Kennzeichen 171 im Führerschein

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
Antworten
Benutzeravatar
hendrik
Aktiver Benutzer
Beiträge: 38
Registriert: Mi 6. Aug 2003, 14:02
Wohnort: Jetzt westlich der Hase

Kennzeichen 171 im Führerschein

Beitrag von hendrik » So 31. Jul 2011, 16:32

Hallo,

vorgestern konnte meine Frau ihren neuen Führerschein abholen, der "alte" wurde inkl. Handtasche gestohlen.

Sie hatte "nur" den alten grauen Klasse 3. Sie hat bei C1 den Eintrag 171, und bei BE und C1E kein Ablaufdatum. Sie hat ihren FS seit 1978.

Bei meinem "neuen" der mir 2004 wieder ausgestellt wurde (7 Monate Sperre), ist dieses Kennzeich nicht drin, und ich habe bei C1 und C1E ein Ablaufdatum.

Gut, das bei CE dieses Ablaufdatum steht verstehe ich ja, aber warum bei C1 und C1E auch ?

Ersterwerb Klasse 1 + 3 1971, Klasse 2 1974.

Danke für klärende Hinweise.
Hilf erst anderen, dann wird Dir geholfen.

Benutzeravatar
matchbox
Fortgeschrittener
Beiträge: 1321
Registriert: Fr 17. Sep 2004, 07:35
Wohnort: Oberbayern

Beitrag von matchbox » Mo 1. Aug 2011, 06:50

Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis sind die Besitzstände erloschen. Aus diesem Grund werden die neuen Fahrerlaubnisklassen nach der neuen Rechtslage nach § 23 Abs. 1 FeV erteilt. Klasse C1 und C1E werden aufs 50. Lebensjahr befristet. Die C-Klassen werden nur für 5 Jahre erteilt.
Driving is a privilege, not a right
(Maharashtra State, India)

Benutzeravatar
hendrik
Aktiver Benutzer
Beiträge: 38
Registriert: Mi 6. Aug 2003, 14:02
Wohnort: Jetzt westlich der Hase

Beitrag von hendrik » Di 2. Aug 2011, 09:24

@matchbox,

erstmal Danke für den Hinweis, aber verstehe einer die FeV. Mein Vater (87) lag 7 Monate im Krankenhaus, darf aber nach wie vor 7,5 Tonner fahren.

Da fährt man knapp 30 Jahre ohne Punkte und OWI, verliert durch eine absolute Ausnahmesituation seine FE, und muß deswegen für 7,5 Tonner alle 5 Jahre zum Doc und Augenarzt.

M.E. arg neben der Realität.

Aber egal, da ich ja CE und ( DE ab 12.08.2011) habe, muß ich ja eh alle 5 Jahre zum Arbeitsmediziner und Augenarzt, und ob ich dann irgendwann mit knapp 70 noch 7,5 Tonner fahren möchte, steht auf einen anderen Blatt.

Gruß Hendrik
Hilf erst anderen, dann wird Dir geholfen.

Benutzeravatar
M.Thöle
Fortgeschrittener
Beiträge: 2573
Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
Wohnort: Niedersachsen
Kontaktdaten:

Beitrag von M.Thöle » Di 2. Aug 2011, 09:36

Das Fahrerlaubnisrecht und die Anforderungen an Führer von LKW (hier 7,5 t) haben sich nunmal 1999 geändert. Wenn man danach wegen einer Straftat seine Fahrerlaubnis verliert, die nach altem Recht erteilt wurde, verliert man eben auch die alten Besitzstände. Die Neuerteilung richtet sich nach aktuellem Fahrerlaubnisrecht und da gibt es die LKW Klassen für alle eben nur noch befristet.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

Benutzeravatar
hendrik
Aktiver Benutzer
Beiträge: 38
Registriert: Mi 6. Aug 2003, 14:02
Wohnort: Jetzt westlich der Hase

Beitrag von hendrik » Di 2. Aug 2011, 09:46

@Mr. Thöle,

danke, hätte ich also den "Bockmist" 1998 gemacht, wäre mir der "Besitzstand" gewahrt ?

Aber ist ja eh egal, hab ja wegen Klasse 2 (CE) schon 2 x verlängern lassen.

Gruß Hendrik
Hilf erst anderen, dann wird Dir geholfen.

Benutzeravatar
M.Thöle
Fortgeschrittener
Beiträge: 2573
Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
Wohnort: Niedersachsen
Kontaktdaten:

Beitrag von M.Thöle » Di 2. Aug 2011, 10:05

Der Zeitpunkt der Neuerteilung ist entscheidend. Wenn diese vor 1999 erfolgt wäre, dann wäre die Klasse 3 noch im alten Stand neuerteilt worden.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

Benutzeravatar
hendrik
Aktiver Benutzer
Beiträge: 38
Registriert: Mi 6. Aug 2003, 14:02
Wohnort: Jetzt westlich der Hase

Beitrag von hendrik » Mi 3. Aug 2011, 11:51

Tja M. Thöle,

was doch so 4 Jahre ausmachen können !

Danke für die Hinweise an Alle.
Hilf erst anderen, dann wird Dir geholfen.

Benutzeravatar
M.Thöle
Fortgeschrittener
Beiträge: 2573
Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
Wohnort: Niedersachsen
Kontaktdaten:

Beitrag von M.Thöle » Mi 3. Aug 2011, 12:18

Im Endeffekt kann man sich da nur über sich selbst ärgern.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

Benutzeravatar
hendrik
Aktiver Benutzer
Beiträge: 38
Registriert: Mi 6. Aug 2003, 14:02
Wohnort: Jetzt westlich der Hase

Beitrag von hendrik » Mi 3. Aug 2011, 13:01

@M.Thöle,

das mach ich auch (ohne die 4 Jahre) schon.
Hilf erst anderen, dann wird Dir geholfen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast