschüttert.
Das kann die FEB durchaus zu Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis berechtigen. Die FEB hat hier das verhältnismäßig kleinste Mittel eingesetzt, nämlich die erneute MPU-Anordnung (statt eines Sofortentzugs).
Diese MPU kannst Du bestehen, wenn Du den Ausrutscher erklären kannst, d.h. alle diejenigen (auch therapeutischen) Maßnahmen getroffen hast, dass Du wieder abstinent bist und bleibst. Zudem musst Du erneut - durch Ablauf von Zeit - nachweisen, dass diese Maßnahmen erfolgreich, sprich stabil sind.
Ganz allgemein kann ein Behördenmitarbeiter Maßnahmen auch zurücknehmen bzw. nicht länger fordern. Warum das jedoch nach oben gesagtem bei Dir vorliegen soll, sehe ich nicht.
Von daher hätte der Behördenmitarbeiter einen ganz schlechten Tag, wenn er bloß weil Du ihm vermeintlich "gutes" anbötest, die MPU-Aufforderung unter den Tisch fallen ließe. Du möchtest doch auch nicht einmal an einen korrupten Behördenmitarbeiter geraten, der Dir etwas verweigert, da er von jemand Drittem bestochen wurde? Statt nun nach illegalen "Lösungen" zu suchen stelle Dich bitte Deiner Vergangenheit und Deiner Verantwortung.
Vielleicht könnte ein Rechtsanwalt über eine letztendlich gerichtliche Prüfung der Verhältnismäßigkeit etwas erreichen. Dann dürftest Du tatsächlich nicht erneut gefahren sein, so wie Du es uns gesagt hast, müsstest bereits den Vorfall (nachweisbar) aufgearbeitet haben. Doch im Rahmen der Prüfung sehe ich, dass einerseits die Behörde ja handeln muss und andererseits kein milderes Mittel hat.
Zudem gibt es gegen die Anordnung einer MPU kein Rechtsmittel. Erst gegen den folgenden Fahrerlaubnisentzug. D.h. Du liefest praktisch Deiner FE hinterher. Bis zum Hauptsacheentscheid wäre in etwa auch schon eine erneute MPU möglich.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ginge ich zum (Fach-)Anwalt (für Verkehrsrecht), würde das einmal diskutieren. Ohne diese würde ich wahrscheinlich - ohne Deinen Fall nun genau zu kennen - mein Geld für die MPU-Vorbereitung (Nachweise, Therapie etc.) verwenden.
Was ist den genau passiert, wie kam es zur Alkoholisierung und was geschah dann auf dem Fußgängerweg? Was hast Du therapeutisch bereits unternommen?
Liebe Greet-Ings Cornelius
Das kann die FEB durchaus zu Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis berechtigen. Die FEB hat hier das verhältnismäßig kleinste Mittel eingesetzt, nämlich die erneute MPU-Anordnung (statt eines Sofortentzugs).
Diese MPU kannst Du bestehen, wenn Du den Ausrutscher erklären kannst, d.h. alle diejenigen (auch therapeutischen) Maßnahmen getroffen hast, dass Du wieder abstinent bist und bleibst. Zudem musst Du erneut - durch Ablauf von Zeit - nachweisen, dass diese Maßnahmen erfolgreich, sprich stabil sind.
Ganz allgemein kann ein Behördenmitarbeiter Maßnahmen auch zurücknehmen bzw. nicht länger fordern. Warum das jedoch nach oben gesagtem bei Dir vorliegen soll, sehe ich nicht.
Von daher hätte der Behördenmitarbeiter einen ganz schlechten Tag, wenn er bloß weil Du ihm vermeintlich "gutes" anbötest, die MPU-Aufforderung unter den Tisch fallen ließe. Du möchtest doch auch nicht einmal an einen korrupten Behördenmitarbeiter geraten, der Dir etwas verweigert, da er von jemand Drittem bestochen wurde? Statt nun nach illegalen "Lösungen" zu suchen stelle Dich bitte Deiner Vergangenheit und Deiner Verantwortung.
Vielleicht könnte ein Rechtsanwalt über eine letztendlich gerichtliche Prüfung der Verhältnismäßigkeit etwas erreichen. Dann dürftest Du tatsächlich nicht erneut gefahren sein, so wie Du es uns gesagt hast, müsstest bereits den Vorfall (nachweisbar) aufgearbeitet haben. Doch im Rahmen der Prüfung sehe ich, dass einerseits die Behörde ja handeln muss und andererseits kein milderes Mittel hat.
Zudem gibt es gegen die Anordnung einer MPU kein Rechtsmittel. Erst gegen den folgenden Fahrerlaubnisentzug. D.h. Du liefest praktisch Deiner FE hinterher. Bis zum Hauptsacheentscheid wäre in etwa auch schon eine erneute MPU möglich.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ginge ich zum (Fach-)Anwalt (für Verkehrsrecht), würde das einmal diskutieren. Ohne diese würde ich wahrscheinlich - ohne Deinen Fall nun genau zu kennen - mein Geld für die MPU-Vorbereitung (Nachweise, Therapie etc.) verwenden.
Was ist den genau passiert, wie kam es zur Alkoholisierung und was geschah dann auf dem Fußgängerweg? Was hast Du therapeutisch bereits unternommen?
Liebe Greet-Ings Cornelius
- mal langsam
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vielleicht ja, weil es keine zuwiderhandlungen gab.corneliusrufus hat geschrieben: Ganz allgemein kann ein Behördenmitarbeiter Maßnahmen auch zurücknehmen bzw. nicht länger fordern. Warum das jedoch nach oben gesagtem bei Dir vorliegen soll, sehe ich nicht.
mir wäre keine bestimmung bekannt, dahingehend, dass man alkoholisiert das haus nicht verlassen darf. die ist erst dann gegeben wenn der "alkoholiker" alkoholisiert (fahrrad) fährt.
welcher "vorfall"?Vielleicht könnte ein Rechtsanwalt über eine letztendlich gerichtliche Prüfung der Verhältnismäßigkeit etwas erreichen. Dann dürftest Du tatsächlich nicht erneut gefahren sein, so wie Du es uns gesagt hast, müsstest bereits den Vorfall (nachweisbar) aufgearbeitet haben.
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)
- corneliusrufus
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- moni
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gilt psychatrieaufenthalt als beweis
hi,
ich war im januar für einen monat in der psychatrie. freiwillig, wegen mehreren umständen. strom wurde abgeschaltet, kein wasser ... hatte auch angst wegen einer zwangseinweisung, da einige polizisten sich darüber freuen würden und die fakten verdrehen. eine aussage von mir wurde zum verhängniss. ich habe in eier verhandlung gesagt, zitat, kein wunder, dass es amokläufer gibt, bei solchen verdehten urteilen. darauf hin sagte der staatsanwalt, zitat, " ich werde es mir noch überlegen, ob ich sie zwangseinweisen lasse. letzlich wurde ich nicht zwangs eingewiesen. dies steht auch in meiner führerschein akte
dies habe ich natürlich in der psychatri nicht breit getreten. dort wurde ich eher augerappelt. familiäre, kindheit, stress mit behörden usw.
ich nahm auch keine tabletten. einen monat komplett abstinenz.
könnte mir der aufenthalt für die mpu was nützen oder wäre es eher schlecht. steht nicht in der führerscheinakte.
gruss
ich war im januar für einen monat in der psychatrie. freiwillig, wegen mehreren umständen. strom wurde abgeschaltet, kein wasser ... hatte auch angst wegen einer zwangseinweisung, da einige polizisten sich darüber freuen würden und die fakten verdrehen. eine aussage von mir wurde zum verhängniss. ich habe in eier verhandlung gesagt, zitat, kein wunder, dass es amokläufer gibt, bei solchen verdehten urteilen. darauf hin sagte der staatsanwalt, zitat, " ich werde es mir noch überlegen, ob ich sie zwangseinweisen lasse. letzlich wurde ich nicht zwangs eingewiesen. dies steht auch in meiner führerschein akte
dies habe ich natürlich in der psychatri nicht breit getreten. dort wurde ich eher augerappelt. familiäre, kindheit, stress mit behörden usw.
ich nahm auch keine tabletten. einen monat komplett abstinenz.
könnte mir der aufenthalt für die mpu was nützen oder wäre es eher schlecht. steht nicht in der führerscheinakte.
gruss
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- Fortgeschrittener
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keine Chance. Die MPU ist zu Recht angeordnet und wird mit Sicherheit nicht zurückgenommen. Hierfür gibt es keinen Grund. Sie sollten vor der Begutachtung dringend eine Beratung machen. Der Gutachter wird sich vermutlich genauso ungern von Ihnen becircen lassen , wie der Polizeibeamte oder der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle. Mit Charme usw. kommen Sie da nicht weiter. Und den Ausrutscher kauft Ihnen auch keiner ab.
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