ist eine rücknahme der mpu aufforderung vom bearbeiter nachträglich noch möglich

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Benutzeravatar
mal langsam
Aktiver Benutzer
Beiträge: 89
Registriert: Sa 26. Sep 2009, 18:50

Beitrag von mal langsam » Di 12. Jul 2011, 14:57

M.Thöle hat geschrieben:Beim nächsten Mal ist es vielleicht kein unsittliches Verhalten gegüber einem Polizeibeamten mehr, sondern vielleicht eine Trunkenheitsfahrt.
und - wenn ich noch weiter vorgreifen darf - beim übernächsten mal ein amoklauf, bei dem gezielt menschen über den haufen gefahren werden. was natürlich nicht passieren kann, wenn nationalregistertechnisch alles mögliche (und unmögliche) getilgt ist.
An diesem Beispiel sieht man doch deutlich, dass das logische Denken und Verhalten durch den massiven Alkoholgenuss immens beeinträchtigt wird.
es ist ein weiteres beispiel, was land und leute wiederspiegelt. wenn man telefoniert, muss man darauf achten, dass nichts gesagt wird, woraus der staat einem den strick drehen kann. wenn man sich im strassenverkehr bewegt, muss man sich darauf konzentrieren, dass man nicht von einem am baum / pfahl / mülltonne angebrachten geschwindigkeitsverstossmessgerät erfasst wird und nicht darauf, dass man sich sicher fortbewegt.

zumindest muss man mehr darauf achten, nicht negativ aufzufallen als darauf, dass man nichts negatives macht. schon komisch in eurer "brd" das alles - wäre es nicht einfacher, zum wohle aller präventiv den kompletten strassenverkehr zu verbieten?
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Benutzeravatar
corneliusrufus
Einsteiger
Beiträge: 293
Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
Wohnort: Lübeck

Beitrag von corneliusrufus » Di 12. Jul 2011, 23:50

Die Polizei ist normativ gehalten, alle Auffälligkeiten, die nicht nur auf eine vorübergehende Verkehrsuntauglichkeit hindeuten,d er FEB zu melden. Das hat die Polizei hier richtiger weise getan.

Nebenbei: Wer nichts unerlaubtes tut, wird auch nicht bei unerlaubtem auffallen! Deshalb ist es einsichtig leichter, statt unerlaubtes zu verbergen zu suchen es erst nicht dazu kommen zu lassen. Und diese Logik ist noch einsichtiger als der Dein Schluss.


Es mag ja (theoretisch) so sein, dass wir in D borniert bis blöd sind. Doch warum dann noch bei offenen grenzen 80 Millionen hier leben, erschließt sich mir nicht. Also läuft in D doch noch einiges richtig.

In welcher staatlichen Alternative lebst Du denn, @mal langsam, damit ich zwei unterschiedliche Wege und Lösungen miteinander vergleichen kann?

Liebe Greet-Ings Cornelius

Benutzeravatar
mal langsam
Aktiver Benutzer
Beiträge: 89
Registriert: Sa 26. Sep 2009, 18:50

Beitrag von mal langsam » Mi 13. Jul 2011, 16:20

ich denke, dass wir uns das besser sparen - denn um einen solchen vergleich durchführen zu können, muss zunächst eine identische (oder mindestens vergleichbare) ausgangslage vorliegen.
corneliusrufus hat geschrieben: Es mag ja (theoretisch) so sein, dass wir in D borniert bis blöd sind. Doch warum dann noch bei offenen grenzen 80 Millionen hier leben, erschließt sich mir nicht. Also läuft in D doch noch einiges richtig.
das problem ist, dass (geschätzt) ein gutes drittel dieser 80 millionen es innerhalb der letzten 60 jahre niemals anders kennengelernt haben.
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste